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luna85
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10 Jahren  ago  

Hallo ihr Lieben,

kurz zu unserer Situation:

Ich (w) arbeite in Lux (nach Vollzeit-Elternurlaub auf wieder Vollzeit beschäftigt), mein Mann momentan Teilzeit in Deutschland und er bekommt noch 5 Monate Elterngeld aus Deutschland gezahlt. Unser Kind wird ausschließlich Zuhause betreut.

Nun meine Frage: Haben wir dennoch Anspruch auf Erziehungsgeld aus Lux??? Ich Blick bei dem ganzen Wirrwarr leider nicht mehr durch....

Ist noch jemand in dieser Situation und hat schon Erfahrung damit gemacht?

Mein Mann hat in D Anspruch auf noch 5 Monate Elterngeld, die er sich aber über 10 Monate auszahlen lässt!

Freu mich über Antworten und allen ein sonniges Wochenende 🙂


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Simone
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10 Jahren  ago  

nein - kein Anspruch mehr in Lux. Abgegolten durch den Elternurlaub, es sei denn es ist das dritte Kind oder mehr 🙂


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Schaoten
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10 Jahren  ago  

@ Simone Bist Du sicher, dass man ab dem 3. Kind trotzem Erziehungsgeld bekommt?

So wie ich es auf guichet.public.lu verstehe, bekommt man generell nix, wenn man Elterngeld bezogen hat - egal wieviel Kinder.

Danke im Voraus für Aufklärung...


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Simone
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10 Jahren  ago  

Ja, bin ich. War persönlich im April oder Mai auf der Familienkasse um das dort in Erfahrung zu bringen. Aber wie schon mal in einem anderen Thread geschrieben, hat die nette Dame sofort zu mir gesagt, dass sie sich nicht sicher wäre, ob es dieses Modell auch noch in rund zwei Jahren geben würde, wenn ich dann eben die Erziehungszulage beantragen würde (Regierungswechsel mit Kürzungen der Familienzulagen. O-Ton: "Was sie jetzt beantragt haben, wird ihnen nicht genommen."


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Schaoten
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10 Jahren  ago  

Okay - Danke. Dann geh ich mal in den nächsten Tage rüber zur Familienkasse..... Ich poste dann auch, was rausgekommen ist....


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MrBurns
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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hätte auch mal eine Frage zur Erziehungszulage in Luxemburg. Meine Frau und ich (Ich Arbeitnehmer in LUX, Sie Arbeitnehmer in DEU, verheiratet, 1 Kind) haben in Deutschland das Elterngeld beantragt und auch erhalten. Meine Frau bleibt für 2 Jahre zuhause und wir bekommen für 1 Jahr das Elterngeld. Soweit so gut. Natürlich habe ich in Luxemburg auch das Kindergeld und die Erziehungszulage beantragt. Das Kindergeld wurde in Luxemburg genehmigt, die Erziehungszulage wurde aber abgelehnt. Jetzt entschuldigt bitte mein Unwissen; bekommen wir die Erziehungszulage automatisch nach dem das Elterngeld in Deutschland fertig ausbezahlt wurde? Oder müssen wir das neu beantrage? Oder bekommen wir keine Erziehungszulage da wir das Elterngeld aus Deutschland bekommen? Elterngeld aus Deutschland bekommen wir noch bis Dezember 2014. Vielen Dank schon mal P.s. ja ich kenne die Seite guichete.lu, aber ich blicke da nicht wirklich dahinter!


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Markus84
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10 Jahren  ago  

man da bin ich ja froh das ich nicht der einzigste bin der das mit dem Elterngeld nicht versteht


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Schaoten
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10 Jahren  ago  

@Simone Vielen, vielen Dank. Ich war gerade bei der Familienkasse. Wir bekommen für unser 3. Kind tatsächlich die Erziehungszulage (ab Vollendung des 2. Jahres bis zur Vollendung des 4. Jahres).....


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Siddy74
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10 Jahren  ago  

@MrBurns, "automatisch" gibt's nirgends etwas - man muss schon aktiv werden um was zu bekommen - ich zumindest kenne kein Amt das dir freiwillig Geld überweist ;-). Sobald das EG in Deutschland ausgelaufen ist würde ich mir das bescheinigen lassen, das es aus der BRD nix mehr gibt und mit diesem Wisch das ganze nach nem Jahr nochmal versuchen. Wenn deine Frau nach nem Jahr wieder voll arbeiten geht gibt's eh nix mehr.


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Schaoten
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10 Jahren  ago  

@MrBurns Prüf doch mal auf dem Antragsformular für die Erzeihungszulage ob tatsächlich alle Bezugsbedigungen erfüllt sind. Wenn ja, empfehle ich auch mal einen persönlichen Besuch bei der Familienkasse


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MrBurns
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10 Jahren  ago  

Danke für eure Antworten. Auf der Familienkasse war ich im ganzen schon dreimal. Habe auch jedes Mal gedacht ich hätte alles vollständig dabei und ausgefüllt, aber immer wieder hat eine „Kleinigkeit“ gefehlt 😉 Welche Bezugsbedingungen müssen denn erfüllt sein? - Ein Elternteil widmet sich der Erziehung des Kindes und ist nicht berufstätig - OK - Das Kind ist weniger als 1 Jahr alt - OK - Ein Elternteil erhält keine Lohnersatzleistung (nach dem EG in Deutschland) - OK - Einkommen oberhalb des Grenzwertes ? Bestimmt nicht 😉

Auf unseren ganzen Bescheinigungen ist u.a. vermerkt das unser EG am Tag X ausläuft. Hat noch keiner von Euch einen ähnlichen Fall gehabt? Oder was muss erfüllt sein um die Zulage erhalten?


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Schaoten
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10 Jahren  ago  

Hört sich für mich als Laien komplett an - mit welcher Begründung wurde es denn das letzte Mal abgelehnt wenn Du doch alle Voraussetzungen erfüllt hast? Oder war das Formular nicht korrekt ausgefüllt? Wenn dies auch mitlerweile behoben ist, würde ich nochmal mit allen Unterlagen vorbeigehen und es klären.


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

Hallo,

du bist warscheinlich zu Früh, für dein Antrag dran.Deshalb wird er nur teilweise bearbeitet.

Es reicht bei dir in Nov.2014.

Es wird bis der Antrag durch ist, Rückwirkend bezahlt.


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Simone
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10 Jahren  ago  

Gerne schalten. Wann wäre euer drittes Kind den 3? Nicht das die Zulage bis dahin schon abgeschafft ist... Drück die Daumen!