Hallo, ich wohne in DE arbeite in LU. Meine Frau ist hauptsächlich Hausfrau ist aber nebenher in DE selbstständig (Kleinunternehmer). Die Einnahmen sind aber eher zu vernachlässigen und werden sich in Zukunft auch nicht ändern. Muss ich das beim Antrag zur Erziehungszulage mit angeben bzw. hat das dann Auswirkungen auf die Zulage?
Vielen Dank für die Antworten!