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Forum / Familie und Gesundheit

Elterngeldantrag-conge parental für Grenzgänger//Änderung ab dem 1.5.2010  

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Nise
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14 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich bin Grenzgängerin in Luxemburg und mein Mann ist in D beschäftigt. Im Dezember kommt unser erstes Kind zur Welt. Zur Zeit befinde ich mich im Mutterschutz und habe meinen Antrag auf Conge (50%) bei der CNPF eingereicht. Dann wurde ich von einer Freundin darauf hingewiesen, dass man ab dem 1.5.2010 den Antrag auf Elterngeld in D stellen muss und man dann nur eine Ausgleichszahlung aus Lux erhält. Leider habe ich bisher noch nichts im Inet gefunden und nach einem Anruf beim Jugendamt in Trier bekam ich folgende Auskunft: Die Regelung stimmt so, dass Heimatland ist für das Elterngeld zuständig (ähnlich dem Kindergeld), es wird keine Verzichtserklärung mehr vom Jugendamt ausgestellt (wurde bisher von der CNPF verlangt), aber man könnte mir keine genaue Auskunft erteilen, weil die CNPF (mal wieder typisch )das wohl nicht konsequent handhabt.

Für mich wäre jetzt wichtig zu wissen, ob es hier in dem Forum auch Grenzgängerinnen gibt, die nach dem 1.5 dieses Jahres schon die Conge beantragt haben und in welcher Form sie bei denjenigen genehmigt wurde. Ich selber wollte Ende November noch zur CNPF fahren, aber vielleicht hat ja noch jemand Tipps, denn ich möchte ungern den Weg über D gehen.

Vielen Dank für eure Antworten Nise :confused:


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oernie
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14 Jahren  ago  

Meine Frau hat Mitte August entbunden. Mir hat man im August 2010 den Antrag auf Congé parental gleich bei der CNPF mitgegeben. Also rechne ich nicht mit Problemen.


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redsandy
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14 Jahren  ago  

Wie soll das denn funktionieren?? In LUX gibt es ja nur 6 Monate Elternurlaub in Deutschland aber 12 Monate. Das hiesse ja, dass man 2 Anträge auf Elternurlaub stellen muß, was passiert denn wenn einer genehmigt und einer nicht genehmigt wird?? Hat jemand mit diesem neuen Prozedere schon "praktische" Erfahrung?


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oernie
1266 Messages

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14 Jahren  ago  

wenn man in Luxemburg arbeitet kann man doch nur in Luxemburg den Elternurlaub nehmen würde ich mal behaupten. Oder nicht?


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Anonyme

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14 Jahren  ago  

Bei dem Congé parental wird ein Lohnersatz gewährt mit Zahlung der gesamten Sozialbeiträge des eigenlichen Gehalts durch den luxemburger Staat. Darauf hat man Anspruch wenn 12 Monate in Luxemburg sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Dafür ist Luxemburg zuständig und nicht Deutschland.


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chicka
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14 Jahren  ago  

Wenn ich als Mutter in Luxemburg arbeite, dann bekomme ich 6 Monate Elternurlaub. Oder eben 12 Monate Teilzeit (mit Zustimmung des AG). Es ist völlig egal, ob der Vater in Deutschland oder in Luxemburg arbeitet. Wo ich mir nicht sicher bin ist, ob - wenn der Vater in Deutschland arbeitet - der Elternurlaub der in Luxemburg arbeitenden Mutter nicht unmittelbar nach dem Mutterschutz genommen werden muss. Auf jeden Fall wird Elterngeld, wenn ein Elternteil in Deutschland arbeitet (egal ob Vater oder Mutter), erstmal in Deutschland Elterngeld beatragt und Luxemburg zahlt das Differenzgeld.


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Franzi96
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14 Jahren  ago  

Laut meines Wissens bekomme ich (schwanger) mein Elterngeld ganz normal für 6 Monate aus Luxembourg, warum sollte Deutschland was zahlen, wenn ich in Luxembourg beschäftigt bin, mein Mann ist übrigens auch in Deutschland beschäftigt. Die Differenz gibts beim Kindergeld.


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Nise
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14 Jahren  ago  

Das Problem ist, dass wohl seit dem 1.5 das Heimatlandprinzip gilt, ähnlich der Kindergeldregelung. So wie ich das verstanden habe, hat die CNPF früher ein Erklärung des dt. Amtes angefordert in dem erklärt wurde, dass in D keine Bezüge bezogen werden. Diese Erklärung wird definitiv nicht mehr ausgestellt.. Bin echt mal gespannt, ich glaube ich warte einfach ab, die CNPF müsste sich ja spätestens 7 Wochen nach ET melden...


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Franzi96
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14 Jahren  ago  

Laut dem Grenzgängerbüro bekomme ich Erziehungsgeld aus Luxembourg, schließlich arbeite ich auch hier. Die Änderungen vom Mai d.J. betreffen Frauen, deren Männer in Luxembourg arbeiten, da die nicht mehr alles bekommen wie diese Zulagen - aber nun gut, lassen wir uns mal überraschen. Der Elterngeldantrag ist raus und der Eingang wurde sogar noch letzte Woche bestätigt. Auch hier steht nur, dass, sofern noch Unterlagen benötigt werden, sie sich bei mir melden werden.


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Nise
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14 Jahren  ago  

ja, das war bei mir genauso, die Eingangsbestätigung habe ich schon. Eventuell, kann man ja die CNPF überreden, dass sie nicht auf ein Verzichtschreiben aus D besteht. Wäre mir persönlch lieber, weil das ganze System, mein LUX-Gehalt in ein D-Nettogehalt umzurechnen, der Nachweis über das Muschgeld etc. einfach viel zu aufwändig sind. Da ich mich für das Teilzeitelterngeld entschieden habe, kommt zumindest dieses Einkommen rein und dann mal sehen...


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hallo Zusammen Also mich hat die Bürokratie und die Unwissenheit aller Behörden voll erwischt. Die neue Regelung gilt wohl tatsächlich: Ich Grenzgängerin in Lux, mein Mann Arbeitnehmer in Dtl. - Elterngeld muss in Deutschland gestellt werden laut neuer Regelung. Ich hatte meinen Antrag auf Elterngeld in Lux bereits im März 10 in Lux eingereicht. Dann kam die neue Regelung und keiner wusste mehr wie es weitergeht. Schließlich bekam ich nun einen Bescheid von Lux, dass das Elterngeld aus Lux genehmigt wurde (angeblich da ich in Lux noch zur alten Regelung zähle da mein Antrag ja schon im März einging) und aus Dtl. ein Bescheid, dass das Kindergeld genehmigt wurde. Schön und gut - ich war erleichtert. Jetzt hat mich aber die deutsche Elterngeldstelle informiert, dass dies so nicht sein darf und dass diese nun ein Schreiben nach Lux versendet in dem sie mitteilt, dass Lux mir kein Elterngeld zahlen darf. Es darf nach der neuen REgelung nicht sein, dass Kindergeld und Elterngeld aus unterschiedlichen Ländern gezahlt werden. Ich müsse nun Elterngeld in Deutschland beantragen. Super, nachdem ich jetzt den ganzen Hickhack schon seit Monaten mitmache, soll jetzt wieder alles geändert werden. Ich werd wahnsinnig!!!!! Die Luxemburger sehen mich also nach altem Recht da mein Antrag vor 01.05. einging und die deutschen nach neuem Recht da die Entbindung nach 01.05. war. OK, wenn ich nun Antrag in Deutschland stelle, was ist dann mit den sozialbeiträgen, den Rentenansprüchen, usw in Luxemburg???? Bin ich dann in Luxemburg total abgemeldet???Das kann mir kein Mensch sagen....Auch meine Personalabteilung ist damit völlig überfordert da sie sowas noch nie hatten. Gibt es hier im Forum denn niemanden der nun tatsächlich Elterngeld aus Deutschland bezieht/bezogen hat und genau bescheid weiß?


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Mein Gott, das wird ja alles immer komplizierter. Wieso muss man plötzlich als Grenzgängerin das Elterngeld in Deutschland beantragen; das war doch immer so geregelt, dass Lux. den Conge Parental zahlt. Bin froh, dass unser Kind bereits 99 geboren wurde und ich somit den ganzen Bürokratieschrott da nicht mehr mitmachen muss. Ich dachte, das wäre nur für die Fälle, wo der Vater in Lux. arbeitet, aber nicht, wenn man als Mutter selbst Grenzgängerin ist. Ich drücke auf jeden Fall jedem die Daumen, dass er/sie zu ihrem Recht kommen!


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redsandy
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14 Jahren  ago  

Das hört ich ja total kompliziert an!! Das Problem ist auch, dass DE und LUX sich nicht so richtig einig sind wie die neue Regelung jetzt läuft. Es wäre schön, wenn sich mal eine Grenzgängerin melden würde, bei der die neue Regelung schon umgesetzt wurde, d.h. die bereits Elterngeld aus DE bezogen hat. Mich würde auch interessieren, wie das dann mit der Höhe des Elterngeldes ist. Wenn man Elterngeld aus DE bekommt, dass wird es ja nach den deutschen Regeln berechnet und ist i.d.R. wahrscheinlich niedriger als die ca. 1700 EUR aus LUX??


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Franzi96
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14 Jahren  ago  

Dann müsste sich doch auch die Elternzeit verlängern?

Wäre echt schön, wenn hier jemand genau bescheid wüsste, ich war ja vor ca. 3 Wochen im Grenzgängerbüro, dort wurden mir die ganzen Formulare für Luxembourg mitgegeben und gesagt, dass ich dann 6 Monate Elternzeit hätte


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chicka
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14 Jahren  ago  

Ist die Mutter sozialversicherungspflichtig in Luxemburg, gilt definitiv die luxemburgische Elternzeitregelung. Sprich sechs Monate Elternzeit und die rund 1700 Euro monatlich. Ist nur der Vater in Luxemburg tätig, gilt für die Mutter - weiterhin - die deutsche Elterngeld (und - zeit)regelung.

In dieser Richtung besteht keine Änderung seit dem 1.5.!

Elterngeld bitte nicht mit Erziehungsgeld oder -zulage verwechseln.