Hallo,
kurz zu unserem Problem.
Meine Frau war befristet in Lux beschäftigt. Jetzt hat sie in D Elterngeld beantragt. Mit dem Erfolg, das die hiesigen Behörden von Grenzgängern keine Ahnung haben.
Berechnung In D:
Sie hat ihre Lohnabrechnungen in Kopie abgegeben. Auf der Lux Abrechnung hatte sie Steuerklasse 2, was leider in D so übernommen wurde. Sie hat als Kellnerin gearbeitet mit Umsatzbeteiligung. Diese Umsatzbeteiligungen wurden ihr nicht anerkannt, sondern lediglich das Grundgehalt. Auch hat sie Mehrarbeit geleistet in Form einer 6 Tage Woche, diese "Guttage" hat sie sich auszahlen lassen, auch diese Summe wurde ihr als Einkommen nicht anerkannt.
Kurzum wir haben Widerspruch eingelegt, unsere Argumentation:
1. Sie hat in D Steuerklasse III und möchte diese anerkannt haben. 2. Monatlich widerkehrende Umsatzprovisionen gehören zum regelmäßigen Einkommen. 3. Mehrarbeit und Guttage auszahlen lassen muss anerkannt werden, da ein Zweitjob, z.b. 400 Euro Job ja schlieslich auch anerkannt würde.
Antwort der Elterngeldstelle:
1. Steuerklasse in D wird als IV eingestuft, da ausländisches Einkommen in D nachträglich in Steuerklasse IV abgerechnet werden müsse. 2. Umsatzprovision könnte nicht anerkannt werden, da keine Lohnsteuer davon einbehalten worden ist. 3. Mehrarbeit und Auszahlung dieser freien Tage kann ebenfalls nicht anerkannt werden, da hier auch keine Lohnsteuer drauf gezahlt worden ist.
Unsere erneute Antwort:
1. Im Elterngeldgesetz gibt es keine einzige Textpassage, in welcher geregelt ist, wie ausländisches Einkommen zu behandeln ist, unserer Ansicht nach muss ihre deutsche Steuerklasse III angewendet werden. 2. Eine Bescheinigung ihres ehemaligen Arbeitgebers wurde anbei gelegt, mit der entsprechenden Bestätigung, das Lohnsteuer darauf entrichtet worden ist, die Berechnung auf einer Lux Abrechnung aber eben anders als bei uns in D vorgenommen wird. 3. Ebenso Punkt 2
Die erneute Antwort einen Monat später:
Neuer Bescheid ohne Bezug auf unseren Widerspruch zu nehmen.
Hierauf haben wir ebenso einen Widerspruch geschrieben, und die vorangenannten Argumente erneut angegeben.
Erneut einen Monat später kam die Antwort, das man unserem Widerspruch nicht abhelfen könne, man würde die ganze Angelegenheit an die Bezirksregierung in Münster weiter geben.
Von dort haben wir noch nix gehört.
Das Ganze zieht sich jetzt seit August letzten Jahres hin.
Anrufe nützen nix, niemand erreichbar!
Hat jemand einen Vorschlag für uns?
Wir wären sehr dankbar.