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Forum / Familie und Gesundheit

Elterngeld Deutschland => Erziehungszulage Kind in Lux ????  

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Ruwertal
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13 Jahren  ago  

Hallo allerseits,

ich konnte leider nichts genaues finden zum meiner Frage bei folgender Konstellation

Mann=>arbeitstätig in Lux verheiratet mit Frau=> Hausfrau in BRD ( selbstständig gewesen vorher ) 2tes Kind => Antrag auf Kindergeld/Erziehungszulage

Darf die CNPF einen Antrag auf Kindergeld/erziehungszulage ablehnen, wenn in Deutschland kein Elterngeldantrag gestellt wurde ?? Ich habe nämlich eine Aufforderung nach der Info des Arbeitgebers über die Dauer des Mutterschaftsurlaubes und nach der Höhe des Elterngeldes erhalten.

Eigentlich, da es sich um eine Leistung auf Antrag ohne Verpflichtung handelt in der BRD darf doch die CNPF nicht den Antrag ablehnen oder at acta legen wenn man kein Elterngeld beantragt oder ??

gruss und danke


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dirkangela
954 Messages

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13 Jahren  ago  

Sicher darf die CNPF das, denn sie "macht" die lux. Richtlinien, die da sind: Ohne Bescheinigung aus D, das nichts oder was bezogen wird (Kindergeld, Elterngeld,...) wird keine Festsetzung der Lux. Leistungen erstellt. Ergo ohne Bescheid/Ablehnung des D-Elterngeldes keine Bearbeitung des Antrages bei der CNPF, so hab ich es bisher immer erlebt und gehört.


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Ruwertal
482 Messages

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13 Jahren  ago  

Komisch nur das die nicht nach dem Kindergeld gefragt haben...ob oder ob nicht aus Deutschland ....

Elterngeld ist ja keine Pflicht zu beantragen..daher woher nehmen die dann diese Anforderung eine Info darüber zu erhalten.

Ebenso kann eine ehemals Selbstständige keine Info über Mutterschaftszeiten von Ihrem Arbeitgeber liefern, da es keinen gab und jetzt auch keinen gibt...