Wir finden für unsere noch unter 1 Jahr alten Zwillinge keinen Kita-Platz und müssen jetzt für 2-3 Tage/Woche auf eine Tagesmutter zurückgreifen. Wird sind beide Grenzgänger, ich nehme Congé Parental in Teilzeit, leider geht es nicht anders.
Weiß jemand, wie genau in Deutschland die Selbstbeteiligung berechnet wird, bzw. konkret: welches Nettogehalt herangezogen wird? Das Jugendamt behauptet, das *ECHTE" (luxemburgische) Nettogehalt würde herangezogen. Das wäre allerdings eine heftige Ungleichbehandlung zum Nachteil des Bürgers, denn als ich fast 1 Jahr arbeitslos war (ALG II in D bezogen, zuvor in L gearbeitet), hat man das THEORETISCHE Netto als Berechnungsgrundlage genommen, das ich gehabt hätte, wenn ich das gleiche Brutto in D verdient hätte. Damit habe ich in meinem konkreten Fall 40% weniger Geld bekommen, als wenn das echte Netto herangezogen worden wäre. Wenn man jetzt nach Belieben plötzlich das luxemburgische Realnetto hernanzieht, steigen wir in der Eigenbeteiligung 1-2 Stufen höher, was bei 2 Kindern heftig ins Geld geht. Das scheint mir eine willkürliche, als jeweils zum Nachteil des Betroffenen gewählte Berechnungsgrundlage, und damit nicht rechtens zu sein.