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Forum / Familie und Gesundheit

Elternzeit des Vaters in D  

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mellchen
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15 Jahren  ago  

Hallo,

ich nehme für meinen Sohn in Lux Vollzeit-Elternurlaub. Hat der Vater des Kindes, der in D beschäftigt ist, das Recht im Anschluss daran in D noch 5 Monate Elternzeit zu nehmen? Vor ein paar Jahren ging das nicht - hat es hier zwischenzeitlich eine Änderung gegeben?

Vielen Dank Marie


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butzel1
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15 Jahren  ago  

Ja, das geht inzwischen problemlos! Es darf sich nur in keinem Fall überschneiden, geht also nur nacheinander, nicht miteinander!

Haben wir hier so praktiziert und war prima!


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mellchen
28 Messages

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15 Jahren  ago  

Vielen Dank für deine Antwort. In den Formularen zum Elternurlaub hört es sich so an, als ob das nicht erlaubt wäre und man dann alles in Lux zurückzahlen müsste. In der Eidesstattliche Erklärung zum Elternurlaub wird ja auch gefragt, ob der Partner Elternzeit in D beantragt - kann ich dann einfach "Ja" angeben? Nicht, dass ich später kein geld bekomme


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mini06
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15 Jahren  ago  

das würde mich auch mal interessieren... mein freund beabsichtigt auch im juli die 5 monate zu machen


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butzel1
207 Messages

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15 Jahren  ago  

Ja, das verunsichert erstmal! Aber Lux will sich nur absichern dass die Elternzeit nicht gleichzeitig stattfindet. Man muss sogar eine Verzichtserklärung unterschreiben und bekommt trotzdem den congé parental anschliessend problemlos gewährt! Aber das zuständige Amt in Trier kennt sich mit der Prozedur inzwischen prima aus. Vielleicht ruft ihr einfach mal dort an und lasst euch beraten.


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AlainProst
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15 Jahren  ago  

Dazu noch eine Frage:

Meine Frau (Vollzeitangestellte in Lux.) hat sich für das Teilzeitmodell entschieden, daß heißt nach den 12 Wochen Mutterschutz (8 + 4 wg. Stillen) arbeitet Sie ein Jahr lang halbtags.

Wieviel Elternurlaub könnte ich (Selbständig in D.) als Vater noch in Deutschland beantragen?

1 Monat? Also, 14-1-12, weil meine Frau (durch Stillen) 4 Wochen länger Mutterschutz als in Deutschland hat und dann 12 Monate Elternteilzeit hat.

2 Monate? Also, 14-12, weil der längere Mutterschutz keine Auswirkung hat und sie dann 12 Monate Elternteilzeit hat.

7 Monate? Also, 14-1-(12:2), weil meine Frau (durch Stillen) 4 Wochen länger Mutterschutz als in Deutschland hat und die 12 Monate Elternteilzeit nur halb zählen.

8 Monate? Also, 14-1-(12:2), weil der längere Mutterschutz keine Auswirkung hat und die 12 Monate Elternteilzeit nur halb zählen.

Wer hat einen ähnlichen Fall oder kann mir Auskunft geben?

Vielen Dank.


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AlainProst
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15 Jahren  ago  

Wer weiß wie die Elternzeit bei Teilzeitregelung in Lux. geregelt ist?


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AlainProst
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15 Jahren  ago  

Ich habe mich jetzt bei den zuständigen Stellen in Deutschland zum Thema Elterngeld bei der oben beschriebenen Situation informiert. Demnach werden von den deutschen Behörden 9 bzw. 10 Monate für die Elterngeldleistungen aus Luxemburg abgezogen (3 bzw. 4 Monate Mutterschutz und 6 Monate lux. Elternzeit). Das heißt es besteht ein Rechtsanspruch von 4 bzw. 5 Monaten in Deutschland, allerdings nur dann, wenn keine Leistungen aus D. und Lux. gleichzeitig fliessen. Das wäre das Problem, wenn ein Elternteil in Lux. das Teilzeitmodell über 12 Monate in Anspruch nimmt. Danach gäbe es keinen Anspruch mehr in Deutschland, , obwohl in Lux. nicht mehr Elterngeld gezahlt wurde, sondern das Ganze nur auf 12, statt 6 Monate verteilt wurde. Jetzt gibt es allerdings bei dem Teilzeitmodell von 12 Monaten eine Möglichkeit die Leistung innerhalb von den ersten 6 Monaten zu erhalten, allerdings nur, wenn der andere Elternteil ebenfalls in dieser Zeit Teilzeit arbeitet. Anscheinend erkennt der Lux. Staat das bei Selbständigen allerdings nicht an, weil es zu schwierig zu überprüfen ist wieviel tatsächlich gearbeitet wird. Das würde eine klare Benachteiligung für Selbständige bedeuten.

Wer kennt sich in einem ähnlichen Fall aus?

Kann mir jemand eine Ansprechpartnerin bei CNPF empfehlen?