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Forum / Familie und Gesundheit

Elternurlaub abgelehnt....was nun??  

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chiliflocke
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13 Jahren  ago  

Hallo!

Ich habe mal eine ganz wichtige frage und irgendwie finde ich keine seite die mir wirklich weiterhelfen kann und die Familienkasse in Luxembourg war weder telefonisch ,noch per Fax und nachdem ich vor 4 wochen einen brief geschrieben habe immer noch nicht zu erreichen!!!:-( Vielleicht kann mir ja jmd von euch weiterhelfen endlich mal Licht ins Dunkel zu bringen.

Zu meiner situation: Ich arbeite seit 5 Jahren in Lux,mein Mann in Deutschland.Wir haben 2009 eine kleine tochter bekommen und nach viel Hin und her haben wirs sogar geschafft alles richtig zu beantragen,bekommen das Kindergeld aus D und den differenzbetrag aus L,ich hatte 6 Monate conge parental und haben auch für diese zeit diese 1745Euro (oder wieviel es ganau waren) als elterngeld bekommen.Ich bin dann nach 6 Monaten wieder arbeiten gegangen,allerdings NUR FüR 8 STD PRO WOCHE!(plus zusatzstunden als Urlaubsvertretung ,aber das steht nicht im Vertrag...)Und genau dieser Umstand bringt jetzt meine Fragen mit sich,weil es ja ne ganz andere Situation ist,als beim Kind davor.Da man ja mind.20 std pro woche gehen muss um Anspruch auf Elternurlaub und das Elterngeld zu bekommen,ist ja logischerweise mein Antrag abgelehnt worden.Jetzt ist nur die Frage,wie geht es nun weiter?KOmmt dann die Erziehungszulage zum einsatz?

WANN,WAS und v.a.WO(in D oder L) muss ich was beantragen? ...und noch wichtiger für mich ist zu wissen wie lange ch nach dem Mutterschutz zu hause bei meinem Kind bleiben kann?(wie beim elternurlaub 6 monate oder länger,oder muss man direkt wieder gehn oder kann man sich das aussuchen???....muss ja meinem chef mal rückmeldung geben wie es weitergehen soll danach!!)

Bitte bitte helft mir,nicht mal der Mann vom OGBL konnte mir eine ausreichende Antwort geben.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Fahre zur Familienkasse und kläre Deinen Fall vor Ort! Das ist das einzig richtige, dann weist Du die Sachen aus erster Hand. Nimm alle Unterlagen mit und dann hinfahren. Alle Mutmassungen hier im Forum werden Dir ja nicht weiterhelfen! Viel Glück


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schreiberlein
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13 Jahren  ago  

Ein Erfahrungsbericht wäre auf jeden Fall gut! Aber es ist immer besser, persönlich zur Familienkasse zu fahren. Falls Du doch etwas aus Luxemburg bekämest, könntest Du die Anträge und Formulare dann gleich mitnehmen.


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chiliflocke
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13 Jahren  ago  

danke für eure Antworten.Selbst zur Familienkasse zu fahren ist mir natürlich auch schon in den Sinn gekommen,allerdings muss ich seit 3 Wochen (27ssw.) liegen ,darf nicht alleine autofahren und habe um die mittagszeit wenn die familienkasse auf hat keinen der auf die kleine aufpasst.jmd anderen aus der familie kann ich nicht schicken weil keiner so richtig das Problem versteht und anrufen ist nach 100 versuchen einfach zwecklos:-(Das hätte ich früher machen sollen,aber da ich jetzt schon seit wochen auf eine antwort von der Familienkasse gewartet habe,und ich auch anfangs nicht gedacht hätte dass es so umständlich ist,ist das jetzt alles zu spät.Habe halt drauf gehofft dass irgendjmd in diesem Forum zufällig meine Frage liest und sich grad bei sowas speziellem auskennt und mir wenigstens ein bisschen weiterhelfen kann.Vielleicht findte sich ja noch jemand,denn ich denke da hätten ausser mir vielleicht noch einige andere was davon,weil schon mal interessant wäre zu wissen...!Danke euch trotzdem für die Tipps und vielleicht haben wir ja glück und es schreibt noch jemand mehr oder kann Licht ins Dunkle bringen...:-)


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mini06
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13 Jahren  ago  

bin mir leider nicht 100%ig sicher aber würde sagen du hast anspruch auf die erziéhungszulage!!!

Bezugsbedingungen 1. Die Familie muß Ihren Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben und tatsächlich dort wohnen. 2. Das Kind muß weniger als 2 Jahre (Familien mit 1 oder 2 Kindern) bzw. 4 Jahre (Familien mit 3 oder mehr Kindern oder mit einem behinderten Kind) alt, kindergeldberechtigt sein und im Haushalt der Eltern oder eines Elternteiles erzogen werden. 3.1. Ein Elternteil muß sich hauptsächlich der Erziehung der Kinder widmen, soll nicht berufstätig sein und keine Lohnersatzleistungen beziehen; 3.2. oder aber das Einkommen des Haushaltes darf die u. a. Grenzwerte nicht übersteigen; 3.3. Falls ein Elternteil oder der Alleinerzieher eine Teilzeitarbeit verrichtet (die Hälfte der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit darf nicht überschritten werden) und sich wenigstens halbtags der Erziehung der Kinder widmet, wird die Erziehungszulage zur Hälfte gezahlt, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Falls beide Eltern eine Teilzeitarbeit ausüben, hat ein jeder Anspruch auf eine halbe Erziehungszulage.


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mini06
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13 Jahren  ago  

den antrag findest du hier:

http://www.cnpf.lu/Pdf/DemEduAll.pdf


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Anonyme

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13 Jahren  ago  

Meines Wissens gibts die Erziehungszulage nur noch, wenn man in Luxemburg wohnt und das ist ja hier nicht der Fall.


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chiliflocke
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13 Jahren  ago  

Danke,für den Link!!!Ich habe das auch schon gelesen,aber wusste icht ob ALLE Punkte erfüllt sein müssen,weil es dann ja bei Punkt 1 wirlich schon nicht mehr zutrifft:-(!Weiss denn jemand,wie lange man nach dem Mutterschaftsurlaub ncoh"erziehungsurlaub "für die Kinder anhängen kann?Dennn weil es ja kein elternurlaub gibt der 6 monate dauert und ich nicht nach 12 wochen schon mein baby zuhause lassen will,muss es doch da noch was anderes geben.....


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mini06
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13 Jahren  ago  

aber stellenweise kann man doch auch zwischen der erziehungszulage und dem elterngeld wählen ?!? da ist es doch auch egal wo man wohnt oder ?!?

aber es ist trotzdem schade dass man auf den behörden keinen an die strippe bekommt...

ich hatte auch vor einiger zeit ungeklärte fragen...


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chiliflocke
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13 Jahren  ago  

ja ich finds echt auch traurig dass man per fax ,brief oder telefon einfach keinen erreicht!Kann halt jetzt nicht mehr nach Luxembourg fahren und mich danoch hochschwanger ins gedränge stellen.Hoff immer noch drauf,dass mir jmd hier helfen kann....weiss denn wenigstens jmd WANN man diese erziehungszulage beantragen muss??BIs jetzt war meine Antwortenausbeute ja leider nicht so gross:-(


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mini06
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13 Jahren  ago  

http://www.euroluxembourg.lu/9_Familienleistungen/Erziehungsgeld.html

das klingt doch gut und verständlich 😎

Die Erziehungszulage wird an den Elternteil ausbezahlt, der Kindergeld erhält, unter der Bedingung, dass dieser:

- seinen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg hat und tatsächlich hier wohnt oder als Berufstätiger gemäß Verordnung EWG 1408/71 der luxemburgischen Gesetzgebung unterliegt

http://www.csl.lu/component/rubberdoc/doc/1055/raw

guck mal ob du den link oben geöffnet bekommst... sonst gib mir deine email-adresse und ich schicke dir den link. das ist eine pdf datei. bestätigt auch nochmal dass du anspruch hast wenn du in lux . sozialversichert bist und nicht dort wohnst. antrag ist bei der kindergeldstelle zu machen. das formular kannst du ja online ausdrucken! nur über fristen hab ich auch gar nichts gefunden... aber ich denke wenn du 8-12 wo vorher den antrag stellst - liegst du gut im rahmen. vielleicht musst du den antrag auch mit dem kindergeld stellen?! aber mach den antrag jetzt mal... vielleicht kommt ja was zurück ich drück dir jedenfalls die daumen - und gib mal info obs gut gelaufen ist...

mona

:wink::wink::bigsmile:


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chiliflocke
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13 Jahren  ago  

Danke,das ist ja wirklich mal verständlich und auch einleuchtend!werde die woche noch enmal versuchen mit jmd vom ogbl zu telefonieren und noch genaue infos zu bekommen.werde mich natürlich melden,falls ich endlich zu ner lösung finde.. vielen dank nochmal für eure Mühe!:bigsmile: (v.a an Mona!!)