Hallo,
ich habe heute erfahren, dass man als Grenzgänger auch das Elterngeld in D für 12 Monate beantragen kann, das wären dann 67% vom Netto und wäre in meinem Fall mehr als wenn ich die Leistung von Lux. für Elternurlaub bekommen. Wer kennt sich damit aus? Stimmt das? Muss ich dann eine Lohnsteuererklärung in D abgeben? Wir arbeiten beide in L.?
Danke für Eure Antworten.