Liebe Gruppenweisheit,
ich hätte eine kurze Frage bezüglich des Elternurlaubs in Luxemburg. Meinen Recherchen zufolge muss man ja 12 Monate vor Beginn des Elternurlaubs beim selben AG beschäftigt gewesen sein. Heißt das, dass ich minimal 4 Monate effektiv gearbeitet haben muss (also 12 Monate-2 Monate vorgeburtlicher Mutterschaftsurlaub-3 Monate nachgeburtlicher Mutterschaftsurlaub)? Was ich damit sagen möchte: gelten Zeiten des Mutterschaftsurlaub auch als versicherungspflichtiger Beschäftigungszeitraum? Und wird dann für die Berechnung des Elterngeldes auch das Ersatzeinkommen im Mutterschutz angerechnet?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.