So habe mich mal schlau gemacht. Das mit dem elterngeld hat mir keine ruhe gelassen. Also wer in deutschland elterngeld bekommt, bekommt für die zeit aus luxemburg nur die differenz zur erziehungzulage, falls das deutsche elterngeld weniger als 485 euro sind, sonst ruht das ganze bis zum 1. Lebensjahr wenn das deutsche elterngeld entfällt. Das deutsche Betreuungsgeld wird auch mit der erziehungszulage verrechnet, also wer dann ab den 1. Lebensjahr das Betreuungsgeld von deutschland erhält bekommt dann von luxemburg nur noch 335 euro erziehungszulage. Das das elterngeld nicht mit verrechnet werden darf laut dem urteil vom mai gilt nur für die kindergeldleistungen bzw für das was dem kind zu steht. Da das elterngeld, bzw das Betreuungsgeld der erziehungszulage gleich steht darf es angerechnet werden es ist ja für die eltern als ausfall für den lohn, bzw in luxemburg als zuschuss das man aber arbeiten geht. Früher hat die familienkasse das elterngeld auf den boni und aufs kindergeld gerechnet also auf die kindergeldleistungen, das darf sie nun nicht mehr, da dies Leistungen fürs kind.
die familienkassen hat auf das urteil von mai 2014 eine pressemitteilung rausgegeben, findet man ohne probleme hier im netz, dort steht nochmals genau detaliert drin, wie es für den zeitraum januar - juni 2014 berechnet, bzw was gegengerechnet werden darf.
Deutsches kindergeld - luxemburgisches kindergeld
Eletrngeld + betreuungsgeld - erziehungszulage + elternurlaubsentschädigung
Ich hoffe ich konnte euch damit etwas helfen.
lg