Hallo allerseits,
ich konnte leider nichts genaues finden zum meiner Frage bei folgender Konstellation
Mann=>arbeitstätig in Lux verheiratet mit Frau=> Hausfrau in BRD ( selbstständig gewesen vorher ) 2tes Kind => Antrag auf Kindergeld/Erziehungszulage
Darf die CNPF einen Antrag auf Kindergeld/erziehungszulage ablehnen, wenn in Deutschland kein Elterngeldantrag gestellt wurde ?? Ich habe nämlich eine Aufforderung nach der Info des Arbeitgebers über die Dauer des Mutterschaftsurlaubes und nach der Höhe des Elterngeldes erhalten.
Eigentlich, da es sich um eine Leistung auf Antrag ohne Verpflichtung handelt in der BRD darf doch die CNPF nicht den Antrag ablehnen oder at acta legen wenn man kein Elterngeld beantragt oder ??
gruss und danke