Hallo, weiss hier zufällig jemand ob das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die BRD in Sachen "Einheimischenmodell" zu einem Ergebnis gekommen ist. Es geht dabei um die Vergabepraxis verschiedender Kommunen bei der Vergabe von Baugrundstücken (z.Bsp. werden unterschiedliche Preise verlangt, je nachdem ob der der Erwerber ortsansässig ist oder nicht ....)
Ich finde so ein Einheimischenmodell gar nicht schlecht, um die Spekulation etwas abzuschwächen.
Bedingungen: - Mindestzeit der Ansässigkeit (5 Jahre) - kein bisheriger Grundbesitz bzw. Verkauf dessen - Eigennutzung - Bebauuung innerhalb x Jahren oder Rückgabe - Haltefrist mit Erstattung der Vergünstigung bei vorzeitigem Verkauf (ausser vllt. Scheidung, Todesfall, Arbeitslosigkeit o.ä.) - Deckelung des Anteils der Grundstücke für dieses Verfahren - Deckelung der Höhe der Vergünstigungen (z.B. max 10% billiger) - Eintritt in freiwillige Feuerwehr 😉