Hallo zusammen,
ich plane den Elternurlaub in Teilzeit (20%) zu nehmen.
Wenn ich das richtig verstehe, wird die wöchentliche Arbeitszeit, in Abstimmung mit dem AG, um 20% reduziert. Gilt das dann auch für den Jahresurlaub? Wird dieser somit dann ebenfalls um 20% reduziert - anteilig bei unterjährigem Beginn/Ende?
Bei den Vollzeit Modellen ist das schriftlich geregelt. Bei den Teilzeit Modellen wird diesbezüglich nichts erwähnt. Im Prinzip wäre eine Verkürzung des Urlaubsanspruches logisch, da der Elternurlaub jedoch im lux. Arbeitsrecht unter "Sonderurlaub" geführt wird, bin ich mir an dieser Stelle unsicher und freue mich über konstruktive Rückmeldungen 😉
Danke und Gruß
magefix