Hallöle :-),
ich wohne seit Anfang 2020 bei meinem Freund in Luxemburg.
Seit 2008 arbeite ich bei einem deutschen Unternehmen. Ich war am Mittwoch zu einem Seminar bezüglich Mutterschutz und Elterngeld in Deutschland.
Nach deutschem Recht BEEG § 1 Berechtigte, haben nur Personen einen Anspruch auf Elterngeld/Elternurlaub, wenn der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthaltsort in Deutschland ist.
Die Zukunftskeess antwortete folgendes: Um den Elternurlaub in Luxemburg in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes und in den 12 Monaten vor Beginn des Elternurlaubs einen Arbeitsvertrag in Luxemburg haben. In Ihrem Fall wird es nicht möglich sein, Elternurlaub in Luxemburg in Anspruch zu nehmen.
Hat vielleicht jemand schon diese Situation gehabt und könnte mir diesbezüglich aus eigener Erfahrung berichten bzgl. weiterhelfen?
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Bianca