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Forum / Familie und Gesundheit

Dt. Elterngeld Lux. Congé Parental  

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Carrie
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17 Jahren  ago  

Ausgangslage: ich (w) arbeite in Lux, mein Mann in Dtl.

Wir waren heut Morgen in Trier bei Pro Familia mit recht ernüchterndem Ergebnis: Luxemburg lässt sich von mir bei Antritt des Congé Parental unterschreiben dass weder ich noch mein Partner in einem anderen Land einen monetären Erziehungsausgleich beziehen. Damit ist das Elterngeld für meinen Mann in Dtl. passé! Es laufen wohl schon einige Klagen weil dieses Vorgehen gegen das EU-Recht ist, aber anscheinend ist noch nichts durch...

Falls sich eine / einer der Klagenden hier herumtreibt: gibt es neue Infos???

Ich kann mir das Verhalten Luxemburgs hier nur als kleine Schikane gegen Grenzgänger erklären, denn was wäre der Nachteil für Lux wenn mein Mann in Dtl. Elterngeld bekäme??? Mir fällt dazu nichts mehr ein...


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butzel1
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17 Jahren  ago  

Und gibt es die Möglichkeit auf das Luxemburger Geld zu verzichten und nur Elterngeld (also auch für die Zeit in der du zuhause bleibst) zu beantragen?


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Nach dem einschlägigen Luxemburger Gesetz gibt es eine „Anti-Kumul“-Bestimmung im Hinblick auf Allocation d’Éducation und Indemnité de Congé parental. Die Indemnité de Congé parental beim ersten Elternurlaub kann nicht zusammen beansprucht werden weder mit der Allocation d’Éducation noch mit einer nicht luxemburgischen Leistung derselben Art (Erziehungsgeld), noch mit einer nicht luxemburgischen Leistung wegen Elternurlaub für dasselbe oder dieselben Kinder. "Das Kumulationsverbot Erziehungsgeld / Elternurlaubsgeld", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=996

Das bezieht sich aber ledigich auf die zahlbare Leistung und soll verhindern, dass Leistungen doppelt bezogen werden. Denn im Hintergrund steht ja immer das Gleichbehandlungsgebot: Grenzgänger sollen gegenüber inländischen Beschäftigten nicht benachteiligt werden; aber eben auch nicht bevorteilt werden.

Nach meiner Einschätzung steht dem aber nichts im Wege, dass der Urlaub in L genommen wird und eine entsprechende Leistung aus D bezogen wird. Es ist dies bei der CNPF abzuklären (hinfahren! es geht nicht anders!). Wenn der AG nicht freiwillig mitspielt, ist der gesetzliche Anspruch auf (unbezahlten) Urlaub abzuklären. Dabei spielen die Antragsfristen auch eine wichtige Rolle.


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Carrie
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17 Jahren  ago  

hab doch nochmal ne Frage hierzu: besagt diese "Anti-Kumul-Bestimmung" denn nicht nur, dass Leistungen nicht GLEICHZEITIG in Anspruch genommen werden können? Bei uns ist es ja so, dass mein Mann erst im Anschluss an meine 6 Monate Congé Parental das deutsche Elterngeld beantragen möchte. Ich verstehe leider immer noch nicht, was dagegen sprechen soll...


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Genau genommen geht es doch hier nicht darum, etwas zu verstehen, sondern: zu wissen, wie die Behörden bzw. der betreffende Gesetzgeber diese Regelung anzuwenden gedenkt.

Um dies herauszufinden, gibt es nur einen praktisch gangbaren Weg: Antrag stellen, bei Ablehnung Einspruch einlegen und vor Gericht ziehen. Solange das niemand macht, können wir hier noch lange über Gott und die Welt spekulieren.


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Olker
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17 Jahren  ago  

Ich habe soeben eine Aussage von der Kreisverwaltung Trier - Saarburg erhalten:

Demnach akzeptieren die Luxemburgischen Behörden seit Februar 2008, wenn der in Deutschland tätige Vater nach der Congé parental der Mutter Erziehungsgeld bezieht - allerdings nur für die anteiligen Monate. D.h. wenn die Mutter in Lux. 6 Monate Congé parental bezogen hat, kann der Vater in Deutschland 8 Monate Elterngeld beziehen (wenn er denn auch Elternurlaub macht).

Ich bin am umgekehrten Fall interessiert: Ich arbeite als Mann in Lux. und meine Frau in D. - hier gibt es laut Kreisverwaltung noch keine Info, ob das geht. Ich werde die CNPF dazu befragen.


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Chruesue
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17 Jahren  ago  

@Olker: Mir gehts auch so, wäre nett wenn Du die Antwort der CNPF veröffentlichen könntest. Danke !!!


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butzel1
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17 Jahren  ago  

Aber sind es nicht nur 5 Monate Elternurlaub für den Vater? Da dem congé parental der Mutter von 6 Monaten, ja normalerweise 3 Monate Mutterschutz vorangehen und diese doch mitberechnet werden?!


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Carrie
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17 Jahren  ago  

Ja, Butzel1 hat recht. Deutsches Elterngeld geht nur bis einschl. 14. Lebensmonat des Kindes. Ich als Urheber dieses alten Fadens weiß mittlerweile auch dass es so funktioniert. Mein Beispiel: Geburt des Kindes am 06.03.2008, Mutterschutz in L. bis 30.05., dann Congé Parental bis 29.11. und anschließend nimmt mein Mann dt. Elternurlaub vom 06.12.08 bis 05.05.2009.