Hallo!
Es bin zurzeit im Elternurlaub (2. congé parental) und für mich besteht die Möglichkeit in einem kleinen ausländischem Unternehmen, d.h. außerhalb von Luxemburg, Geschäftsführer zu werden. Ich habe der Zukunftskeess eine Anfrage gestellt, ob das zulässig ist oder nicht. Es gibt zwei Optionen: Entweder mit oder ohne Entschädigung. Die Zukunftskeess hat mir lediglich geantwortet: "Sie können während der Zeit des Elternurlaubes keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen und auch folglich kein Gehalt während dieser Zeit erhalten." Das die Option mit Entschädigung nicht zulässig ist, das hätte ich schon vermutet. Das es auch ohne Entschädigung nicht geht, kann ich kaum glauben und ich vermute, dass die Kontaktperson mit meiner Frage schnell fertig werden wollte... Was wäre denn der Unterschied zu einer ehrenamtliche Tätigkeit in z.B. Altenheim? Sollte man die denn auch aufgeben, wenn man in Elternurlaub geht? Ich möchte mich nicht schnell zufrieden geben, denn es hängt einiges davon ab... Kann jemand was zu meinem Fall sagen? Vielleicht aus dem Gesetz zum Elterngeld? Ich habe bisher leider nur eine Version in französischer Sprache gefunden...
Vielen Dank im Voraus! Klaas