Hallo, Ich bin seit 11 Jahren in Lux. beschäftigt. Meine Frau arbeitet nicht. Im Oktober kriegen wir unser 2. Kind. Habe ich dann eine Erziehungszulage zugut? Was ist die Gehaltsobergrenze ? Danke !
Nein da irrst du dich, es ist nicht ab dem 2. Jahr. Habe im Prospekt gekuckt. Kuck mal auf seite 21 http://www.cnpf.lu/Brochure/BROCHURE%20D.pdf Da steht ab dem 3. Monat nach der Geburt und man kriegt es die 2 ersten Jahre
Man bekommt es ab dem 3. Monat nach der Geburt, wobei "billarduhu" wohl eher darauf abzielt, dass die Luxemburger das Elterngeld in Deutschland anrechnen. Das sollte aber bei dir "David 1976" keine Rolle spielen, da deine Frau nicht arbeitet und ihr somit nur Elterngeld aus Deutschland in Höhe von 300€ im Monat zusteht und das ist weniger als das Erziehungsgeld in Luxemburg. Es wird im ersten Jahr wohl nur zu der Auszahlung der Differenz kommen.
Meine Frau hat in Deutschland bei der zuständigen Behörde nachgefragt. Es ist jetzt so: Weil meine Frau in Deutschland nicht arbeitet muss sie trotzdem einen Antrag stellen, der wird abgelehnt. Dann kann man mit dem deutschen Brief den Antrag in Luxemburg stellen und man bekommt ab dem 3. Montag nach der Geburt für 2 Jahre lang 485 Euro vom luxemburger Staat.
Hallo, ich arbeite in Lux und bekomme mein Kind im März,mein Partner ist in Deutschland angestellt. Bekomm ich dann nur die erste Geburtenzulage,oder die anderen auch?Das Formular für die anderen bekommt man ja bei der Entbindung,aber ich werde in Deutschland entbinden. Liebe Grüße Tanja