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Forum / Familie und Gesundheit

Elternurlaub Deutschland/Luxemburg zur gleichen Zeit?  

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GarikVat
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8 Jahren  ago  

Hallo Nise,

ich sehe das so: Ich arbeite in Luxemburg und bezahle dort meine Steuern, Sozialabgaben, etc.. Also nehme ich auch die mir von dort zustehenden Leistungen gerne an. Meine Frau arbeitet in Deutschland, bezahlt hier ihre Steuern und Sozialabgaben und nimmt natürlich die ihr zustehenden Leistungen an.


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info
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8 Jahren  ago  

Genau, am besten verlangst du mit der Einstellung aus beiden Länder das volle Kindergeld.


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GarikVat
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8 Jahren  ago  

@Info

so habe ich das nicht gemeint. Das Kindergeld wird ja für das Kind gezahlt (deshalb auch Kindergeld), das ist schon richtig so und das sehe ich auch so.

Aber beim Elterurlaub sehe ich das nunmal anders. Wenn beide in Luxemburg arbeiten, haben beide Anspruch in Luxemburg. Wenn beide in Deutschland arbeiten, haben beide Anspruch in Deutschland. Wenn einer in Luxemburg und der Andere in Deustschland arbeitet, dann der Eine hier und der Andere da. Und das sollte dann nicht miteinander verrechnet werden. Meine Meinung.


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Marnika
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8 Jahren  ago  

Meine Frau hat nach Geburt unseres Sohnes 12 Monate Elterngeld bezogen (natürlich abzgl. MuSchu) und ist danach weitere 12 Monate daheim geblieben. In genau dieser Zeit habe ich Elternurlaub nach alter Regelung in Luxemburg genommen (50%), alles ohne Probleme.

Ich denke, es ist entscheidend, dass Geldleistungen nicht parallel fließen (Elterngeld aus Deutschland und die Entschädigung bei Elternurlaub aus Luxemburg).


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MarcusDrymn
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8 Jahren  ago  

@ Ohmanney + peterpan: ich sehe das genau wie ihr. Es ist nicht richtig dass D die Leistungen in Betracht zieht als Familienleistung die in Luxemburg während des EU als ERSATZLOHN bezahlt werden. Ich habe das in einem anderen Forum bereits mit info diskutiert......Ich bin nicht in dieser Lage, doch wäre ich es, würde mein Partner in D zuerst dem Gesamtelternurlaub in Anspruch nehmen, ich den lux. Congé parental und wenn die D Kasse mir dann etwas abziehen würde oder einen Erstattungsantrag senden, würde ich klagen. Aber ich denke so lange jeder das akzeptiert, passiert auch nix. Für die lux. Kasse ist es übrigens richtigerweise irrelevant was der Partner in D, Frankreich, Belgien oder wo auch immer als Elterngeldleistung erhält, weil der Congé parental für die halt ein Lohn ist der nicht mit einer Familienleistung zu verrechnen ist (oder höchstens mit der Erziehungszulage die aber abgeschafft wurde).


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Nise
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8 Jahren  ago  

Naja, aber es gibt eben gesetzliche Grenzen und in beiden Ländern gibt es eine Höchstzeit an Elterngeld. Könnte noch verstehen, dass man die Differenz macht was dann noch ein Monat länger wäre aber darüber hinaus sehe ich auch so, aber das ist ähnlich wie wenn man die Wohnungsbauprämie abgreift in D weil man ein Einkommen von null hat... Beide Länder geben ihren Arbeitnehmern eine Elternzeit die natürlich für beide Eltern gilt und nicht nur pro Arbeitnehmer...


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peterpan5
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8 Jahren  ago  

aber wie soll man in lux 2 monate elternurlaub nehmen, wenn der partner in Deutschland 12 monate nimmt? also die variante, die in d sehr üblich ist, wenn beide dort arbeiten. bei der reform hätte Luxemburg diese variante mitberücksichtigen können, wenn es für lux von interesse ware, aber dies ist ja nicht passiert.

wenn einer in d erst die elternzeit nimmt, der andere wartet bis d fertig ist und startet in lux. nach der lux phase kann dann das nächste kind kommen und das spiel geht wieder los. hier schreit niemand 😉


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MarcusDrymn
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8 Jahren  ago  

@ Nise: "Beide Länder geben ihren Arbeitnehmern eine Elternzeit die natürlich für beide Eltern gilt und nicht nur pro Arbeitnehmer..." Dat stimmt auch so nicht: der Elternurlaub beruht auf einer europäischen Direktive und ist ein individuelles Recht für den Arbeitnehmer.


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Marion Roth
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8 Jahren  ago  

Hallo,

ich hatte einen ähnlichen Beitrag gestartet, wir hatten vorher telefonisch beim Amt in Trier nachgefragt, ob gleichzeitig Elterngeld in D und Lux möglich sein, der Herr meinte, dass wäre allein Entscheidung von Luxemburg. Luxemburg sah und sieht da auch kein Problem, allerdings kam jetzt Monate später ein Brief aus D, mit der Frage ob ich aus aus Elterngeld bekäme, denn wenn ja bekommt meine Frau nichts mehr (gleichzeitig) aus D. Da ist es auch egal, ob ich nur 50% Teilzeitelternurlaub in Lux habe. Ausschlaggebend ist die Dauer, dh Teilzeit 12 Monate in Lux = nichts mehr aus D. Hatte deswegen auch schon Widerspruch eingelegt, da für mich zumindest folgendes logisch und gerecht ist : 50% x12 Monate = 6 Monate Vollzeit, darum noch Anspruch 6 Monate aus D => aber ohne Erfolg, Widerspruch wurde abgelehnt. Dh theoretisch ginge 6 Monate D und 6 Monate Lux. Wobei ich mir denken könnte, dass, wenn das Luxemburg Elterngeld höher ist, als das deutsche, das auch noch irgendwie vom deutschen Amt angerechnet und vom deutschen abgezogen wird. Am besten beim deutschen Amt nachfragen, und alles schriftlich ! bestätigen lassen, sonst hat man keinen Beweis. Die luxemburger sind glücklicherweise besser drauf.


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Heddesdorf
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6 Jahren  ago  

Hello liebe Community,

 

Ich wollte kurz auf das Thema Weinbergen da es hoch brisant ist.

Ich arbeite in Lux nenne Frau in D. Wie gingen parallel in Elternzeit, sie 12 Monate in D ich 6 Monate in Lux. 

Natürlich wurde meine Lohnersatzleistung aus Lux mit den Elterngeld meiner Frau verrechnet. Wir klagten und haben das Geld nachbezahlt bekommen. Der Richter war eigentlich nach 2 min fertig. Knackpunkt ist, dass wir ein Vergleich machten, da Rlp sonst in Berufung gegen würde, so die Aussage der Vertreters von Jugendamt. Wie akzeptierten da wir das Geld brauchten. Es wird sich um ein Urteil gedrückt.

 

Beim zweiten Kind wurde wegen des Verfahrens das Geld für meine Frau komplett zurück gehalten. Wie sind jetzt wieder am klagen...

 

Nur zur Info an alle. Man bekommt es gleichzeitig, aber mit vielen zeitlichen Kosten.

 

Beste Grüße aus Trier


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LuxusFux
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6 Jahren  ago  

mir wurde von der Kreisverwaltung mitgeteilt ich muss 2 Karenzmonate abwarten bis ich meinen Lux Urlaub nehmen darf, ohne einen Verweis auf die rechtliche Grundlage. Hat jemand eine ähnliche Auskunft erhalten? Wie soll D erfahren wann ich meinen nehme?

Lux ist es egal, da die nur 1. und 2. Elternurlaub kennen (beide gleich strukturiert), der im Übrigen NICHT gleichzeitig erfolgen kann!

Anders sieht die Situation bei umgekehrter Variante aus. Frau erhält nach deutscher Sicht 9 Monate in Lux, also darf Mann nur noch 5 Monate in D nehmen.

Ich hoffe jetzt mal das Lux nicht irgendwann auf die Idee kommt, um Geld zu sparen, den zweiten Urlaub bei gemischten Paaren zu kürzen (was übrigens auf 3 Monate (nicht 2) raus laufen müsste).

Ich überlege auf die 2 Monate zu sch***** und direkt im Anschluss zu nehmen, was übrigens nur "direkt" sein kann, wenn das Kind am Monatsersten geboren wurde, da Deutschland nicht für Kalendermonate, sondern für Lebensmonate zahlt.


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Heddesdorf
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5 Jahren  ago  

Die Luxemburger verrechnen nicht, seit 2014 ein EU Urteil diesbezüglich gefallen ist. Das war jedoch der elternurlaub in der alten Form. Ich denke die werden das nie verrechnen solange es Lux gut geht. In D sieht es anders aus. Die verrechnen, da es von Bundesebene keine Richtlinie gibt und da noch nie jemand sich bis zum EU Gericht getraut hat ( Aussage von Herrn Christ vom Landesjugendamt Rlp).


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shubhupatil
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5 Jahren  ago  

Thanks for sharing...