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Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Familie und Gesundheit

Elternurlaubfrage  

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Sunshine5
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13 Jahren  ago  

Wie lange muss man in Lux. Vollzeit gearbeitet haben um Anspruch auf den vollen Bezug des Elternurlaubsgeldes zu haben?

Ab wann wird das 1 Jahr gerechnet? Ab Beginn des Elternurlaubs?

Bei mir ist es so das ich ab Juni 2011 Vollzeit gearbeitet habe und vorher Teilzeit, die Geburt wäre Anfang Juni 2012, Elternurlaub also 3 Monate später.

Danke für eure Antworten.


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mini06
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13 Jahren  ago  

du musst 12 Monate beim GLEICHEN AG gearbeitet haben!!! das elterngeld steht jedem zu, der 20std die woche gearbeitet hat!!! es spielt also keine rolle ob du vollzeit oder teilzeit (20std) arbeitest... den festen satz von 17..,- € bekommt also jeder...

wie viele stunden warst du denn teilzeit arbeiten??

"Der als Arbeitnehmer beschäftigte Elternteil muss darüber hinaus während des gesamten dem Elternurlaub vorangehenden Jahres bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein."

"3. Wöchentliche Arbeitszeit bei Arbeitnehmern Während des dem Elternurlaub vorangehenden Beschäftigungszeitraums muss der Elternteil mindestens die Hälfte der normalen Arbeitszeit arbeiten, die gemäß Gesetz oder Kollektivvertrag auf ihn anwendbar ist, d.h. im Allgemeinen während 20 Stunden wöchentlich bei demselben Arbeitgeber."


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mini06
295 Messages

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13 Jahren  ago  

ich habe letzte woche mit der cnpf/cns telefoniert!! bis zu meinem entbindungstermin im mai habe ich KEINE 12 monate vorher voll in lux. gearbeitet... es ist aber so, dass dein mutterschutz vorher (2 monate) und nachher (2 monate oder 3 monate wenn man stillt) mit in einberechnet werden bzw. sie zählen quasi mit.

@Sunshine5: du wirst auf jeden fall das geld bekommen!!! da musst du dir keine gedanken machen 😉


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lilou1980
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13 Jahren  ago  

Hallo ich habe auch eine frage. Ich arbeite in Lux Teilzeit ( also eine 20 Std. Woche ). Wie sieht es da mit dem Elterngeld aus wenn ich den 6 Monate machen würde. Bekomm ich dann auch diese 1700 EUR ? Obwohl ich als Teilzeit ja weniger als die Hälfte normal verdiene? Hoffe mir kann jemand helfen. Danke


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mini06
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13 Jahren  ago  

@lilou1980: wie lange arbeitest du denn schon da? bzw. schon immer teilzeit? man muss mind. 20h/W arbeiten um anspruch auf das elterngeld zu haben... ABER: man muss auch mind. 1 jahr bei dem gleichen AG beschäftigt sein...


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lilou1980
23 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo also ich arbeite seit November 2010 in der Firma. Und war da immerschon als Teilzeitkraft eingestellt. Dann hätte ich also anspruch drauf. Und ich bekomme dann 6 Monate knapp 1700. EUR?


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mini06
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13 Jahren  ago  

Teilzeit?? also 20h/Woche??


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Sven
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13 Jahren  ago  

letzte Woche hat eine Dame mir bei der CNS gesagt, dass Frau nicht unbedingt beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet haben muss. Es reicht seit neuem 12 Monate in Luxembourg zusammenhängend gearbeitet zu haben. Ob die Arbeitgeber das mitmachen wäre wieder eine andere Angelegenheit. Diese Regelung ist neu.


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mini06
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13 Jahren  ago  

das wusste ich auch noch nicht...


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lilou1980
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13 Jahren  ago  

Ja ich arbeite 20 Std. die Woche


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mini06
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13 Jahren  ago  

dann bekommst du es auf alle fälle 😎


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pendler111
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13 Jahren  ago  

Halbzeitjob = halbes Elterngeld.

Arbeitet man mit Vollzeitjob (40 Std./Woche) nach dem Mutterschutz ein Jahr Teilzeit anstelle von 6 Monaten Vollzeitelternurlaub, so bekommt man auch das halbe Elterngeld und das halbe Gehalt.


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Simone
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13 Jahren  ago  

Ja Pendler schon richtig. Ich glaube aber, dass es bei Lilou darum geht, ob ihr Elterngeld zusteht, wenn sie vor der Geburt 20h gearbeitet hat. --> Ja steht ihr zu. Du hast wahrscheinlich nur nicht die Möglichkeit den Elternurlaub auf 12 Monate aufzuteilen. Im Grunde das Beispiel, was Pendler geschrieben hat.


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mini06
295 Messages

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13 Jahren  ago  

@Sunshine5: ich habe eine tolle PDF - Datei gefunden !! die kann ich dir gerne zumailen wenn du mir per PN deine email schickst (die ist 84 Seiten lang)

da findest du auch:

Im Einverständnis mit dem Arbeitgeber kann auch ein Teilzeit-Elternurlaub über 12 Monate genommen werden. Der Teilzeit-Elternurlaub kann vom Arbeitgeber verweigert werden (das Recht auf Vollzeit-Elternurlaub kann nicht verweigert werden). Besteht ein Arbeitskontrakt von nur 20 Stunden/Woche, ist entweder ein Halbtags- Elternurlaub über zwölf Monate möglich oder ein Elternurlaub mit voller Entschädigung über 6 Monate. In beiden Fällen ist die Mutter oder der Vater ganz zu Hause. Der Elternurlaub muss in seiner Gesamtheit und an einem Stück genommen werden


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mini06
295 Messages

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13 Jahren  ago  

@lilou1980: die war eigentlich für dich :confused: