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Forum / Familie und Gesundheit

Erst arbeitsunfähig dann OP, fristen?  

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Babsy
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen. Am 05 Januar war ich bei meinem Arzt wegen starker schmerzen im Rücken und Taubheit im linken Atm. Ich wurde krank geschrieben, untersucht und ein schwerer bandscheibenvorfall im Nacken festgestellt. Am 29. Februar wurde ich an der Halswirbelsäule operiert. Jetzt sagen mir die Ärzte das es bei meinem Beruf 12 Wochen dauern kann bis ich fit bin. Bin bei ein Chirurgen tötig, stehe den ganzen Tag und meist gebückt ( Zahnarzt ) Jetzt kommt meine Fragen: Muss ich irgendetwas beachten da ich schon so lange arbeitsunfähig geschrieben bin? Sollte ich einen Antrag stellen wegen Berufskrankheit? Muss ich ein Formular ausfüllen? Ich hab nur gehört das man nach 52 Wochen arbeitsunfähigkeit fristlos gekündigt werden kann und man danach 56 Wochen nicht mehr krank sein darf? Ich kam jetzt aus dem Krankenhaus und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht. Dazu kommt natürlich die Angst um den Job.

Lg


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elfe
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9 Jahren  ago  

http://www.ogbl.lu/wp-content/uploads/2011/10/broch_malade_DE.pdf

Da kannst du nochmal nachlesen. Du bekommst nach 6 Wochen ein R 4 Schein, den must du soweit ich es noch richtig im Kopf habe, von deinem Arzt ausfüllen lassen. Dann entscheidet die CNS, ob sie dich einbestellt. Bei diesem Termin (manchmal auch auf Grund des R 4 Scheins) wird geschau, ob du hinterher normal arbeiten gehst, intern oder extern reclassiert wirst oder die Invaldenrente beantragt wird. Eine Unschulung ist auch möglich. Wenn du meinst, die Arbeit hinterher nicht mehr zu schaffen, sag dies deinem Arzt, der kann das ankreuzen. Die schauen darauf. Überlege also, was du willst. Ansonsten ist man nach 52 Wochen aus dem System raus.


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Dein Arbeitgeber kann dich bereits nach 26 Wochen Krankheit entlassen! Die 52 Wochen gelten fürs Lux. Sozialsystem!