Hallo, werden die 485 € Erziehungszulage (für das 2. Jahr, da erstes Jahr Elterngeld aus D) aus LUX eigentlich monatlich gezahlt oder mit der Dif.-Zahlung 2 x pro Jahr?
Gruss luxfutz
Ah ich wollte gerade neu posten, aber dann habe ich das hier gefunden đ meine Frage war wie es sich mit Erziehungszulage/ Elterngeld verhaelt. Also, wenn ich als Frau in Lux arbeite und DE wohne, erhalte ich erst Kindergeld aus DE, dann Erziehungszulage aus Lux?
Und beides bekomme ich auch wenn ich 6 Monate Elternurlaub genommen habe?
arbeitet ihr beide in Lux? oder du in Lux und dein Mann in D? oder bist du allein? da gibt es näml. Unterschiede...
ich arbeite z.B. in Lux und mein Mann (damals Freund als unser Kind geboren wurde) in D. Ich habe den Kindergeldantrag normal in D gestellt und mit dem Bescheid dann das Differenzgeld in Lux. Das wird halbjährlich gezahlt (Zahlung kam vor paar Tagen>halbjährl. Kinderboni und Diff. Kindergeld)
Mein Kollege z.B. arbeitet in Lux. - seine Freundin arbeitet nicht. Er bezieht z.B. ALLES aus Lux. Da erfolgt die Zahlung monatlich!
Hast du schon den Elternurlaub auf Vollzeit beantragt?? (6 Monate) Den nimmst du NACH deinem Mutterschutz - ODER du nimmst die Erziehungszulage!!! Entweder das eine oder das andere! Beides geht - leider - nicht đ
Erziehungszulage:
Es handelt sich um eine monatliche Zulage von 485,01 Euro. Durch Tripartite-Beschluss wurde die Indexanbindung bis zum 1.1.2008 ausgesetzt und bis dato nicht wieder eingeführt. Sie wird für das erste und zweite Kind bis zum Alter von zwei Jahren ausbezahlt. Wenn parallel ein Elternteil für dieses oder ein anderes Kind die Entschädigung für Elternurlaub erhält, wird die Erziehungszulage nicht mehr gewährt.
Mini frag doch mal bei der cnpf nach wie es ausschaut, wenn man nach den 6 Monaten keine arbeit mehr aufnehmen kann zwecks kinderbetreuung oder unterschiedlicher ansicht bei der Teilzeitgestaltung. Aus D bekommst du wenn überhaupt auch nur noch 4 Monate EG. Wenn dein Muschu 12 Wochen waren sogar nur 3 Monate und dann wahrscheinlich auch mehr als 300 Eur.
hallo zusammen
ich hab da mal ne frage bzg. der 485 € erziehungszulage. meine freundin arbeitet in D und ich arbeite in L. wir beziehen also das kindergeld aus D und die differnezzahlung aus L. ab wann bekommt man die erziehungzulage aus luxemburg? kommt die monatlich oder zwei mal im jahr?
Alles so kompliziert das man selber nicht weiss was was ist đ„
Soweit ich weiß, bekommt ihr keine Erziehungszulage aus L, weil deine Freundin in D arbeitet. Die Erziehungszulage bekommt man nur dann, wenn der Partner keine Leistungen aus D bezieht. Die Erziehungszulage ist nämlich ähnlich wie das deutsche Elterngeld. Die Frage ist, wer von euch beiden bleibt für die Betreuung eures Kindes zu Hause? Um die Erziehungszulage zu erhalten, müsstet ihr in D den Antrag auf Elterngeld stellen, und nur wenn dieser abgelehnt wird, könntet ihr den Antrag auf die Erziehungszulage aus L stellen. Da aber kein Grund vorliegt, warum der Elterngeldantrag in D abgelehnt werden sollte, denke ich das euch das Elterngeld aus D zusteht, aber die Erziehungszulage aus L nicht. So hat man uns das ganze anfang des Jahres erklärt. Mein Mann ist Alleinverdiener in L und ich beziehe keine Leistungen aus D, heisst wir bekommen das komplette Kindergeld, den Bonus und die Erziehungszulage aus L.
Also eigentlich schon...?: "Werden auch ausländische Einkünfte für die Elterngeldberechnung berücksichtigt? Berücksichtigt wird auch Einkommen, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen oder in der Schweiz versteuert wird. Dieses Einkommen ist dem im Inland, also in Deutschland, versteuerten Einkommen gleichgestellt und wird daher für die Elterngeldberechnung zu Grunde gelegt.
Einnahmen, die in anderen Staaten versteuert werden, werden nicht als Einkommen bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt.
Eltern, die nur ausländische Einkünfte hatten, welche nicht als Einkommen für das Elterngeld berücksichtigt werden, die aber trotzdem die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten den Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro."
Ist es nicht so, dass man die Erzihungszulage bekommt, wenn man den Elternurlaub nicht antritt und somit auch kein Elterngeld bekommt?
Fakt ist, dass man das Elterngeld (6 Monate Vollzeit) nicht mit Deutschland (12 Monate Vollzeit) "tauschen" kann. Man kann sich als Arbeitnehmer in Luxemburg logischerweise nicht aussuchen, von wo man sein Elterngeld bezieht! Hat ein Elternteil die sechs Monate in Luxemburg hinter sich, gibt es natürlich auch keine Erziehungzulage.
Und das Elterngeld in Luxemburg wird nicht berechnet, es ist ein feststehender Betrag, unabhängig davon, wieviel man verdient.