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Forum / Familie und Gesundheit

Elterngeld aus D für Grenzgänger?  

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Sunshine5
27 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe heute erfahren, dass man als Grenzgänger auch das Elterngeld in D für 12 Monate beantragen kann, das wären dann 67% vom Netto und wäre in meinem Fall mehr als wenn ich die Leistung von Lux. für Elternurlaub bekommen. Wer kennt sich damit aus? Stimmt das? Muss ich dann eine Lohnsteuererklärung in D abgeben? Wir arbeiten beide in L.?

Danke für Eure Antworten.


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oernie
1263 Messages

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13 Jahren  ago  

von wem hast Du das denn erfahren?


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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13 Jahren  ago  

"Seit dem 01.01.2011 wird nur noch das Erwerbseinkommen berücksichtigt, das auch in Deutschland der Besteuerung unterliegt. Diese Regelung gilt auch für das Jahr 2012." Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm

Außerdem gibt es auch beim dt. Elterngeld einen Höchstbetrag von 1800€!!!


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oernie
1263 Messages

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13 Jahren  ago  

ausserdem: wie erklärt man dem Arbeitgeber in Lux dass man für ein Jahr nicht zur Arbeit kommt? Der muss sich ja nicht an deutsche Gesetze halten.

Wir hatten die Diskussion doch schon einmal vor ein paar Monaten und das Ergebnis war dass man unter die luxemburgischen Gesetze und dass deutsches Elterngeld nicht möglich ist.


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wieni
225 Messages

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13 Jahren  ago  

Interessant!! wären das 67% des luxemburger Nettogehaltes oder 67% des "deutschen" Nettogehaltes? Deutsches Nettogehalt = luxemburger Brutto minus deutsche Sozialabgaben (wie beim Arbeitslosengeld)

Für den Fall, dass das deutsche Nettogehalt zu Grunde gelegt wird schrumpfpen die 67% ziemlich zusammen, oder?

Das ist wohl im speziellen für die Frauen interessant, die z.B. einen befristeten Vertrag in Lux haben. Denn soweit ich weiss, gibts nach Vertragsende kein Geld mehr aus Lux für den Elternurlaub, selbst wenn man die letzten x Jahre in Lux gearbeitet hat. In DE ist das anders. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege - interessiert mich auch :-).