Hallo!
Ich habe mal eine ganz wichtige frage und irgendwie finde ich keine seite die mir wirklich weiterhelfen kann und die Familienkasse in Luxembourg war weder telefonisch ,noch per Fax und nachdem ich vor 4 wochen einen brief geschrieben habe immer noch nicht zu erreichen!!!:-( Vielleicht kann mir ja jmd von euch weiterhelfen endlich mal Licht ins Dunkel zu bringen.
Zu meiner situation: Ich arbeite seit 5 Jahren in Lux,mein Mann in Deutschland.Wir haben 2009 eine kleine tochter bekommen und nach viel Hin und her haben wirs sogar geschafft alles richtig zu beantragen,bekommen das Kindergeld aus D und den differenzbetrag aus L,ich hatte 6 Monate conge parental und haben auch für diese zeit diese 1745Euro (oder wieviel es ganau waren) als elterngeld bekommen.Ich bin dann nach 6 Monaten wieder arbeiten gegangen,allerdings NUR FüR 8 STD PRO WOCHE!(plus zusatzstunden als Urlaubsvertretung ,aber das steht nicht im Vertrag...)Und genau dieser Umstand bringt jetzt meine Fragen mit sich,weil es ja ne ganz andere Situation ist,als beim Kind davor.Da man ja mind.20 std pro woche gehen muss um Anspruch auf Elternurlaub und das Elterngeld zu bekommen,ist ja logischerweise mein Antrag abgelehnt worden.Jetzt ist nur die Frage,wie geht es nun weiter?KOmmt dann die Erziehungszulage zum einsatz?
WANN,WAS und v.a.WO(in D oder L) muss ich was beantragen? ...und noch wichtiger für mich ist zu wissen wie lange ch nach dem Mutterschutz zu hause bei meinem Kind bleiben kann?(wie beim elternurlaub 6 monate oder länger,oder muss man direkt wieder gehn oder kann man sich das aussuchen???....muss ja meinem chef mal rückmeldung geben wie es weitergehen soll danach!!)
Bitte bitte helft mir,nicht mal der Mann vom OGBL konnte mir eine ausreichende Antwort geben.