Mein Partner arbeitet seit Dezember 2022 in Luxemburg. Ist es möglich, dass er für unseren Sohn (geboren Mai 2022) nachträglich Elternzeit in Luxemburg beantragen kann?
Man muss ein Jahr VOR der Geburt in Luxemburg gearbeitet haben, siehe guichet:
Voraussetzungen
Der (zukünftige) Elternteil muss:
vor Beginn des Elternurlaubs mindestens 12 Monate lang ununterbrochen bei der luxemburgischen Sozialversicherung gemeldet gewesen sein. Gab es eine Unterbrechung, darf diese nicht länger als insgesamt 7 Tage in diesen 12 Monaten gewesen sein;