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Forum / Familie und Gesundheit

Ehepartner Beamter Deutschland  

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Anonym
Deutschland | 5 Messages

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3 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich arbeite als Grenzgänger in Luxemburg und lebe mit meinem Partner in Deutschland und Ende des Jahres heiraten wir.

Er ist Beamter hier in Deutschland.

Wisst ihr was sich steuerliche und versicherungsmässig für mich ändert? Da er privat versichert ist könnte ich mit darüber versichert werden aber leider sind wir beide nicht wirklich informiert wie sich das ganze als Grenzgänger verhält.

Hat da jemand Erfahrung mit einem in Deutschland lebenden Beamten als Ehepartner?

Liebe Grüsse

Katja


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LuxusFux
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3 Jahren  ago  

Wie kommst du darauf, dass du dich über den Partner privat versichern kannst. Sowohl in D als auch in Lux zahlst du als sozialversicherungspflichtiger Angestellter automatisch in die GKV.


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3 Jahren  ago  

Es geht hier wohl um die private Zusatzversicherung des Beamten. 


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LuxusFux
354 Messages

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3 Jahren  ago  

Welche Zusatzversicherung???🤷‍♂️

Als Beamtin ist sie privat versichert, also meine Frau benötigt da nix zusätzliches.🤔


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3 Jahren  ago  

Ein Beamter ist zuerst mal über die Beihilfe abgesichert und dann über die private Versicherung. Darum ist die private Absicherung auch viel günstiger als bei rein privaten Versicherungen.


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3731 Messages

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3 Jahren  ago  

Hier eine einfacher Erklärung aus dem Netz für dich.

"

Wie funktioniert Beihilfe?

Durch die Beihilfe beteiligt sich der Staat an den Kosten für Krankheit, Pflege und Geburten. Die Höhe der Beihilfe macht für Beamte und Beamtenanwärter in der Regel 50 Prozent aus. Für deren Ehepartner liegt sie meist bei 70 Prozent und für Kinder bei 80 Prozent. Der genaue Umfang der Beihilfe unterscheidet sich allerdings je nach Bundesland und ist in den Beihilfeverordnungen der Länder beziehungsweise des Bundes geregelt.

Grundsätzlich deckt die Beihilfe immer nur einen Teil der Kosten ab. Für den Rest musst Du eine Kran­ken­ver­si­che­rung abschließen. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung bist Du als Beamter befreit – unabhängig von der Höhe Deines Einkommens. Du hast also die Wahl, ob Du Dich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherst. Allerdings bekommst Du die Beihilfe nur, wenn Du Dich privat versicherst. Deshalb ist die überwiegende Mehrheit aller Beamten in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung. Seit 2018 bieten allerdings einige Bundesländer neuen Beamten auch einen Zuschuss zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung an. Details dazu liest Du am Ende dieses Textes.

Meist entscheiden sich Beamte für eine sogenannte Restkostenversicherung bei einem privaten Krankenversicherer. Einen solchen zusätzlichen Beihilfe-Tarif brauchen dann auch Deine beihilfeberechtigten Angehörigen."

 


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LuxusFux
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3 Jahren  ago  

@info: ich bin ja immer überaus dankbar für deine meist sinnvollen Kommentare

allerdings so wie du manche Forenteilnehmer aufgrund deren kaum vorhanden Halbwissen belehrst muss ich hier mal dazwischen grätschen, weil hier wohl (un)gesundes Halbwissen auf deiner Seite vorliegt, Google allein reicht nicht immer. 😉 

Ich bin über 10 Jahre mit einer Beamtin zusammen, daher musst du mir nicht erklären wie Beihilfe funktioniert. Bei der Restkostenversicherung handelt es keineswegs um eine Zusatzversicherung, sondern um die notwendige Ergänzung zur Beihilfe. Umgekehrt wird eher ein Schuh draus. Ein nicht Beihilfe Berechtigter, würde eine 100% abdeckende private Versicherung abschließen, die dann vermutlich doppelt so teuer ist wie der 50% Tarif des Beamten. Sofern der Ehepartner einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, gibt es keinerlei Möglichkeit der privaten Versicherung des Partners "beizutreten", mehr noch, eine PV in Deutschland sieht keine Familienversicherung vor. Selbst unterhaltsberechtigte Kinder können nicht "mitversichert" werden, lediglich wenn der Ehepartner des Beamten nicht sozialversicherungspflichtig in Deutschland ist, können die Kinder auch mit in die Beihilfe und es muss eine separate PV abgeschlossen werden, hier allerdings nur ein 20% Tarif.

@info: nicht als Angriff verstehen, ich wollte lediglich die Frage von Anonym hinreichend beantworten.

Was du mitnehmen kannst, ist dass du als Grenzgänger den Vorteil hast, dass du die Wahl hast, wo eure Kinder versichert werden, das funktioniert, nicht so lange du in D sozialversicherungspflichtig bist.

just my 2 or some more cents


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3 Jahren  ago  

Bin seit 15 Jahren mit einer Beamtin verheiratet und kenne die Situation folglich selbst. Natürlich gibt es Versicherungen die einen Tarif anbieten, natürlich ist das nicht kostenlos, aber das steht ja oben auch nicht in der Frage das es sich um ein kostenloses Model handelt. Es ist ebenso möglich Kinder in die private Versicherung als Grenzgänger zu übernehmen, sonst wäre meine Tochter ja wohl kaum da drin, aber ja es sind immer zusätzliche Verträge in der privaten KV und das sind rund Euro im Monat für die Tochter.


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LuxusFux
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3 Jahren  ago  

Und diese Tarife beinhalten was genau? Was bedeutet denn "mit darüber versichert werden"? Klar kann er/sie sich selbst bei der gleichen Versicherung des Partners zusatzversichern, würde so aber eine eigene ZV haben, Sinn erschließt sich mir nicht. Ich glaube anonym meine tatsächlich PKV statt GKV.

Und diese Wahl mit den Kindern ist ein GG Vorteil. Wenn ein Partner in D SVpflichtig, ist man m.E. da raus. 


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3 Jahren  ago  

Das ist der Sonderstatus der Beamten, denn diese unterliegen nicht der allgemeinen Sozialversicherungspflicht. Daher können Kinder ja zB auch über den Grenzgänger versichert werden, was bei allen anderen die in Deutschland arbeiten nicht der Fall ist.

Wie immer muss man bei den Versicherungsanbieter nachschauen was da abgedeckt wird. Aber es ist und bleibt letztlich eine private Zusatzkrankenversicherung, denn die Fragestellerin hat keinen Anspruch bei der Beihilfestelle und bleibt wie gehabt in der gesetzlichen KV. Zusatzversicherungen bieten lediglich einen etwas günstigeren Tarif wenn 2 oder mehr Familienmitglieder versichert werden, was besser ist als alle Verträge einzeln zu machen.


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LiloLR
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3 Jahren  ago  

Unsere Kinder wurden am Anfang des Jahres aus der GV in Dtl kann man so sagen "rausgeschmissen".

Es kam wohl vor Jahren von der EU eine Verordnung, dass jeder in dem Land KV sein muss, wo man wohnt, es sei denn man arbeitet in Luxemburg. Die Krankenkassen, in meinem Fall AOK, holen es jetzt wohl nach. Ich musste die Kinder über meinen Mann, auch ein Beamter, versichern.


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3 Jahren  ago  

Die Auslegeung der KV bei Beamten ist schlicht weg falsch, da das EU Urteil klar stellt das nur Personen betroffen sind die der Sozialversicherungspflicht unterliegen betroffen sind. Beamte unterliegen dieser Pflicht aber nicht. Daher niemals von einer KV einschüchtern lassen, die haben in dem Fall letztlich nichts zu bestimmen, das machen immer noch Gerichte in Deutschland.


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FormalScientist
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2 Jahren  ago  

Hallo Info,

Vielen Dank für deine Informativen Beträge 😊 Könntest du genauer angeben auf welches "EU Urteil" du Dich hier beziehst?

Dankeschön

Viele Grüß 

 

 

 


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2 Jahren  ago  

Es geht um den offiziellen Text im Gesetz, was nicht zu verwechseln ist mit einem Gerichtsurteil. Sollte jemand Probleme haben dann bitte dahin wenden und um Klärung bitten.

Beschwerdestellen der Krankenkassen für PKV und GKV (krankenversicherung.net)


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NVDTCL
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2 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich würde dieses Thema gerne nochmal aufnehmen. 

Folgende Situation:

ich arbeite in LU, wohne in DE, also auch in LU GKV mit deutscher Krankenkasse als Partnerversicherung.

mein Mann ist Beamter in DE, wohnt in DE und ist in DE privatversichert (keine Beihilfe)

Wir erwarten ein Kind, das vorzugsweise in LU über mich versichert werden soll.

Auf Guichet kann man nachlesen, dass das Kind in DE versichert werden muss, wenn der andere Elternteil dort sozialversichert ist. Mein Mann ist ja nicht sozialversicherungspflichtig, also würde ich annehmen, dass das auf uns nicht zutrifft und wir deswegen das Kind in LU versichern könnten. Hierzu habe ich die CNS angerufen, die mir aber am Telefon bestätigt hat, dass das Kind in DE versichert werden muss. Habt ihr da weitere Infos zu, oder eine Idee an wen ich mich wenden kann, um das zu klären. 

Danke schonmal!