Hallo, ich hab da mal eine Frage, zur Zeit befinde ich mich im Elternurlaub. Danach gehe ich nur noch 50 % in Luxemburg zu meinem alten Arbeitgeber arbeiten. Mein Mann arbeitet auch in Luxemburg. Kann ich, wenn ich wieder arbeiten gehe, die Erziehungszulage beantragen, da man diese doch bekommt, bis das Kind 2 Jahre alt ist. Desweiteren wüsste ich gerne, ob mein Mann dann trotzdem noch z.b. wenn das Kind 4 Jahre alt ist den 2. Erziehungsulaub nehmen kann. Vielen Dank für die Auskünfte.
Hallo Greethe! Da du bereits Elternurlaubsgeld aus Luxemburg bekommst, hast du keinen Anspruch mehr auf die Erziehungszulage. Man muss sich vorher für eins der beiden entscheiden. Dein Mann kann aber (Zustimmung des Arbeitgebers beim zweiten Elternurlaub vorausgesetzt) ebenfalls den Elternurlaub in Anspruch nehmen.
Ja ist so. Das Entgeld ist für jeden gleich. Entweder machst du den Erziehungsurlaub Vollzeit ein halbes Jahr (Entgeld von CNPF pro Monat=X), Teilzeit ein ganzes Jahr (Entgeld von CNPF pro Monat=X/2) oder man geht nach dem Mutterschutz wieder arbeiten und bezieht dann das Erziehungsgeld für zwei Jahre (Entgeld von CNPF pro Monat=X/4).Alles aus Sicht einer Frau die in Lux. arbeitet. Die Beträge die man von der Familienkasse bezieht sind am Ende genau gleich.