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julchen
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10 Jahren  ago  

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.

Mein Mann und ich erwarten im Oktober unser erstes Kind. Ich bin Arbeitnehmer in D und mein Ehemann in Lux. Ich möchte 12 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen und eigentlich hatten wir gedacht das mein Mann dann im Anschluss noch 2 Monate macht, nach telefonischer Rücksprache mit der Kreisverwaltung hat sich das wohl geändert oder ist bei Grenzgänger nicht möglich.

Kann mir jemand sagen welche Möglickeit wir haben. Ich werde aus den Angaben über Erziehungsurlaub in Luxemburg aus dem Internet auch nicht so ganz schlau.

Vielen lieben Dank vorab. Julchen


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oernie
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10 Jahren  ago  

Dein Mann kann entweder 6 Monate ganz zu Hause bleiben, oder 12 Monate halbtags. Dafür gibt es dann so um die 1750€ monatlich, bzw die Hälfte plus die Hälfte vom Lohn. Siehe guiche.public.lu -> congé parental


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julchen
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10 Jahren  ago  

Genau das habe ich auf der Seite guiche.public.lu gelesen, aber kann er den kompletten Zeitraum im Anschluss an meine Elternzeit machen ? Oder wird meine Elternzeit dann angerechnet ?


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info
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10 Jahren  ago  

Hallo Julchen,

die Auskunft der Kreisverwaltung ist schlicht weg falsch und das kann ich darum so genau sagen weil ich als Arbeitnehmer in Luxemburg exakt diese beiden Monate der deutschen Elternzeit genommen habe.

Allerdings gibt es da ein paar Dinge die zu beachten sind: 1- Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet deinem Mann frei zu geben da es hier keinen Rechtsanspruch gibt, es muss also ein deal mit dem Chef her. 2- Dein Mann muss zumindest in Teilzeit weiter in Luxemburg arbeiten da ansonsten gekündigt werden muss. 3- Dein Mann muss in Luxemburg einen Antrag auf die Erteilung von 2 Monaten Elternzeit als Teilzeit Variante stellen. Dieser wird von Luxemburg abgelehnt da es für eine solche Variante keinen Rechtsanspruch gibt. 4- Den Ablehnungsbescheid von Luxemburg muss man dem Antrag auf deutsches Elterngeld beifügen und damit dokumentieren das es halt keine Ansprüche in Lxemburg gibt die vorrangig genommen werden können.

Und zum Schluss kann dein Mann immer noch seine nicht verwerteten Anspüche in Luxemburg geltend machen, aber es darf nicht zur selben Zeit passieren (beide daheim).

Bon weekend.


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julchen
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10 Jahren  ago  

Vielen lieben Dank schon mal für die Infos.

Jetzt habe ich allerdings noch eine Frage. Kann mein Mann den Elternurlaub in Luxemburg auch splitten oder muss dieser am Stück genommen werden? (z.B. 3 x 2 Monate anstatt direkt 6 Monate)

Euch allen einen guten Start in die Neue Woche.


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oernie
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10 Jahren  ago  

geht nur am Stück


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corvin
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10 Jahren  ago  

Hallo Julchen, hallo info,

ich habe meine 2 Partnermonate auch gemacht, wie von info beschrieben. Allerdings waren die Punkte 2-4 bei mir nicht nötig. Wird wohl vom Amt abhängen... Punkt 2 würde ich ergänzen, dass er nicht "gekündigt", aber von der Sozialversicherung "abgemeldet" werden muss (hier dann mit der Krankenkasse klären, welche den Versicherungsschutz übernimmt! --> Familienversicherung bei der Mutter?) Daher bin ich auch 10% weiter beschäftigt gewesen in der Zeit (und hab die Tage Urlaub genommen). Gehalt wird dann aufs dt. Elterngeld angerechnet, war aber um einiges unkomplizierter für alle.

Gruß, corvin