Hallo!
Ich bin zur Zeit schwanger und mein Vertrag läuft zum 31.7.12 aus - 2 Wochen nach Ende meines MuSchu. Ich gehe davon aus, dass mein Vertrag nicht verlängert wird. Kennt sich jemand damit aus, ob ich dann Anspruch auf Elterngeld in D habe? Wielange kann ich dann Elterngeld beantragen und wieviel bekomme ich dann? Was muss ich beachten? Ich bin ja dann quasi in D wieder gemeldet und mein Mann arbeitet weiterhin in L. Muss ich dann auch für 2012 eine Lohnsteuererklärung machen?? Ich hoffe mir kann irgendwer weiterhelfen und sagen, was ich beachten muss. Hab jetzt seit fast 10 Jahren nicht mehr in D gearbeitet und kenne mich überhaupt nicht aus.