Hallo! Ich arbeite in Lux, mein Exmann in D Bisher bezogen wir Kindergeld aus D, Differenzkindergeld aus Lux
Auch zweimalige Telefonate mit der deutschen Familienkasse ergaben immer wieder ich könne nicht der Bezieher sein, da ich ja in D nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin und deshalb lief das deutsche Kindergeld weiterhin über meinen Exmann
Nun ist der Familienkasse aber wohl endlich dann doch klargeworden dass wir geschieden sind...Und nun schickt man uns zum 2. MAl innerhalb von 8 Wochen die üblichen Formulare um festzustellen dass ein Elternteil in D arbeitet mit dem Hinweis dass der Berechtigte nicht mein Exmann sein könne, da die Kinder bei mir leben und kein gemeinsamer Haushalt mehr besteht
Und nun? Ich kann nicht Berechtigte sein, aber der Exmann auch nicht mehr?
Wer kennt diese Konstellation? Wie ist hier die offizielle Regelung? Da der Kindsvater Unterhalt zahlt, gehe ich davon aus dass ein Anrecht vorrangig auf deutsches Kindergeld besteht, oder liege ich falsch?