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Forum / Familie und Gesundheit

Erziehungszulage  

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Baktolin
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10 Jahren  ago  

Hallo erstmal, Ich arbeite in Luxemburg und meine Freundin in D!! Wir erwarten unser erstes Kind! Sie hat in Deutschland Elternzeit beantragt für 2 Jahre!! Sprich sie bekommt ihre 67% vom Lohn, allerdings auf 24 Monate aufgeteilt, + 185 Euro Kindergeld aus D!! Wie verhält sich das jetzt mit der Eziehungszulage? Haben wir da Anspruch, weil Sie bleibt ja definitiv 2 Jahre zu Hause!

Danke für Eure Antworten

Gruss


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Michael125
209 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo,

so gesehen hast du alles falsch gemacht was du falsch machen kannst. Wenn jemand 2 Jahre Elternzeit macht verschenkt sehr viel Geld.

Beispiel : Sagen wir deine Freundin bekommt auf 24 Monate monatlich 500,-€ Elterngeld.

1. Jahr : rechnet Lux Elterngeld D (500,-€) gegen Erz. (485,-€). ergibt Differenz 0,-€ Kindergeld ist 1,60€ + 76,88 Bonus. = 78,48€ heißt du bekommst rund 941,76 Differenz aus Lux im 1. Jahr. 2. Jahr : genau das gleiche wie im 1. Jahr .

Kompletteinkommen : 500,-x 24 Monate = 12.000€ + 1884,-€ Differenz in den 2 Jahren aus L = Gesamt 13.884€ ____________________________________

Wenn du es machst wie jeder beantragt Ihr nur 1 Jahr Elterngeld in D wären bei meiner Rechnung 1000,-€

1. Jahr = 1000€ x 12 Monate = 12.000 + 941,76€ Differenz 2. Jahr kein Elterngeld D / 485,- Erz. L x 12 = 5820,-€ + 941,76€ Differenzbetrag = Gesamt : 18.760€ (inc. 1 Jahr)

Ich habe bei allem das Kindergeld Deutschland rausgelassen weil du das bei allen Varianten eh bekommst und hab nur die Differenz aus L berechnet.

Sprich du würdest so wie du es machst über 2 Jahre 5000,-€ verschenken.


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Baktolin
9 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo Michael125, danke für deine Antwort! Dann müsste Sie im 2 ten Jahr den Job kündigen, oder was soll sie dann machen.? Meine Freundin möchte aber auf jeden Fall 2 Jahre zu Hause bleiben !! Evtl im 2ten Jahr einen 450 Euro Job antreten, was der AG auch bewilligen würde. Geht das überhaupt, oder wird das in L angerechnet?

DANKE


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Du verwurschtelst da Elternzeit und Elterngeld. Die Dauer der Elternzeit hängt nicht von der Bezugsdauer des Elterngeldes ab.

Deine Freundin kann z.B. auch 3 Jahre Elternzeit nehmen und 1 Jahr Elterngeld bekommen.


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Baktolin
9 Messages

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10 Jahren  ago  

OK Danke Player, ja glaube da ist der Hacken!! Sprich, sie kann sich das Elterngeld auf 12 Monaten auszahlen lassen, aber 2 jahre zu Hause bleiben??!!! Im 2 ten Jahr dann die Erziehungszulage kassieren. Wie verhält sich das dann bei einem Minijob in D? z.B auf Basis 450 Euro? Werden die EInnahmen angerechnet? Muss ich diese in L angeben?

Danke


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Michael125
209 Messages

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10 Jahren  ago  

@ Baktolin : hast ne PN von mir


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

12 Monate Elterngeld und 2 Jahre daheim (also Elternzeit) geht. Minijob geht auch (Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig. steht hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html).

Wie das allerdings in Lux dann gerechnet wird weiss ich nicht.


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Baktolin
9 Messages

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10 Jahren  ago  

Servus Ihr 2!! Danke für Eure Hilfe!! Wird das jetzt mal abchecken.

@Michael: Ja hab die PN bekommen, werd mich morgen mal melden!! Danke


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo,

schau mal auf diese Seite:

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/index.html

und gib deine Stichworte ein.

Eltergeld

Erziehungszulage usw......