Hallo zusammen,
ich bin Grenzgängerin in Luxemburg und mein Mann ist in D beschäftigt. Im Dezember kommt unser erstes Kind zur Welt. Zur Zeit befinde ich mich im Mutterschutz und habe meinen Antrag auf Conge (50%) bei der CNPF eingereicht. Dann wurde ich von einer Freundin darauf hingewiesen, dass man ab dem 1.5.2010 den Antrag auf Elterngeld in D stellen muss und man dann nur eine Ausgleichszahlung aus Lux erhält. Leider habe ich bisher noch nichts im Inet gefunden und nach einem Anruf beim Jugendamt in Trier bekam ich folgende Auskunft: Die Regelung stimmt so, dass Heimatland ist für das Elterngeld zuständig (ähnlich dem Kindergeld), es wird keine Verzichtserklärung mehr vom Jugendamt ausgestellt (wurde bisher von der CNPF verlangt), aber man könnte mir keine genaue Auskunft erteilen, weil die CNPF (mal wieder typisch )das wohl nicht konsequent handhabt.
Für mich wäre jetzt wichtig zu wissen, ob es hier in dem Forum auch Grenzgängerinnen gibt, die nach dem 1.5 dieses Jahres schon die Conge beantragt haben und in welcher Form sie bei denjenigen genehmigt wurde. Ich selber wollte Ende November noch zur CNPF fahren, aber vielleicht hat ja noch jemand Tipps, denn ich möchte ungern den Weg über D gehen.
Vielen Dank für eure Antworten Nise :confused: