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Forum / Familie und Gesundheit

Elterngeld - Vorteile Deutschland vs. Luxemburg - Differenzausgleich  

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mistereuro
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16 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

meine Frau arbeitet in Luxemburg, ich arbeite in Deutschland und wir wohnen gemeinsam in Trier.

Folgende Frage stellt sich für mich bezüglich der Beantragung des Elterngeldes:

- Nach Aussagen der deutschen Behörden ist bei einem Wohnsitz in Deutschland auch zunächst erstmal Deutschland für die Zahlung des Elterngeldes verantwortlich. Falls in Luxemburg ein höheres Elterngeld bezogen werden könnte, würde Luxemburg den Mehrbetrag leisten (Differenzausgleich). Wenn ich mir die ganzen Beiträge ansehe, komme ich aber zum Schluss dass alle Grenzgänger wohl direkt in Luxemburg Elterngeld beantragen. Was sind die Gründe dafür und ist die Aussage, dass Deutschland zuständig ist und Luxemburg den Differenzausgleich zahlt überhaupt richtig?

- Zusatzfrage falls obiges richtig ist: Wäre es denn möglich, dass meine Frau in Deutschland Elterngeld für 12 Monate beantragt und dann für die 6 Monate in denen Luxemburger Elterngeldanspruch besteht den Differenzausgleich aus Luxemburg zusätzlich einstreicht?

Danke MisterEuro


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butzel1
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16 Jahren  ago  

Der Unterschied ist hauptsächlich dass wenn man das Geld aus L nimmt befindet man sich im congé parental, nimmt man dt. Geld ist man im unbezahlten Urlaub. Aus beiden Ländern geht nicht (muss man der CNPF bescheinigen), ausser du nimmst das Geld aus D und bleibst zuhause. :bigsmile:


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Carrie
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16 Jahren  ago  

aus beiden ländern geht doch mittlerweile! ich (mutter, arbeite in L) bin noch bis einschl. november im congé parental. danach bleibt mein mann noch bis ende des 14. lebensmonats unserer tochter mit dt. elterngeld zuhause. man muss nur von der CNPF eine spezielle bescheinigung anfordern... ist ein bißchen kompliziert aber das trierer jugendamt kennt sich mittlerweile in diesem thema ganz gut aus!


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butzel1
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16 Jahren  ago  

So war das von mir auch gemeint, dass L & D geht wenn der MAnn den deutschen Anspruch geltend macht.


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mistereuro
9 Messages

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16 Jahren  ago  

Ok - Danke - so sehe ich das auch - L & D geht wenn es auf zwei Partner verteilt ist, Offensichtlich aber nicht, wenn nur die Frau zunächst in Deutschland Eltergeld beantragt und dann ähnlich wie beim Kindergeld für die ersten 6 Monate den Differenzbetrag zwischen Lux Elterngeld und deutschem Elterngeld zusätzlich von den Luxemburger Behörden bekommt. Schade!

Welche Variante ist denn aus Eurer Sicht besser - schließlich würde man ja beim deutschen Elterngeld entsprechenden Verdienst vorausgesetzt 1800 Euro für 12 Monate erhalten, in lux aber nur ca. 1780 für 6 Monate - eigentlich schaut doch unter diesen Umständen das deutsche Angebot besser aus, oder?

Noch eine Frage zur Besteuerung? - Das Luxemburger Elterngeld wird ja Brutto ausbezahlt, wobei aber keine Steuer darauf anfällt. Sieht das der Deutsche Fiskus auch so, wenn man eine gemeinsame Veranlagung wählt? Ist das Luxemburger Elterngeld auch in D steuerfrei und wird maximal dem Progressionsvorbehalt unterworfen?