Hallo Forum,
auf die Gefahr hin bereits beantwortete Fragen noch einmal aufzugreifen, würde ich dennoch gerne wissen, wie es sich bei der Erziehungszulage für Grenzgänger verhält.
Die werdende Mutter geht in Kürze in Mutterschutz, dann Elternzeit mit Elterngeld in Deutschland.
Der Vater arbeitet seit 3 Jahren in LB, die Hochzeit steht noch vor Geburt des Kindes Ende Mai an. Ein conge parental ist nicht geplant.
Im Internet findet man widersprüchliche Aussagen zum Thema. Kann jemand aus konkreten Erfahrungen berichten, ob man als männlicher Grenzgänger die Erziehungszulage beantragen kann??
Welche Beratungsstelle ist TATSÄCHLICH telefonisch erreichbar und könnte u.U. weiterhelfen?
Vielen Dank für Eure Antworten und ein schönes Wochenende