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Forum / Familie und Gesundheit

Elterngeld - DRINGEND  

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2205649
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14 Jahren  ago  

Hallo zusammen!

Meine Freundin und ich haben im August Nachwuchs bekommen und Kindergeld UND Elterngeld in Deutschland beantragt. Ich selbst arbeite in Luxembourg und meine Freundin ist Studentin in Trier.

Nun haben wir sowohl eine Ablehnung des Kindergeldes als auch des Elterngeldes aus Deutschalnd bekommen mit der Begründung, dass Luxembourg für die Zahlung zuständig wäre. Soweit so gut, ABER:

In Luxembourg gibt es doch so etwas wie Elterngeld nicht, lediglich die Erziehungszulage. Schaue ich nun aber auf das Antragsformular steht dort, dass einem die Erziehungszulage nur zusteht, wenn man seinen Wohnsitz in Luxembourg hat. Wie wohnen aber in Deutschland.

Kann mir bitte jemand weiterhelfen, was da zu tun ist?

VIELEN DANK!!!


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hallo,

das steht tatsächlich falsch auf dem Formular. Die Erziehungszulage könnt Ihr beantragen.

Vollständig lautet es: Die Erziehungszulage wird an den Elternteil ausbezahlt, der Kindergeld erhält, unter der Bedingung, dass dieser: - seinen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg hat und tatsächlich hier wohnt oder als Berufstätiger gemäß Verordnung EWG 1408/71 der luxemburgischen Gesetzgebung unterliegt; - sich hauptsächlich der Erziehung der Kinder widmet. - auf eine Berufstätigkeit verzichtet oder diese nach dem Mutterschaftsurlaub unterbricht, und kein Ersatzeinkommen bezieht (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld und Unfallentschädigung); Alternativ zur letzten Bedingung wird die Erziehungszulage in folgenden Situationen ganz oder teilweise gewährt.

--> Wichtig ist der Satz: "oder als Berufstätiger gemäß Verordnung EWG 1408/71 der luxemburgischen Gesetzgebung unterliegt"; das bist DU!


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2205649
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14 Jahren  ago  

Super, vielen Dank! Dann hoffe ich mal, dass ich nun alles beisammen habe. Es ist echt ein Drama olympischen Ausmaßes mit den Ämtern.


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2205649
26 Messages

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14 Jahren  ago  

Aber der Vollstänfigkeit halber:

Elterngeld DE = Erziehungszulage LUX ????


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move11
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14 Jahren  ago  

Hi zählt

das auch wenn die Frau Teilzeit 60 Stunden im Monat arbeitet?:neutral:


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chicka
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14 Jahren  ago  

Für Luxemburg leider nicht. Man muss mindestens 16 Stunden in der Woche in Luxemburg arbeiten, um überhaupt Ansprüche zu haben.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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14 Jahren  ago  

Zwischenfrage: wie steht es mit verheiratet sein oder nicht verheiratet sein???


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move11
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14 Jahren  ago  

@chicka

aber wenn sie 16 Wochenstunden hätte bekäme Sie die Erziehungzulage in voller Höhe oder anteilig? und wenn Sie garnicht arbeit auch? und bei 1-15 Stunden nicht? das soll verstehen wer will

Danke