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Forum / Familie und Gesundheit

Erziehungszulage - Anrecht?  

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Kaweechelchen
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11 Jahren  ago  

Hallo,

ich lebe noch nicht lange in Lux - und bin gerade aus allen Wolken gefallen, als ich jetzt zum ersten Mal etwas über die Erziehungszulage gelesen habe. Aber ich blicke nicht wirklich durch.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich Anspruch darauf hätte.

Angenommen mein Mann arbeitet in Lux und ich bin arbeitslos - erhalte ich dann trotzdem Erziehungsgeld + Kindergeld + Kinderbonus (und wenn es soweit ist die Schulanfangszulage...)? Oder muss ich dafür während oder vor der Schwangerschaft einen Job gehabt haben und kann den dann wahlweise weiterführen oder aber unterbrechen? Wir wohnen beide in Lux, falls das relevant ist.


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info
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11 Jahren  ago  

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/index.html

Sehr viele Fragen, oben auf dem Link sind die Antworten.


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Siddy74
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11 Jahren  ago  

Kaweechelchen: Hallo,

Aber ich blicke nicht wirklich durch.

Da blicken viele nicht durch ... selbst die auf den Ämtern nicht. Da ihr in Lux lebt und auch arbeitet sollte die euch zustehen wenn ein Kind unter 2Jahre im Haushalt lebt.


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Kaweechelchen
54 Messages

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11 Jahren  ago  

info: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/index.html

Sehr viele Fragen, oben auf dem Link sind die Antworten.

Ja, da war ich schon gestern vor dem Themenstart und es ist nicht so ganz eindeutig für mich, darum frage ich hier nach.

Also es sollte uns nur dann zustehen, wenn wir beide vor der Schwangerschaft arbeiten oder steht es uns auch zu, wenn ich arbeitslos vor der Schwangerschaft bin und es auch bleibe, sozusagen Hausfrau wäre?


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pendler111
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11 Jahren  ago  

Ja steht Euch zu - auf jeden Fall Kindergeld (bzw. die Differenz) und damit auch der Bonus und die Schulanfangszulage. Erziehungsgeld gibt es, wenn die Elternzeit nicht in Anspruch genommen wird. Das geht nur bis zum 5. Lebensjahr.


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Kaweechelchen
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11 Jahren  ago  

Hm...wie ist das denn dann in meinem speziellen Fall?

Ich will in Deutschland mein Referendariat machen - muss dieses jedoch wegen Elternzeit später anfangen und/oder unterbrechen. in Deutschland gebe ich dann fürs Amt an "Elternzeit". Jedoch wird diese, da ich zuvor keinerlei Geld verdient habe und weil es nur das Referendariat ist, nicht vergütet. ich darf also meinen Ref-Platz aufheben, aber Geld gibt es NULL aus Deutschland, trotz Elternzeit.

Kriege ich dann dafür irgendwas von luxemburger Seite, steht mir dann trotzdem doch Erziehungsgeld zu, obwohl ich ja in (unvergütete oder aber sehr viel geringer als in Luxemburg vergütete) Elternzeit in Deutschland gehe oder habe ich ganz einfach Pech gehabt? Oder gibt es dann Differenzbeträge ausgezahlt?


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Siddy74
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11 Jahren  ago  

Wenn Ihr in Lux wohnt und lebt und Dein Mann dort Sozialversicherungspflichtig ist dann steht euch die so genannte Erziehungszulage (485,01€) bis das Kind 2Jahre alt ist zu wenn kein Elterngeld aus der BRD kommt.

Wenn es um "Spezialfälle" geht wird es auch richtig kompliziert - wie ich nun selber gerade merke - was dieses Thema angeht. In Trier auf der Elterngeldstelle sind die Mitarbeiter nicht sehr kompetent. Ich musste in TR-Saarburg anrufen um einiges klar zu stellen. Für Spezialfälle verweise ich auf morgen!!!

Morgen findet in TR wieder ein Infoabend für Grenzgänger statt wo auch die OBGL anwesend sein wird. Die sind schon ganz gut was Komplizierte Fragen angeht und können mehr helfen als so mancher Beitrag hier im Forum ;-).


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Siddy74
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11 Jahren  ago  

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=6062[/url]