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Forum / Familie und Gesundheit

Elterngeldzulage  

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Kira79
18 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo,

mein Mann arbeitet ab morgen in Lux als Grenzgänger. Wir bekommen im Mai 2012 unser 2. Kind. Ich bin nicht erwerbstätig und beziehe in Deutschland keine Bezüge bzw. Leistungen. Im Net habe ich verschiedene Aussagen gefunden was die Erziehungszulage in Lux angeht, deshalb erlaubt mir hier die Frage wer Anspruch auf Erziehungszulage hat? Mein Mann ist Alleinverdiener und geht auch weiter arbeiten, allerdings bleibe ich zu Hause um die Kinder zu betreuen. Jetzt haben wir in Net gelesen, dass man nur Anspruch hat wenn das Elternteil was Kindergeld in Lux bezieht die Erziehungszulage bekommt, wenn es sich ausschließlich der Kinderbetreuung widmet. Mein Mann bezieht das Kindergeld, bleibt aber nicht zu Hause, sondern ich. Haben wir trotzdem Anspruch auf Erziehungszulage auch wenn mein Mann weiter arbeiten geht? Würde mich über kurze Rückmeldung freuen.

Gruß


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Ja ihr bekommt es


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Kks2109
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13 Jahren  ago  

Hallo, Wir sind in einer sehr ähnlichen wenn nicht gleichen Lage, ich (Ehemann) arbeite in Luxemburg, meine Frau ist derzeit ohne Arbeit und wird sich nach der Geburt (April) auch der Kindererziehung widmen. Ich schliesse aus der Antyort von PittPan dass wir Anspruch auf die Erziehungszulage haben.

Wie verhält sich dass ganze Zusammen mit dem Deutschen Elterngeld? bekommt meine Frau das zusätzlich? und vor allem wo muss man sich um die Beantragung der Zulage in Lux kümmern?

Vielen Dank für Antworten, ich finde dieses Forum wirklich hilfreich. 😎


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

so das Elterngeld in Deutschland bekommt ihr auch das lux elterngeld wird aber mit d elterngeld verrechnet und im 2 zweiten jahr bekommt ihr die 485 euro


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Kira79
18 Messages

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13 Jahren  ago  

Also bei uns ist es so und ich weiß es aus erster Hand von der Kindergeldstelle aus L die dafür auch zustädnig sind.

Wenn deine Frau weder in D arbeitet noch andere Bezüge wie ALG bezieht aus D erhält und nur du Alleinverdiener als Grenzgänger bist, dann müsst ihr zwar in D den Antrag auf Elterngeld stellen, der wird aber abgelehnt. Diese Ablehnung braucht ihr um in L den Antrag auf Elterngeldzulage stellen zu können. Die Eltergeldzulage kannst du aber erst 3 Monate nach der Geburt stellen und wird auch erst nach 3 Monaten genehmigt. Du erhälst dann 485€ Elterngeldzulage für 21 Monate. Ihr bekommt weder Kindergeld aus D noch Elterngeld. L ist vorrangig für euch zuständig weil du Alleinverdiener als Grenzgänger in L bist, wie gesagt vorrausgesetzt deine Frau ist in keinem Arbeitsverhältnis und bezieht keine Leistungen aus D. Das ganze beantragst du auch dort wo du Kindergeld beantragst.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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13 Jahren  ago  

Die 485€ sind die Erziehungszulage - bitte nicht verwechseln mit dem Elterngeld.

plus natürlich Kindergeld.


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Kira79
18 Messages

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13 Jahren  ago  

Ja Erziehungszulage, habe ich auch gemeint, sorry 😉


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

@Kks2109: schau mal auf www.verwaltung.lu, da ist alles verständlich erklärt - meistens 🙂

Als männlicher Grenzgänger kann man es so zusammenfassen: Elterngeld aus D wird verrechnet mit der Erziehungszulage, wenn kein Elterngeld aus D fließt, erhaltet ihr direkt 485 € aus Lux. / Monat. Wird Elterngeld in D bezahlt, dann erhält man die Erziehungszulage nur im 2. Jahr (vorausgesetzt das Elterngeld aus D ist höher als 485 €).

Beim Kindergeld ist es ähnlich, Kindergeld (normalerweise) aus D, Differenz (beim 1. Kind nicht erwähnenswert) aus Lux., zudem gibt es den Steuerbonus (922,50 €/Jahr).

Insgesamt doch recht viel Geld. Die Zulagen erhält man übrigens nicht mehr (vorgeburtliche, nachgeburtliche und eigentliche Geburtszulage). Soweit mein Kenntnisstand.