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Forum / Familie und Gesundheit

Eltern geschieden-Kindergeld nun woher? Familienkasse stresst  

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butzel1
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6 Jahren  ago  

Hallo! Ich arbeite in Lux, mein Exmann in D Bisher bezogen wir Kindergeld aus D, Differenzkindergeld aus Lux

Auch zweimalige Telefonate mit der deutschen Familienkasse ergaben immer wieder ich könne nicht der Bezieher sein, da ich ja in D nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin und deshalb lief das deutsche Kindergeld weiterhin über meinen Exmann

Nun ist der Familienkasse aber wohl endlich dann doch klargeworden dass wir geschieden sind...Und nun schickt man uns zum 2. MAl innerhalb von 8 Wochen die üblichen Formulare um festzustellen dass ein Elternteil in D arbeitet mit dem Hinweis dass der Berechtigte nicht mein Exmann sein könne, da die Kinder bei mir leben und kein gemeinsamer Haushalt mehr besteht

Und nun? Ich kann nicht Berechtigte sein, aber der Exmann auch nicht mehr?

Wer kennt diese Konstellation? Wie ist hier die offizielle Regelung? Da der Kindsvater Unterhalt zahlt, gehe ich davon aus dass ein Anrecht vorrangig auf deutsches Kindergeld besteht, oder liege ich falsch?


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Patrick Witters
93 Messages

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6 Jahren  ago  

Kindergeld wird vorrangig aus D gezahlt, weil der Klbdsvater dort lebt! Du bekommst dann die Differenz aus LUX - wie gehabt! Die sind - sowohl in D, als auch in LUX - momentan ziemlich „dämlich“ bei den Fanilienkassen! Hab auch Trouble mit beiden ...


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Knackbaer
9 Messages

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6 Jahren  ago  

Guten Morgen, ich hatte diesen Fall auch gerade. Ich habe, nachdem ein Schreiben von der deutschen Kindergeldkasse kam indem stand, dass der Vater nicht bezugsberechtigt ist, in Deutschland Kindergeld beantragt. Musste dann noch zweimal Unterlagen bzw. Formulare nachreichen und bekomme nun das Kindergeld aus Deutschland, da der Vater in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist. Einreichen musste ich letztendlich: den Kindergeldantrag mit jeweils einer Anlange Kind, Geburtsurkungen, eine aktuelle Meldebescheinigung, eine Bescheinigung seit wann die Kinder in meinem Haushalt gemeldet sind (Anmeldebescheinigung) und noch die Anlage Ausland. Habe dann auch prompt die Nachzahlung für 3 Monate bekommen.