Hallo Zusammen, Meine Frau arbeitet nicht, ich arbeite in Lux. für unseren Sohn (2007 geboren) hatten wir erziehungsgeld beantragt und bekommen (1 Jahr lang aus Deutschland weil meine Frau vorher gearbeitet hat, und 1 Jahr lang aus Luxemburg) Wie ist es beim zweiten Kind? Hat man da nochmal Erziehungsgeld zugut? Ich habe gelesen dass diese pro Haushalt ist???? Kann doch nicht sein oder? Wie wars bei euch? Danke im voraus. David.
Die Erziehungszulage ist pro KIND, aber inzwischen wird sie nur noch gezahlt wenn die MUTTER in L arbeitet Siehe dazu auch andere Threads wie z.b.: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=10783
in D wie in L ist es egal ob es das 1. oder 2. Kind ist. Erst ab dem 3. Kind gibt es in L länger, nämlich 4 Jahre lang Erziehungszulage.
@david1976 Sorry, der Thread ist wirklich nur über Geburtenzulagen, bei der Erziehungszulage hat sich schienbar noch nicht geändert, zum Glück. d.h. wenn du Alleinverdiener bist, aber deine Frau noch in D sozialversichert, dann hat sie Anspruch auf Elterngeld in D, meistens das 1. Jahr, wie bei eurem 1.Kind. Also am besten zuerst in D beantragen, und dann mit dem D-Bescheid in L beantragen.
Hallo
es hat sich ja soviel geändert! Ich M arbeite in Lux, Frau arbeitet teilzeit in D für unser erstes Kind geb 2007 haben wir im ersten Jahr Elterngeld aus D bekommen (über 485€) und im zweiten Jahr Erziehungszulage aus Lux.
Jetzt werden wir 2011 wieder Eltern, ist das Szenario das ich oben beschrieben habe noch aktuell ? oder ist die Lage jetzt anders. Ich sag mal bei der Entscheidung wielange man in Elternzeit geht, macht die Rechtslage in diesem Punkt schon was aus...
Das die Zulagen weg sind hab ich leider schon gelesen!
Danke für eure Hilfe