Also ich kenne es von meinem Versicherungsmakler so (Arbeit in Lux., Wohnort in D): Ich bin Mitglied einer gesetzlichen KV in D, ich habe eine Mitgliedkarte und auch eine Mitgliedsnummer. Deswegen wird von der deutschen Zusatzversicherung auch gezahlt. Ich bin allerdings kein "versicherungspflichtiges" Mitglied. Deswegen bekomme ich keine Bonusprogramme, schliesslich bezahle ich auch nichts ein. Ich bekomme ja auch keine Steuern erstattet, wenn ich keine Steuern zahle.
Bei einer Pflegeversicherung muss man aber versicherungspflichtiges Mitglied sein. Die Pflegeversicherung ist in D. ein eigener Zweig der Sozialversicherungen und fällt damit angeblich nicht unter die EG-Verordnung 883/04.
So wurde es mir von meinem Versicherungsmakler erklärt.
Sollte ich aber mit Gedanken spielen meinen Wohnsitz nach Lux. zu verlegen, sollte ich eine Zusatzversicherung in Lux. abschliessen, da dann die deutsche Zusatzversicherung nicht mehr gültig ist und ich muss meine deutsche KV-Karte abgeben. Das gilt dann auch für andere Zusatzversicherungen. Da ich aber eher wieder in Deutschland arbeiten werde, als meinen Wohnsitz nach Lux. zu verlegen, habe ich meine Zusatversicherungen in D. abgeschlossen.
Im Bereich der Zahnzusatzverischerung kann ich das auch bestätigen. Ich nehme die Zusatzversicherung jedes Jahr für die Prohylaxe in Anspruch und habe auch schon 2 Implantate von der Versicherung bezahlt bekommen. Und das alles ohne Probleme. Der Kostenvoranschlag wird bei der deutschen KV eingereicht, die ziehen die gesezlichen Zahlungen ab (mit oder ohne Bonusheft ist denen egal, weil es an Lux. weitergeben wird), und das Schreiben der KV wird dann bei der Zusatzversicherung eingereicht.
Halt, ein Problem gab es doch. Beide Versicherungen wollten die Originalrechnung haben 😉