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Forum / Familie und Gesundheit

Erziehungszulage  

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move11
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16 Jahren  ago  

Sie in Elternzeit in D, Elterngeld 12 Monate ist ausgelaufen im Juli 08. Er beschäftigt in Lux. Haben wir Anspruch für die zweiten 12 Monate auf Erziehungszulage in Lux? Wer hat die gleiche Situation und kann berichten?

Danke:neutral:


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dirkangela
954 Messages

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16 Jahren  ago  

Ja, ihr habt anspruch. Bescheinigung, was und wielange von D gezahlt wird/wurde muss dem L-Antrag beigefügt werden. Dann werden die Zahlungen in D (kindergeld + Elterngeld) und die Ansprüche in L (Kindergeld+Erziehungszulage) gegeneinander verrechnet.