Hallo,
mein Mann arbeitet ab morgen in Lux als Grenzgänger. Wir bekommen im Mai 2012 unser 2. Kind. Ich bin nicht erwerbstätig und beziehe in Deutschland keine Bezüge bzw. Leistungen. Im Net habe ich verschiedene Aussagen gefunden was die Erziehungszulage in Lux angeht, deshalb erlaubt mir hier die Frage wer Anspruch auf Erziehungszulage hat? Mein Mann ist Alleinverdiener und geht auch weiter arbeiten, allerdings bleibe ich zu Hause um die Kinder zu betreuen. Jetzt haben wir in Net gelesen, dass man nur Anspruch hat wenn das Elternteil was Kindergeld in Lux bezieht die Erziehungszulage bekommt, wenn es sich ausschließlich der Kinderbetreuung widmet. Mein Mann bezieht das Kindergeld, bleibt aber nicht zu Hause, sondern ich. Haben wir trotzdem Anspruch auf Erziehungszulage auch wenn mein Mann weiter arbeiten geht? Würde mich über kurze Rückmeldung freuen.
Gruß