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Forum / Familie und Gesundheit

Elterngeld aus D oder L?  

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14 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe bereits Erziehungsurlaub in Luxemburg beantragt. Nun wurde ich darauf hingewiesen, dass mir dieser ggf. auch aus Deutschland zusteht. Habe mich jetzt da informiert. Also bis zum 12. Lebensmonat des Kindes steht einem Geld aus D zu, d. h. wenn man insgesamt 9 Monate in Lux bezieht (Mutterschutz + Elternzeit) stehen einem noch 3 Monate aus Deutschland zu. Allerdings hat dann der Partner der auch in Lux arbeitet keinen Anspruch auf seinen Elternurlaub. Es gibt aber auch die Möglichkeit in Lux zum Ende des Mutterschutzes zu kündigen und dann 9 Monate Elterngeld aus Deutschland zu beziehen. Das wären bei mir sogar noch ein paar Euro mehr. Hat da jemand Erfahrungen? Klappt das einwandfrei? Kann man den Antrag in Luxemburg einfach so zurücknehmen?

Vielen Dank! lg nisha


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14 Jahren  ago  

Jetzt ist mir noch ne Folgefrage eingefallen. Wenn ich das Geld aus Deutschland bekommen würde ständen mir dann trotzdem die Geburtenzulagen aus Lux zu? Kündigen muss ich meine Arbeit definitiv da mein Arbeitgeber keine Teilzeit anbietet. Stehen mir dann überhaupt noch die 2 weiteren Zulagen aus Lux zu wenn ich dann da nicht mehr beschäftigt bin?

lg


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14 Jahren  ago  

falsch, zuerst kommt das Wohnland zum Zug, dann erst Lu.

Dito Kindergeld, zuerst zahlt Deutschland und Lu dann den Teil den es in Lu mehr gibt.

Mutterschutz ist dito krank und spielt keine Rolle.

Sobald du in D beantragst reduziert sich der Anspruch in Lu und aus Lu gibt es nix ohne das der Anspruch in D genommen wurde.


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Lux2015
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14 Jahren  ago  

@info: Wenn beide in lux arbeiten, bekommt man alles aus lux. Dein Fall (Differenzgeld) beschreibt die gängige Situation Mann arbeitet in L, Frau in D.

@alle: Hinsichtlich des Elternurlaubes würde mich ebenfalls interessieren, ob nach den 9 Monaten in Lux (Mutterschaft und Elternurlaub) noch Anspruch auf Elternzeit in D besteht und für wie lange?

Vielen Dank


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14 Jahren  ago  

an Bill

Da in der Eingangsfage folgendes steht: "Habe mich jetzt da informiert. Also bis zum 12. Lebensmonat des Kindes steht einem Geld aus D zu"

Somit ist die Doppelverdienersituation in Lu für mich nicht gegeben.

Zu der Frage ob dann noch anspruch auf Elterngeld in D gesteht wie folgt.

Ja es besteht noch Anspruch auf den Teil in D der zeitlich länger läuft - aber der Kündigungsschutz ist futsch, bzw gaaaaanz einfach gesagt, wer sich mit dem Teil in Lu nicht zufrieden gibt tauscht seinen Arbeitsplatz gegen das dann noch wenige Monate laufende Erziehungsgeld.

Besser ist es daher dem Partner, sofern er nicht in Lu arbeitet diesen Teil zu überlassen da es nach deutschem Recht eh gewünscht ist das beide Elternteile den Anspruch teilen.


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14 Jahren  ago  

Hallo,

vielleicht hab ich das nicht so deutlich ausgedrückt, wir arbeiten beide in Luxemburg. Klar ist, dass ich meine Arbeit kündigen muss. Entweder direkt nach meinem Conge parental oder mein Freund macht danach seinen conge parental dann verschiebt sich meine Kündigung um 6 Monate. Wobei beim 2. Elternurlaub ja immer die Frage ist ob der Chef da zustimmt, von daher überlegen wir uns halt direkt den Anspruch in Deutschland ganz anzumelden. Aber ich bin da skeptisch ob das klappt, hab ich noch von niemandem gehört dass er das gemacht hat und was ist dann mit der Geburtenzulage etc.?

lg nisha


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14 Jahren  ago  

hi nisha

du musst zwei Dinge trennen. Das Arbeits und das Sozialrecht.

Fangen wir mal mit dem Arbeitsrecht an. Eure Arbeitgeber sind nur an die Lu Gesetzgebung gebunden, das deutsche Recht spielt hier keine Rolle. Somit steht der deutsche Anspruch eigentlich nicht zur Verfügung.

Sozialrecht. Solltest du sofort nach dem Erziehungsurlaub kündigen kann dir eine Rückforderung des Erziehungsgeld aus Lu ins Haus stehen. Die Leistung soll halt nicht an jemanden gehen der das als Mitnahmeeffekt betrachtet. Solltest du kündigen kan der Rest noch genommen werden, da jedoch aus einem gekündigten Arbeitsverhältnis der Rest der Erziehungszeit genommen wird muss die Berechnung der Bezüge hier beachtet werden. Immer daran denken das es ja nicht wirklich viele Monate Rest sind. Wenn du den Anteil in Lu alleine nimmst verleiben nur drei zusätzliche Monate - sofern ich mich hier richtig erinnere. Nimmt dein Mann seine 50% anteil in Lu, dann verbleiben 6 Monate.