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Forum / Familie und Gesundheit

Erziehungsgeld (Lux) und Elterngeld (D)?  

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ghazal
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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen, hat man Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn man in Lux weiterhin voll arbeiten geht, jedoch der Ehepartner in D Elterngeld beziehen würde (und in D angestellt ist)?

Merci und viele Grüsse


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12 Jahren  ago  

Die Frage ist nicht ganz klar formuliert, aber hier ein Antwortversuch.

Wenn du in Lu voll arbeitest bekommst du für die Zeit eher kein Geld aus Lu da es gegen das sg Kummulationsverbot von Sozialleistungen verstossen würde. Nur wenn der deutsche Anteil kleiner als die Luxemburger Erziehungszulage wäre würde die Differenz ausbezahlt. Dazu müsste das deutsche Elterngeld aber sehr tief (ca400Euro) liegen.

Mehr kann ich dazu nicht sagen, da aus deinem post nicht erkennbar ist ob es sich um das Erste oder ein Geschwisterkind handelt.


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ghazal
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12 Jahren  ago  

Vielen Dank, habe ich mir eigentlich schon gedacht. :confused:


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Masipulami
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12 Jahren  ago  

Naja, so einfach lässt sich das nicht beantworten:

Im ersten Jahr wirst du i.d.R. kein Erziehungsgeld aus Luxemburg bekommen wenn du Elterngeld aus Deutschland bekommst, da der Betrag aus Deutschland meistens den aus Luxemburg übersteigt.

Für das zweite Jahr sieht das schon anders aus: Da bekommst du ja aus Deutschland kein Elterngeld mehr. Aus Luxemburg steht dir allerdings auch für das zweite Jahr Erziehungsgeld zu. Da du nichts mehr aus Deutschland bekommst, bekommst du dann den vollen Betrag aus Luxemburg (monatl. 485 €; i.d.R. halbjährlich ausgezahlt).

Dabei ist es unwichtig, ob deine Frau im zweiten Jahr arbeitet oder nicht. Ihr dürft zusammen (nach Abzügen) nur monatl. nicht mehr als den dreifachen Mindestlohn zur Verfügung haben.

Kannst du alles hier nachlesen: http://deutschegrenzgaenger.lu/de/securite-sociale/prestations-familiales/


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12 Jahren  ago  

Ich habe meine Ansprüche auch nacheinander gestellt.

Erst Deutschland, dann Luxembourg und ja das geht, aber mit dem arbeiten gehen des Partner muss man beachten das sich der Betrag dann halbiert. Die Einkommensgrenze die oben beschrieben wurde führt dazu das es nix mehr gibt.


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Masipulami
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12 Jahren  ago  

Wir haben den vollen Betrag im zweiten Jahr monatlich bekommen, obwohl meine Frau (mehr als 50%) arbeiten gegangen ist (12 * 485 €).


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Masipulami
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12 Jahren  ago  

In meinem Link oben steht das auch noch mal drin:

Szenario 1: - Frau ganz daheim => volle Zulage

Szanrio 2: - Frau maximal 50% Wiederaufnahme der Arbeit => halbe Erziehungszulage

Szenario 3: - Frau mehr als 50% und gemeinsames Einkommen unter den Höchstgrenzen => volle Zulage

Szenario 4: - Frau mehr als 50% und gemeinsames Einkommen über Höchstgrenzen => keine Zulage


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12 Jahren  ago  

Auszug zur Klärung (da hat wohl jemand im Antrag nicht ganz die Wahrheit angegeben)

Arbeitet ein Elternteil teilzeitig weiter (maximal halbzeitig) und widmet sich während der bleibenden Zeit der Erziehung des oder der Kinde/s/r, wird eine halbe Zulage überwiesen (242,50 € pro Monat) und zwar bei gleich welchem Einkommensniveau des Haushalts.


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Masipulami
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12 Jahren  ago  

Noch mal (richtig) lesen bevor du hier mit falschen Unterstellungen um dich wirfst! Meine Frau hat mehr als 50% gearbeitet (genau genommen ne 3/4-Stelle).

Damit kommt folgender Absatz zum Tragen:

"Führt der Antragsteller seine Berufstätigkeit weiter aus oder erhält er ein Ersatzeinkommen, kann er ebenfalls in den Nutzen einer Erziehungszulage kommen. Dies jedoch unter der Bedingung, dass die steuerbaren Einkünfte des Haushaltes (Einkünfte minus Sozialbeiträge) gewisse Höchstgrenzen nicht übersteigen."

Also bitte langsam mit falschen Unterstellungen.


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12 Jahren  ago  

Ich glaube mein browser hat ein Problem "(mehr als 50%)" wurden beim ersten öffnen nicht angezeigt.


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Masipulami
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12 Jahren  ago  

Hat von Anfang an da gestanden und ich habe ja auch extra im Post danach noch mal die möglichen Szenarien beschrieben.


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12 Jahren  ago  

Das denke ich auch und glaube dir das natürlich - mit "meinem Browser" meinte ich meine Augen. Überlesen, kann man auch dazu sagen - sorry, das Alter und die Augen.