Dazu noch eine Frage:
Meine Frau (Vollzeitangestellte in Lux.) hat sich für das Teilzeitmodell entschieden, daß heißt nach den 12 Wochen Mutterschutz (8 + 4 wg. Stillen) arbeitet Sie ein Jahr lang halbtags.
Wieviel Elternurlaub könnte ich (Selbständig in D.) als Vater noch in Deutschland beantragen?
1 Monat? Also, 14-1-12, weil meine Frau (durch Stillen) 4 Wochen länger Mutterschutz als in Deutschland hat und dann 12 Monate Elternteilzeit hat.
2 Monate? Also, 14-12, weil der längere Mutterschutz keine Auswirkung hat und sie dann 12 Monate Elternteilzeit hat.
7 Monate? Also, 14-1-(12:2), weil meine Frau (durch Stillen) 4 Wochen länger Mutterschutz als in Deutschland hat und die 12 Monate Elternteilzeit nur halb zählen.
8 Monate? Also, 14-1-(12:2), weil der längere Mutterschutz keine Auswirkung hat und die 12 Monate Elternteilzeit nur halb zählen.
Wer hat einen ähnlichen Fall oder kann mir Auskunft geben?
Vielen Dank.