Erst bei der bezahlung im januar. Die rechnen immer von januar-juni Auszahlung im juli und dann von juli-dezember Auszahlung dann im januar. In der zahlung sind dann auch immer boni und differenz zum deutschen kindergeld. Gibt dann halt auf einmal immer ne grosse zahlung. Wenn beide in lux arbeiten zahlen sie monatlich. Lg
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SP95 steigt (geringfügig)
So habe mich mal schlau gemacht. Das mit dem elterngeld hat mir keine ruhe gelassen. Also wer in deutschland elterngeld bekommt, bekommt für die zeit aus luxemburg nur die differenz zur erziehungzulage, falls das deutsche elterngeld weniger als 485 euro sind, sonst ruht das ganze bis zum 1. Lebensjahr wenn das deutsche elterngeld entfällt. Das deutsche Betreuungsgeld wird auch mit der erziehungszulage verrechnet, also wer dann ab den 1. Lebensjahr das Betreuungsgeld von deutschland erhält bekommt dann von luxemburg nur noch 335 euro erziehungszulage. Das das elterngeld nicht mit verrechnet werden darf laut dem urteil vom mai gilt nur für die kindergeldleistungen bzw für das was dem kind zu steht. Da das elterngeld, bzw das Betreuungsgeld der erziehungszulage gleich steht darf es angerechnet werden es ist ja für die eltern als ausfall für den lohn, bzw in luxemburg als zuschuss das man aber arbeiten geht. Früher hat die familienkasse das elterngeld auf den boni und aufs kindergeld gerechnet also auf die kindergeldleistungen, das darf sie nun nicht mehr, da dies Leistungen fürs kind. die familienkassen hat auf das urteil von mai 2014 eine pressemitteilung rausgegeben, findet man ohne probleme hier im netz, dort steht nochmals genau detaliert drin, wie es für den zeitraum januar - juni 2014 berechnet, bzw was gegengerechnet werden darf. Deutsches kindergeld - luxemburgisches kindergeld Eletrngeld + betreuungsgeld - erziehungszulage + elternurlaubsentschädigung Ich hoffe ich konnte euch damit etwas helfen. lg
@ blackrose
Falls Du die Pressemitteilung der Familienkasse Lux meinst, da steht doch quasi das selbe drin, wie sie vorher gemacht haben, indem alles gegengerechnet wird. Mal wieder auch das deutsche Elterngeld gegen die Erziehungszulage von Lux. Aber im Gerichtsurteil vom 8.5. steht drin: ......dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens bei der Berechnung des einem Wanderarbeitnehmer in seinem Beschäftigungsmitgliedstaat eventuell zu zahlenden Unterschiedsbetrags nicht sämtliche an die Familie des Wanderarbeitnehmers nach den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats gezahlten Leistungen als gleichartige Familienleistungen zu berücksichtigen sind, da – vorbehaltlich der vom vorlegenden Gericht vorzunehmenden Prüfungen – das nach deutschem Recht vorgesehene Elterngeld keine Leistung gleicher Art im Sinne von Art. 12 der Verordnung Nr. 1408/71 ist wie das nach deutschem Recht vorgesehene Kindergeld und die nach luxemburgischem Recht vorgesehenen Familienzulagen.
Für meine Begriffe darf danach das Elterngeld NICHT gegen die Erziehungszulage gerechnet werden, was in der Pressemitteilung aber so von der cnpf geschrieben wurde. Oder habe ich einen Denkfehler?
So wo ich es verstehe doch, da es keine Kindergeldleistung ist sondern eben für die Eltern. vorher wurde alles in einen topf geworfen. Ich habe eine Bekannte der haben sie alles abgelehnt wegen dem Elterngeld. Da wurde alles zusammen gerechnet und das Elterngeld auf 6 Monate gerechnet + Kindergeld war höher als die Erziehungszulage + Boni + differenz Kindergeld, also hiess es nö, gibt nichts pecht gehabt. Und das geht nicht mehr. Also Boni + differenz zum Kindergeld steht ihr zu egal was sie an Elterngeld bekommt. Ob die Erziehungszulage ausbezahlt wird hängt von der Höhe des Elterngeldes ab. Wie oben schon geschrieben bekommt sie im ersten ahr keine erziehungszulage ausbezahlt da zu viel elterngeld und ab dem 1. Geburtstag dann 335 wegen dem Betreuungsgeld. Ergibt ja auch einen sinn. Ich meine wir können eh froh sein das luxemburg da so großzügig ist, in deutschland gibts eine ganze menge weniger. wenn die pressemitteilung nicht korrekt gewesen währe, dann denke ich hätte schon jemand dagegen einspruch erhoben. Ich meine, die familienkasse weiss ja jetzt was und wie sie rechnen muss, ich kann mir nicht vorstellen, das sie ständig vor gericht möchten 🙂
Ja eben weil es für die Eltern ist dürfen die das jetzt nicht mehr anrechnen. Weil die erziehungszulage für die Kinder ist. Laut dem Urteil dürfen die nur Zahlungen mit einander verrechnen die gleicher Art sind und Elterngeld und erziehungszulage ist nicht gleicher Art. Ich habe deshalb Widerspruch eingelegt mal abwarten was bei raus kommt.
Die erziehungszulage ist nicht für die kinder. Wenn du in luxemburg elternzeit nimmst bekommst du einen gewissen betrag für den zeitraum wo du zu hause bist.Der Betrag zahlt ja der Staat und bekommst ihn monatlich. Müsste schauen wieviel es genau ist.Du darfst ja 6 monate elternzeit machen. Machst du das nicht gehst also weiter arbeiten bekommst du ungefähr die selbe summe vom staat auf 2 jahre verteilt in form der erziehungszulage. Wir hatten es uns ausgerechnet ob es sinnvoll ist, das mein mann 6 monate zu hause bleibt also elternzeit nimmt oder wir die erziehungszulage nehmen. Es kam fast auf den selben betrag raus, nur das die erziehungszulage ja zusätzlich zum gehalt bezahlt wird. Da ich ja eh von deutschland aus elternzeit habe, währe es blödsinn gewesen wenn mein mann auch noch 6 monate hier gesellschaft leistet. Das ergibt ja auch einen sinn. Luxemburg hat nur den fehler gemacht und nennt das ganze boni kindergeld erziehungszulage geburtlichezulage ect als familienzulage. Man muss es aber einzeln sehen, und dann ist die erziehungszulage gleich elterngeld. So verstehe ich es. Es kann ja sein das ich nich irre. Währe ja auch nicht schlecht, dann bekäm ich auch noch geld. 🙂
Ja aber laut dem Urteil sind Elterngeld und erziehungszulage nicht gleicher Art und darf daher nicht miteinander verrechnet werde. Ich hatte ja Geld bekommen und dann auf einmal einen Brief in dem steht dass das mir nicht zusteht deshalb habe ich Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis auf das Urteil.
Habe gerade nachgeschaut. 1710 euro netto bekommt man wenn man 6 monate elternzeit nimmt. Jeden monat steuerfrei bei einer vollzeitstelle macht in 6 monaten 10220 euro. Wenn man keine elternzeit nimmt bekommt man, ohne abzüge deutsches elterngelt im jahr 5820 x2 jahre also 11640 euro, natürlich nur auf antrag 🙂 Habe nochmals eine seite gefunden in der nochmals betont wird, das die erziehungszulage keine familienleistung ist, auch wenn sie irrtümlicher weisse so genannt wird lg
Was soll die erziehungszulage denn sonst sein? Hätten die luxemburger es besser elterngeld genannt gäbe es keine diskussionen. Der fehler von der familienkasse lage darin, das sie alles in einen topf geworfen haben und das geht nicht, da das problem ja dann mit dem boni und dem kindergeld auftritt. ich drücke dir die daumen das alles gut geht.
Wird mir irgendwie alles zu kompliziert. Ich berufe mich auf das Urteil. Ist nicht mein Problem ich erhalte kein Elterngeld mehr seit mein Kind 1. Jahr ist und mein Mann arbeitet in Lux und geht ja nicht in Elternzeit. Warum hat die Familie aus Trier den geklagt wenn sich dann doch nichts ändert. Ich warte jetzt ab mehr kann ich nicht machen
Wenn du zu hause bist und sonst keine zahlung von deutschland bekommst solltest du bzw dein mann ab den 1 Geburtstag deines kindes die erziehubgszulage ausbezahlt bekommen. Das ist richtig. War bei unserem 1. Kind auch so. Im 1 jahr wurde sie gestrichen zu hohes elterngeld und ab dem 1. Geburtstag haben wir sie dann 1 jahr bekommen. Bei unserer kleinen haben wir die differenz zu der erziehungszulage bekommen jetzt im ersten jahr weil mein elterngeld von deutschland weniger ist als die 485 euro. Ab september gibts dann von deutschland kein elterngeld mehr. Dh lux zahlt danm die kompletten 485 euro. Ab dezember bekomme ich aber die 150 euro betreuungsgeld von deutschland, dh, ab dezember kürzt luxemburh die 485 euro wieder um 150 euro wenn sie dran denken, wenn nicht habe ich glück. ich gehe davon aus, das das paar geklagt hatte, weil bei der alten berechnung alles zusammen berechnet wurde , dh kindergeld elterngeld, war das höher als die summe boni differenz kindergeld und erziehungszulage gingen sie leer aus, obwohl der anspruch auf die differenz zum kindergeld und der boni ja besteht.