Hallo zusammen,
meine Frau arbeitet in Luxemburg, ich arbeite in Deutschland und wir wohnen gemeinsam in Trier.
Folgende Frage stellt sich für mich bezüglich der Beantragung des Elterngeldes:
- Nach Aussagen der deutschen Behörden ist bei einem Wohnsitz in Deutschland auch zunächst erstmal Deutschland für die Zahlung des Elterngeldes verantwortlich. Falls in Luxemburg ein höheres Elterngeld bezogen werden könnte, würde Luxemburg den Mehrbetrag leisten (Differenzausgleich). Wenn ich mir die ganzen Beiträge ansehe, komme ich aber zum Schluss dass alle Grenzgänger wohl direkt in Luxemburg Elterngeld beantragen. Was sind die Gründe dafür und ist die Aussage, dass Deutschland zuständig ist und Luxemburg den Differenzausgleich zahlt überhaupt richtig?
- Zusatzfrage falls obiges richtig ist: Wäre es denn möglich, dass meine Frau in Deutschland Elterngeld für 12 Monate beantragt und dann für die 6 Monate in denen Luxemburger Elterngeldanspruch besteht den Differenzausgleich aus Luxemburg zusätzlich einstreicht?
Danke MisterEuro