Hallo alle zusammen,
ich bin neu hier im Forum und hoffe ihr könnt uns helfen. Wir werden aus der aktuellen Regelung nicht ganz schlau. Wir erwarten Ende des Jahres unser erstes Kind. Meine Frau Arbeitet in Deutschland und wird nach dem Mutterschutz bis zum 1. Geburtstag des Kindes in Elternzeit gehen. Anschließend möchte ich (Arbeitnehmer in Luxemburg, 100% Stelle) die Elternzeit in Anspruch nehmen. Ich bin mir allerdings nicht sicher, wann ich die Elternzeit beantragen muss. Das Infomaterial ist nach meinem Verständnis hier nicht ganz eindeutig. Hier ist die Rede davon, dass der Antrag auf den ERSTEN Elternurlaub bis spätestens zwei Monate vor Begin des Mutterschaftsurlaubs beim Arbeitgeber eingegangen sein muss. Der ZWEITE Elternurlaub muss wenigstens sechs Monate vor Begin des Elternurlaubs beim Arbeitgeber eingehen. Gilt meine Elternzeit in Luxemburg dann als 2. oder 1. Elternzeit? Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!!
Grüße, docSnuggles