logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Elterngeldantrag-conge parental für Grenzgänger//Änderung ab dem 1.5.2010  

Profilbild von
Franzi96
36 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Danke Chicka, genau so wurde es mir auch vor 4 Wochen erklärt 🙂


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Sorry Chicka aber ich erhalte immer nur die Information, dass dies eben nicht mehr so ist. Ich verwechsle dies auch nicht mit Erziehungsgeld oder - zulage. Laut der neuen EU-Verordnung gilt wohl, dass das Wohnsitzland vorrang hat wenn ein Ehepartner in Deutschland arbeitet. Woher hast du denn die Information, dass es keine Änderung gibt wenn die Mutter in Luxemburg arbeitet? Weißt du denn, wer mir das gegenüber der deutschen Elterngeldkasse bestätigen könnte. Denn die behaupten ja jetzt das ich unrechtmäßig in Luxemburg Antrag gestellt habe und ich aus Luxemburg kein Geld bekommen darf. In Deutschland erwartet man nun von mir definitiv einen Antrag auf Elterngeld nach Deutschem Recht obwohl mir ein genehmigter Bescheid aus Luxemburg vorliegt.Gegen diesen wird die deutsche Elterngeldstelle ja nun Widerspruch einlegen da sie sich im Recht sehen. Im Grunde möchte mir Deutschland Elterngeld zahlen und Luxemburg - auch nicht schlecht - ich nehms auch gern doppelt - die sind auf den Ämtern echt alle total überfordert. Die deutsche Elterngeldstelle möchte aber auch nicht einfach hinnehmen, dass ich eben Geld aus Luxemburg bekommen soll. Ich weiß echt nicht mehr weiter - ich habe bisher fast mehr Zeit damit vergeudet mich mit der blöden Bürokratie rumzuschlagen als mich um mein Kind kümmern zu können!!!!! Habe auch schon überlegt, die Sache mal beim Rechtsanwalt Wonnebauer prüfen zu lassen - denn der dürfte sich doch wohl auskennen - allerdings bekommt der auch ein saftiges Honorar. Im Grunde wäre die ganze Sache was für die Presse - von wegen europäische Union und alles soll besser einfacher und einheitlicher werden......


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Ruf den Wonnebauer an und schildere ihm dein Problem und dann vereinbarst Du ein Honorar. Für die Erstberatung nimmt er 250,-- EUR, die dann später verrechnet werden! So zumindest mein Wissensstand!


Profilbild von
oernie
1266 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

wenn man in L. arbeitet, wie erklärt es man seinem Arbeitgeber in L. dass man ein, bzw Jahre nicht zur Arbeit erscheint? Weil man in D. angeblich Anspruch auf Elterngeld hat? Das wird doch kein AG in L. akzeptieren.

MMN hat man sich in D. bei der Elterngeldstelle geirrt.


Anonymous
Anonyme

Offline

14 Jahren  ago  

Ich kann mir das auch fast nicht vorstellen, denn es ist ja wie Oernie schreibt, man soll Elterngeld aus Deutschland bekommen und dann aber womöglich nach Lux. Richtlinien wieder nach 6 Monaten arbeiten gehen oder wie soll das aussehen. Ich würde da noch einmal - notfalls zum Abteilungsleiter - der Trierer Familienkasse vorsprechen und den Fall ganz genau schildern. Bei den ganzen Änderungen kann es ja auch schon mal sein, dass die Mitarbeiter sich dort vertan haben. Oder wie ich oben schon geschrieben habe, frage doch einfach mal beim Wonnebauer nach, was Dich ein Gespräch bei ihm kostet. Und halte uns hier mal auf dem laufenden, interessiert mich auch! Viel Glück


Profilbild von
schreiberlein
217 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Ich denke auch, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Wäre es tatsächlich so (und das bereits seit Monaten), dann wäre das anders kommuniziert worden - selbst auf der Seite der Familienkasse konnte ich ncihts dazu finden.


Profilbild von
kovkati
5 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

..und das schöne an der ganze Sache ist, das in Deutschland der Höchstbetrag ja höher ist, als in Lux (etwa 1800 EUR statt 1700 und etwas). Hoffentlich muss man nicht den "differenzbetrag" an cnpf erstatten 🙂


Profilbild von
Nise
242 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Ja, aber so wie ich es verstanden habe, muss erst dein Luxemburger Brutto in ein deutsches Netto umgewandelt werden und ab dem 1.1.11 gilt ja die 65%-regel, was bedeutet, dass du schon verdammt viel in Lux verdienen musst um den Höchstsatz zu bekommen. Ich warte jetzt ab, was die CNPF zu mir meint, da ich ja so oder so in diese neue Regelung reinfalle. Wollte am 25.11 dahin fahren und dann fragen, wie gut die Chancen stehen, dass sie meinen Elterngeldantrag genehmigen. Werde dann nochmal berichten. Anscheinend wird es auch von den Elterngeldstellen in D unterschiedlich gehandhabt. Trier meinte zu mir, dass sie abwarten, was Lux macht und Wittlich scheint sich strikt an die neue Regelung zu halten


Profilbild von
hase6
10 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Also falls hier tatsächlich eine neue Regelung gilt, so hat dies in meinem Falle die zuständige Stelle wohl ebenfalls übersehen. Ich bin in Lux angestellt, mein Mann arbeitet in DE, wo wir auch wohnen. Im März habe ich Elternurlaub beantragt (Bestätigung kam am 28.09.2010), im Juli unsere Tochter entbunden. Seit Oktober ist der Mutterschutz vorbei und der Teilzeit-Elternurlaub (1 Jahr/ max. 20 Stunden p.W.) hat begonnen. Ich beziehe monatlich 855,71 EUR (netto) Elternurlaubsentschädigung aus Lux und 184,- EUR Kindergeld aus Deutschland (Familienkasse Trier).


Profilbild von
Lux2015
134 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo,

mich würde insbesondere der Fall von interessieren, wenn beide Ehepartner Grenzgänger sind?

Hat hier jemand Erfahrungen?

Danke


Profilbild von
redsandy
9 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Gibt es denn jemand (weiblich und in Lux. arbeitend) hier der nach dem 01.05.2010 Elternurlaub in Luxembourg beantragt hat und nicht genehmigt wurde? Ich (weibl.) arbeite in Lux und bin schwanger. Mir hat man auch in der Personalabtlg. nichts gesagt, dass der Elternurlaub nicht mehr Lux. beantragt werden kann... Weiss jemand, ob der Partner (in DE arbeitend) nach den 6 Monaten Elternurlaub der Frau in Lux. noch 5 Monate Elternurlaub in DE machen kann?? Hat jemand da schon Erfahrungen gemacht??


Profilbild von
Nise
242 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hi Sandy,

ich bin inzwischen ein großes Stück weiter. Ich werde den Luxemburger Elternurlaub in Anspruch nehmen können! Allerdings wird mein Mann nicht den deutschen Elternurlaub in Anspruch nehmen. Wir müssen eine eidesstattliche Verzichtserklärung unterschreiben, dass wir beide keine Bezüge aus Deutschland bekommen. In dem Brief von der CNPF wird erläutert, dass das luxemburgische Elterngeld nicht unter diese Verordnung fällt und dadurch auch kein Kumulierungsanspruch (Ausgleichszahlung bei höherer Leistung aus Lux) erfolgen kann. Sie sagen, dass nur das Erziehungsgeld unter diese Regelung fällt. Hier ein Auszug: "Die luxemburgische Elternurlaubsentschädigung ist und war nicht in den Bestimmungen der Artikel 73 u.f. der EWG Verordnung1408/71 zuzuordnen, somit auch nicht den neuen Verordnungen 883/2004 und 987/2009. Anders verhält es sich mit dem luxemburgischen Erziehungsgeld, das als Familienleistung, genau wie deutsches Elterngeld, anzusehen ist und somit dem zu Folge den o.g. Verordnungen unterliegt. Da die luxemburgische Elternurlaubsentschädigung nicht unter die EU-Koordinierungsregeln fällt, aber unter die Verordnung 1612/68, die keine Kumulsbestimmungen vorsieht und somit jeden Anspruch auf Sozialleistungen im Sinne des Artikels 7§1, wenn im Wohnland eine Sozialleistung gezahlt wird, ausschliesst, kann auch kein Differenzbetrag gezahlt werden."

Weiter heißt es für dich im speziellen Fall: "Gemäß dem abgeänderten Artikel L.234-45(2) des Arbeitsgesetzbuches (Gesetz vom 22.12.2006) können beide Elternteile nicht gleichzeitig den Vollzeit-Elternurlaub nehmen. Diese Bestimmung gilt auch wenn ein Elternteil Anspruch auf Elternurlaub im Ausland im Sinne der europäischen Richtlinie hat. In einem solchen Fall muss der in Luxemburg beschäftigte Elternteil seinen Vollzeit-Elternurlaub solange aufschieben, bis der Urlaub seines Partners abgelaufen ist oder umgekehrt." Ich hoffe ich konnte dir damit helfen!


Profilbild von
chicka
497 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Danke für die Info :thumbup:

Das würde dann auch bedeuten, dass in dem Fall, dass beide Elternteile in Luxemburg arbeiten, nichts ändert (bzw. geändert hat), da ohnehin kein Anspruch in Deutschland besteht.


Profilbild von
redsandy
9 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

Hallo Nise, vielen Dank für die Info, bin beruhigt, dass der Elternurlaub ganz normal über Luxembourg läuft! Eine Frage habe ich aber noch: Du schreibst: "Gemäß ... können beide Elternteile nicht gleichzeitig den Vollzeit-Elternurlaub nehmen. Diese Bestimmung gilt auch wenn ein Elternteil Anspruch auf Elternurlaub im Ausland im Sinne der europäischen Richtlinie hat. In einem solchen Fall muss der in Luxemburg beschäftigte Elternteil seinen Vollzeit-Elternurlaub solange aufschieben, bis der Urlaub seines Partners abgelaufen ist oder umgekehrt." Das heisst ja, dass man den Elternurlaub in Lux/DE nicht gleichzeitig machen kann. Aber nacheinander müsste das doch gehen, oder? Ich würde erst 6 Monate Elternurlaub in Lux. machen und wenn ich wieder arbeiten gehe, würde mein Lebensgefährte noch 4 Monate Elternurlaub in DE machen...


Profilbild von
Nise
242 Messages

Offline

14 Jahren  ago  

@Sandy

ja, so habe ich es verstanden. Wie gesagt, wir machen das nicht, aber das dürfte gehen. Du musst dann alle Unterlagen an die CNPF schicken und die prüfen deinen speziellen Fall.