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Forum / Familie und Gesundheit

Elterngeld/Elternzeit - ist doch alles Käse! Brauche dringend Hilfe!!  

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13 Jahren  ago  

So, eigentlich dachte ich, dass ich ab 1.8. Anspruch auf Elterngeld aus Deutschland habe, da mein Vertrag zum 31.7. ja ausläuft. Also war ich heute auf der Kreisverwaltung um mich da zu informieren, was jetzt gebraucht wird und wie das abläuft. Aber Pustekuchen. Da mein Mann auch in Luxemburg beschäftigt ist, ist wohl Luxemburg zuständig mir das Elterngeld zu zahlen. Aber wie funktioniert das jetzt? Kann ich dann auch nur die 6 Monate dann beantragen? Und was ist wenn ich dann aber 1 Jahr zu Hause bleiben möchte?? Kann mir BITTE BITTE BITTE irgendwer helfen?? Ich kann erst nächste Woche wieder zur Sprechstunde der OGBL wüßte aber gerne vorher schon bescheid.

Danke


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13 Jahren  ago  

ja in Deutschland bekommst du ja 1 Jahr das Geld in Lux bekommst du wenn du möchstest ich glaub ca 1800 euro 6 monate oder 900 für 12 monate das kannst du die aussuchen wie du es möchtest!!!


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13 Jahren  ago  

Also doch. wieso erzählt die mir dann auf der Kreisverwaltung, das ich es in Lux beantragen muss?? Das hat mich so aus der Bahn geworfen. Weil es ja dann definitiv für mich besser ist, das in D für 1 Jahr zu beantragen, als in Lux für 1 Jahr.

Oh Mann hoffentlich ist das wirklich so einfach. Bin so gespannt... total fertig und nervös und alles grad


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13 Jahren  ago  

Wenn beide Eltern in Lux. berufstätig sind, kommt auch das komplette Kindergeld aus Lux.; ich gehe davon aus, dass das beim Elterngeld nicht anders ist. Rufe doch mal bei der deutschen Kindergeldkasse oder bei der Lux. Kindergeldkasse an und frage nach, wie das ist. Bei dem 12-monatigen Erziehungsurlaub in Lux. muss der AG zustimmen, bei dem 6-monatigen wohl nicht. So ist auf jeden Fall mein Kenntnisstand.


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mini06
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13 Jahren  ago  

Hallo Eragonfan: Ich habe grad mal nachgerechnet Wenn du ab 1.8. Anspruch auf Elterngeld hast, musst du den Antrag ja schon längst gestellt haben ?! Ich bin selber gerade im Mutterschutz und weiß dass der Antrag auf Elterngeld mind. 6 Wochen VOR Beginn vom Mutterschutz gestellt werden musste!!! Ich hoffe nicht du verwechselst da jetzt was !? Der Ablauf deines Vertrages zum 31.7. hat ja nichts mit dem Beginn von deinem Elternurlaub zu tun? Es sei denn zeitlich fällt das auf den 1.8. Wenn Beginn 1.8. Elternurlaub ist, wäre dein Beginn vom Mutterschutz ja schon der 11.4. ? D.h. im Februar hätte doch schon der Elternurlaubsantrag gestellt werden müssen ?! Dann wäre ja auf jeden Fall Luxemburg zuständig. Deutschland hat ja gar keine Grundlage dir Elterngeld zu zahlen !? Du würdest ja wenn sicher den Mindestbetrag bekommen weil D dir ja nicht die letzten 12 Monate Gehalt gezahlt hat ...


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frenchk
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13 Jahren  ago  

Ja aber: (Hab das noch nirgends abgeklaert will ich aber mal nachfragen)

"Werden auch ausländische Einkünfte für die Elterngeldberechnung berücksichtigt? Berücksichtigt wird auch Einkommen, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen oder in der Schweiz versteuert wird. Dieses Einkommen ist dem im Inland, also in Deutschland, versteuerten Einkommen gleichgestellt und wird daher für die Elterngeldberechnung zu Grunde gelegt.

Einnahmen, die in anderen Staaten versteuert werden, werden nicht als Einkommen bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt.

Eltern, die nur ausländische Einkünfte hatten, welche nicht als Einkommen für das Elterngeld berücksichtigt werden, die aber trotzdem die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten den Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro." :shocked::shocked:


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13 Jahren  ago  

Aber das ist es was überall steht:

Der Elternurlaub und das Ende eines befristeten Arbeitsvertrages (cDD) Als zwingende Voraussetzung für die Gewährung des Elternurlaubes verlangt das Gesetz das Vorhandensein eines Arbeitsvertrages !!! während der gesamten Dauer des Elternurlaubes. Folglich können Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag, der vor dem Ablaufdatum des Elternurlaubes endet nicht in den Genuss eines Elternurlaubes gelangen.!!! Die Tatsache, dass eine Person Elternurlaub in Anspruch nimmt, verhindert nicht, dass ihr befristeter Arbeitsvertrag am ursprünglich vorgesehenen Datum abläuft. In der Tat wird der befristete Vertrag nicht durch den Elternurlaub ausgesetzt.

Ich habe aber keinen Vertrag dann!! Mein Elternurlaub würde zum 1.8. beginnen. Das ist es ja was mich jetzt so durcheinander bringt. Mir wurde gesagt "Du hast keinen vertrag mehr in Lux, dann musst du das in D beantragen!" Darauf hab ich mich verlassen. Gestern wollte ich dann auf der Kreisverwaltung fragen, welche Unterlagen die nach der Geburt brauchen und da sagte die Dame "Sie haben in Lux einen vertrag bis 31.7. und ihr Mann arbeitet da, dann muss auch von Lux Elterngeld kommen!" Patsch - ja was denn nun?? Klar habe ich aufgrund der ersten Aussage, keinen Antrag in Lux gestellt, weil das für mich plausibel klang. Schöner Mist ist das jetzt!! Ich könnte kotzen.

Und ich bin seit 26.3. in Muschu!

Und ich bin halt wie gesagt von dem was frenchk geschrieben hat dann auch ausgegangen, weil mir das auch gezeigt wurde. Lux ist Mitglied der EU und somit kann mein einkommen der letzten 12 Monate zur Elterngeldberechnung in D genommen werden.

Ich könnte grad nur k*****... *sorry* Wir sind auf das Elterngeld angewiesen. Oh Mann :cry::cry::cry::cry:


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13 Jahren  ago  

Kann ich verstehen, dass Du nur k.... könntest. Ging mir ähnlich in einer anderen Situation (Invalidenrente), da habe ich auch zig verschiedene Aussagen erhalten - und ich kann Dir nur sagen, keine einzige hat nachher davon gestimmt. Kann Dir nur aus eigener Erfahrung raten und das habe ich als ich noch in Lux. gearbeitet habe, so gehandhabt, ich bin immer direkt zur lux. Familienkasse gefahren und habe das ganze vor Ort geklärt. Oder fahre in Trier auf die dt. Familienkasse, i.d.R. kennen sie sich auch mit der Grenzgängerproblematik aus. Eine der beiden Stellen wird Dir sicherlich eine Auskunft geben, mit der Du dann etwas anfangen kannst. Toi, toi, toi!


Anonymous
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13 Jahren  ago  

Super - danke dir. Glaube dann fahr ich lieber nach Trier auf die Familienkasse, weil ich vor Lux-Stadt doch sehr viel Respekt habe und mich nicht wirklich traue allein, hochschwanger da hin zufahren, es sei denn es geht jetzt gar nicht anders.

Danke auf jedenfall.


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13 Jahren  ago  

Ja und falls gar nichts mehr geht, dann fahre doch am Donnerstag einmal zur OGBL, die haben doch jetzt auch ein Büro in Trier und donnerstags mittags Sprechstunde. Falls Du auf der Familienkasse nicht weiterkommst, dann können sie Dir sicherlich den ganzen Sachverhalt erklären. Aber wie gesagt, vielleicht kommst Du ja bei der Fam.Kasse weiter. Viel Glück:smile:


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Michael125
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13 Jahren  ago  

So dann melde ich mich nun hier auch mal, weil ich mich dahingehend auskenne.

Folgende Situation vor 2 Jahren bei uns.

Ich seit eltichen Jahren in L berufstätig, Sohn im Feb. 10 zur Welt gekommen, meine Frau ist jedes Jahr 8 Monate in Lux berufstätig und bekommt dann 4 Monate AGL1 aus Deutschl.

berfristeter Vertrag lief damals im Nov. 09 bei ihr aus, ab dahin bekam sie (glaube ich ab Dez. 09) Mutterschutzgeld aus D und auch Elterngeld aus Deutschland (Lux Gehälter werden angerechnet ganz normal, AGL1 Monate mit 0,-€). Sie bekam dann nach dem Mutterschutz Elterngeld aus Deutschland 1 Jahr lang. Hatte mich damals sehr lange und intensiv mit dem Thema beschäftigt. Aus Luxemburg bekamen wir im ersten Jahr nichts weil...

Elterngeld Deutschl. + Kindergeld Deutschl. > als Kinderbonus L, Kindergeld L und Erziehungszul. L

Nachdem das Elterngeld im Feb. 2011 ausgelaufen war ging sie 24h / Woche arbeiten (wieder in L), wir bekamen aber zusätzlich trotzdem bis Feb 2012 die Erziehungszulage aus L (485,-monatlich) + Kindergeld L und Kinderbonus aus L zusammen 746,-€ Die Regelung war so wenn man nicht dreimal soviel wie der MIndestlohn verdient zusammen bekommt man das (glaube war die Grenze bei 5200,-€ oder so) und meine Frau wollte arbeiten gehen.

Also ich muss sagen bei uns hat alles ohne jegliche Probleme geklappt, muss aber dazusagen das ich schon 7 Monate vor der Geburt mir ne Woche Urluab genommen habe und alle Formulare etc. und Besuch Kreisverw. etc. mich darum gekümmert habe.

Bei Fragen einfach schreiben.


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13 Jahren  ago  

@feuerstein: Zur OGBL fahr ich Mittwoch nach Bitburg 🙂

@michael125: Vielleicht bin ich jetzt zu doof, aber was heißt das jetzt in meinem Fall? Wonach soll ich jetzt gehen?


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Nise
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13 Jahren  ago  

Eragonfan, für das Elterngeld gilt auch das Wohnortprinzip, somit müsstest du das Elterngeld in D, wenn du die Voraussetzungen erfüllst! Aber du musst gar nicht verzweifeln, wenn dein Mann in L arbeitet und du kein Elterngeld bekommst, könnt ihr immer noch Erziehungszulage beantragen. Das müssten ca. 500 Eur für die ersten 2 Lebensjahre sein, gezahlt nach dem nachgeburtlichen Mutterschutz. Fahr am besten zur CNPF und erklär deine Sitution!


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Anonyme

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13 Jahren  ago  

@Nise: Danke für deine Antwort. Ich bin ja der Meinung das ich so die Voraussetzungen erfülle. Ab 1.8. ohne Arbeit und wohnhaft in D. Soweit ich weiß ist es in L egal, ob der mann da arbeitet oder nicht, weil es nirgends steht sondern nur, das man einen Vertrag haben muss. Und die Tatsache, das mein Muschu bis Mitte August geht wegen Stillens verlängert das ja auch net.... Ich bin gespannt was bei rumkommt...