Hallo zusammen, hat man Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn man in Lux weiterhin voll arbeiten geht, jedoch der Ehepartner in D Elterngeld beziehen würde (und in D angestellt ist)?
Merci und viele Grüsse
Die Frage ist nicht ganz klar formuliert, aber hier ein Antwortversuch.
Wenn du in Lu voll arbeitest bekommst du für die Zeit eher kein Geld aus Lu da es gegen das sg Kummulationsverbot von Sozialleistungen verstossen würde. Nur wenn der deutsche Anteil kleiner als die Luxemburger Erziehungszulage wäre würde die Differenz ausbezahlt. Dazu müsste das deutsche Elterngeld aber sehr tief (ca400Euro) liegen.
Mehr kann ich dazu nicht sagen, da aus deinem post nicht erkennbar ist ob es sich um das Erste oder ein Geschwisterkind handelt.
Naja, so einfach lässt sich das nicht beantworten:
Im ersten Jahr wirst du i.d.R. kein Erziehungsgeld aus Luxemburg bekommen wenn du Elterngeld aus Deutschland bekommst, da der Betrag aus Deutschland meistens den aus Luxemburg übersteigt.
Für das zweite Jahr sieht das schon anders aus: Da bekommst du ja aus Deutschland kein Elterngeld mehr. Aus Luxemburg steht dir allerdings auch für das zweite Jahr Erziehungsgeld zu. Da du nichts mehr aus Deutschland bekommst, bekommst du dann den vollen Betrag aus Luxemburg (monatl. 485 €; i.d.R. halbjährlich ausgezahlt).
Dabei ist es unwichtig, ob deine Frau im zweiten Jahr arbeitet oder nicht. Ihr dürft zusammen (nach Abzügen) nur monatl. nicht mehr als den dreifachen Mindestlohn zur Verfügung haben.
Kannst du alles hier nachlesen: http://deutschegrenzgaenger.lu/de/securite-sociale/prestations-familiales/
In meinem Link oben steht das auch noch mal drin:
Szenario 1: - Frau ganz daheim => volle Zulage
Szanrio 2: - Frau maximal 50% Wiederaufnahme der Arbeit => halbe Erziehungszulage
Szenario 3: - Frau mehr als 50% und gemeinsames Einkommen unter den Höchstgrenzen => volle Zulage
Szenario 4: - Frau mehr als 50% und gemeinsames Einkommen über Höchstgrenzen => keine Zulage
Auszug zur Klärung (da hat wohl jemand im Antrag nicht ganz die Wahrheit angegeben)
Arbeitet ein Elternteil teilzeitig weiter (maximal halbzeitig) und widmet sich während der bleibenden Zeit der Erziehung des oder der Kinde/s/r, wird eine halbe Zulage überwiesen (242,50 € pro Monat) und zwar bei gleich welchem Einkommensniveau des Haushalts.
Noch mal (richtig) lesen bevor du hier mit falschen Unterstellungen um dich wirfst! Meine Frau hat mehr als 50% gearbeitet (genau genommen ne 3/4-Stelle).
Damit kommt folgender Absatz zum Tragen:
"Führt der Antragsteller seine Berufstätigkeit weiter aus oder erhält er ein Ersatzeinkommen, kann er ebenfalls in den Nutzen einer Erziehungszulage kommen. Dies jedoch unter der Bedingung, dass die steuerbaren Einkünfte des Haushaltes (Einkünfte minus Sozialbeiträge) gewisse Höchstgrenzen nicht übersteigen."
Also bitte langsam mit falschen Unterstellungen.