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Forum / Familie und Gesundheit

Elterngeld/-zeit, wenn einer in Lux., einer in D. arbeitet?  

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AlainProst
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15 Jahren  ago  

Ich habe verschiedene Fragen zum Thema Elterngeld/-zeit:

Meine Frau arbeitet als Angestellte in Lux., ich bin selbständig in D.. Beide wohnhaft in D.. Sie bleibt nach lux. Mutterschutz 6 Monate zu Hause und möchte danach 1 Jahr halbtags arbeiten gehen, bevor sie wieder Vollzeit arbeitet. Nach ihren 6 Monaten Mutterschutz/Elternzeit möchte ich dann weitere 8 Monate Elternzeit (insgesamt 14 Monate Elternzeit) nehmen.

Hat jemand Erfahrung mit diesem Modell? Ist diese Teilung sinnvoll oder gibt es ungünstige Kollisionen mit Leistungen aus Luxemburg? Wie berechnet sich das Elterngeld bei Selbständigen in D.? Wieviel Stunden darf ich trotzdem selbständig in D. arbeiten um meinen Betrieb nicht stilllegen zu müssen? Wie lange ist die Elternzeit nach lux. Regelung?

Danke für Antworten und Tipps.


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mini06
295 Messages

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15 Jahren  ago  

das würde mich auch mal interessieren ob damit einer erfahrung hat - ich bin angestellte in lux. mein freund angestellter in D. wir sind allerdings nicht verheiratet! hat er nach den 6 monaten congé P. auch noch anspruch ein paar monate daheim zu bleiben? könnten wir die ggfs. zusammen nehmen? wäre echt super wenn mir einer helfen könnte da in 6 wochen mein mutterschutz beginnt :jumping:


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butzel1
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15 Jahren  ago  

Wir praktizieren hier dieses Modell gerade. Ich habe in Lux die 3 Monate Mutterschutz plus 6 Monate congé parental in Vollzeit genommen, mein Mann nimmt im Moment (also seitdem ich wieder arbeiten gehe) die restlichen Monate Elternzeit aus D (dies sind aber nur noch max. 5 Monate und nicht 8!!!, der Mutterschutz zählt hier auch dazu) Oft sind es sogar nur noch 4 Monate da D angefangenen Monate nicht mehr zählt. Das will heißen: Kind bsp. geboren am 01. August, Mutter nimmt 12 Wochen Mutterschutz + 2Wochen Mutterschutzrest von vor der Geburt wenn das Kind bspw. früher als der errechnete Geburtstermin geboren wurde bis bspw. 05. November und anschließend 6 Monate congé parental bis zum 05.Mai, dann zahlt D nur noch die verbleibenden ganzen Monate. Man verliert also den Zeitraum zwischen dem 05. Mai und dem 01. Juni. (das ist ein bißchen kompliziert zu erklären). Die Kreisverwaltung in Trier kennt sich aber inzwischen perfekt damit aus und hilft freundlich weiter.

Elternzeit in Lux sind entweder 6 Monate komplett zuhause oder 12 Monate 50% zuhause bleiben. Ob der Arbeitgeber sich auf 50 % für ein Jahr einlässt, wage ich zu bezweifeln. Deine Frau müsste dann für die restlichen 50% einen congé sans solde anfragen und das wäre mir persönlich zu riskant (man hat dann keinen Kündigungsschutz wie in der Elternzeit) Alles weitere kannst du unter Elterngeld und Selbständig googlen.


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AlainProst
115 Messages

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15 Jahren  ago  

@butzel1:

Danke für die Infos. Hab ich was falsch verstanden oder wie gestaltet sich das bei Dir mit 3+6 Monate zu Hause bleiben in Lux.? Es sind doch normalerweise nur 6 Monate im Gesamten, die die Mutter zu Hause bleiben darf +6 Monate, wenn sie danach wieder Vollzeit arbeiten geht oder halt sofort wieder arbeiten, aber dann halbtags ein Jahr lang. Also entweder 6+6 Monate zu Hause oder 6+12 Monate Halbtags. Hab ich was falsch verstanden?

Wie lange vor dem errechneten Geburtstermin darf die Mutter zu Hause bleiben und wie lange nach der Geburt, wenn Sie anschliessend das Halbtagsmodell für ein Jahr in Anspruch nimmt und danach wieder Vollzeit arbeiten geht?


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butzel1
207 Messages

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15 Jahren  ago  

Irgendwas wirfst du da durcheinander! Also vor und nach der Schwangerschaft kommt ja erstmal der Mutterschutz, dieser ist normalerweise 8 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Sollte man sich entschließen zu stillen beträgt der Mutterschutz nach der Geburt insgesamt 12 Wochen. Erst nach dem Mutterschutz kommt der congé parental (Elternurlaub)! Dieser beträgt 6 Monate wenn man komplett zuhause bleibt oder aber 12 Monate wenn man paralell 50% arbeitet. Wo kommen denn deiner Meinung nach die ersten 6 Monate her. Die kann ich überhaupt nicht einordnen!? Ich geb dir mal nochmal ein Beispiel: Mutter stillt: das ergibt folglich 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt +Mutter bleibt komplett zuhause: 6 Monate congé parental in plein-temps (Vollzeit) macht= insgesamt ca. 9 Monate

2. Beispiel zu deiner Frage: Mutter stillt nicht = 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt oder aber Mutter stillt: 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt im Anschluss an den Mutterschutz muss die Mutter dann wieder 50% arbeiten gehen also je nach Modell spätestens nach 12 Wochen für dann 12 Monate

!!!Achtung!!! Es gibt keinen Anspruch auf die 50% Variante!!! Diese muss vom Arbeitgeber genehmigt werden und kann auch ohne weiteres verweigert werden. Den congé parental in Vollzeit hingegen muss er gewähren.


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AlainProst
115 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo butzel1! Danke für die Erläuterung. Ich hab's kapiert...ich wußte nicht genau die Zeiten für den Mutterschutz vor dem congé parental. Der Rest war eigentlich klar. Also insgesamt 9 Monate kann man als Mutter zu Hause bleiben, wenn man eine Vollzeitstelle in Lux. hat und sein Kind stillt. Danach geht man entweder sofort wieder halbtags für 1 Jahr arbeiten (wenn AG einverstanden ist) oder bleibt weitere 6 Monate zu Hause. Danach gehts in beiden Fällen dann Vollzeit wieder weiter.

Das heißt nochmal für die deutsche Elternzeit: max. 14 Monate - 9 Monate aus Lux. = 5 Monate für den Vater, wenn es nicht die von Dir beschriebenen Probleme mit angefangenen Monaten etc. gibt.


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amelie1
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15 Jahren  ago  

@Alain Prost: Vorsicht: In Luxemburg hast Du entweder 6 Monate Vollzeit ODER 1 Jahr Teilzeit. Als in Luxemburg arbeitendes Elternteil hast Du Anspruch auf INSGESAMT 6 Monate Elternzeit nach dem Mutterschutz. Du musst also nach insgesamt 9 Monaten (wenn Du die sechs Monate in Vollzeit nimmst) wieder VOLLZEIT arbeiten gehen. Arbeiten beide in Lux, so hat das andere Elternteil ebenfalls Anspruch auf 6 Moate Voll- oder 12 Monate Teilzeit. der zweite Elternurlaub muss nicht im Anschluss an den ersten genommen werden. Er kann irgendwann bis zum 5. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Wie das ist, wenn der Vater in D arbeitet bzw. selbstständig ist, weiß ich nicht. In dieser oder einer anderen aktuellen diskussion habe ich gelesen, dass es 4 oder 5 Monate für den Vater in D sind.


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butzel1
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15 Jahren  ago  

Im übrigen muss man auch keine Vollzeitstelle in lux haben, man muss nur mind. 50% arbeiten. Bei mir war es z.B. so dass ich vorher 50 % gearbeitet habe. Dann die 12 Wochen Mutterschutz genommen habe + 6 Monate congé parental in Vollzeit (das Vollzeit bezieht sich nicht auf die Arbeitszeit vorher sondern lediglich auf das Vollzeit-zuhause bleiben, also nicht arbeiten gehen) Der Betrag den man im congé parental bekommt (ca. 1700 Euro) ist übrigens immer gleich, egal ob man vorher 50, 75 oder 100% gearbeitet hat und egal ob man vorher den Mindestlohn, 3000 oder 5000 Euro verdient hat!