Hallo, wer kennt sich aus mit kombiniertem Elterngeld. Kurz zur Erläuterung: Ich arbeite in Luxemburg und habe die Absicht hier den Congé parental in Vollzeit für 6 Monate zu beantragen. Mein Mann arbeitet in Deutschland und würde anschließend den Elternurlaub in Deutschland bis zum 14. Monat nehmen. Gibt es diese Möglichkeit. Wenn ja, worauf muss man achten, und welche Fristen gibt es einzuhalten.
Was genau meinst Du mit Deinem mann und bis zum 14. Monat? Wenn Du Deine 6 Monate in Luxemburg nimmst, dann steht Deinem Mann doch in Deutschland nicht soviel Elternurlaub zu, als würde er ihn alleine in D nehmen, wenn Ihr beide in D arbeiten würdet? Ist es nicht so, dass ihm soviel Elternurlaub zusteht, den er auch hätte, wenn Du ganz normal Deinen Elternurlaub in Deutschland gemacht hättest? Also die 2 Monate obendrauf (12./14. Monat)? Wie ist da eigentlich die Regelung?
Ich meine damit, daß mein Mann die restliche Zeit Elternurlaub nimmt, bis zu dem 14. Monat. Laut deutschem Elterngeldgesetz bekommt er nicht nur die 2 zusätzlichen Monate, sondern kann sich die Zeit mit mir teilen. Die Frage ist nur, funktioniert dieses "Teilen" auch, wenn ich meinen Elternurlaub nur in Luxembourg mache und er nur in Deutschland. Ansprüche an beide Länder zum gleichen Zeitraum würden ja nicht bestehen, da die Ansprüche und die Zeiten klar getrennt sind.