Oder Bauchumfang, oder Körbchengröße, oder Fussnagellänge... 😉 hahaha
Hallo, ich würde dieser Frage gerne im Rahmen einer wissenschaftliche Arbeit auf den Grund gehen und so meinen Dr. machen. Könntet ihr bitte alle folgende Fragen beantworten, dann kann ich das in eine Datenbank einpflegen, aufarbeiten und Korrelationen entdecken. Danach werde ich die Ergebnisse hier und im "Letzeburger Fachblatt für Familienleistungen" veröffentlichen.
a) Wann haben Sie die Zahlungen erhalten? Bitte alle Termine zwischen Juni 1998 und heute melden. Bitte melden Sie ebenfalls zu jedem Zahlungstermin die Postleitzahl, Telefonnummer, Körbchengröße der Mutter, die Schuhgröße sowie die PS Zahl ihres Autos, sofern dieses in Luxemburg zugelassen ist. b) Wieviele Kinder haben Sie und warum? c) Finanzieren Sie mit den Kindergeldzahlungen Konsum mehrheitlich in Deutschland in Luxemburg oder in einem Drittstaat? d) Dienen Ihnen die Kindergeldzahlungen zur Zwischenfinanzierung, bis die Steuererstattungen aus den letzten 12 Jahren endlich vom Steueramt eintreffen? e) Wie ist ihr Durchschnittlicher Kontostand vor und nach Eintreffen der Zahlungen? f) Kontrollieren Sie täglich ihren Kontostand im Januar und Juli? g) Ausserhalb dieser Monate?
Danke, ihr dient damit einem guten Zweck! Gruß, Dr. in spe corvin
Wir haben auch noch kein Geld unser Sohn ist auch 2013 geboren. Hatten im Mai Geld bekommen für Juli 2013 - Dezember 2013 und Anfang Juli einen Brief das uns das Geld nicht zusteht, haben gegen dieses Schreiben Widerspruch eingelegt aber noch keine Antwort,mal abwarten was weiter passiert
Hey. komisch unser 2. Kind kam auch 2013 und wir bekommen ganz normal. Boni und ausgleich zum deutschen Kindergeld steht euch ja auf jeden fall zu. Die erziehungszulage wird um den betrag vom deutchen elterngelld reduziert. Dh, wenn du mehr als 485 euro elterngeld bekommst, zahlt luxemburg die erziehungszulage nicht aus, bekommst du weniger erhälst du die differenz von luxemburg. So war es jetzt bei beiden kindern. Ab dem 1. Lebensjahr bekommst du die erziehungszulage dann komplett, aber nur wenn du das deutsche elterngeld nicht auf 2 jahre gezogen hast. So ist mein stand des wissen und ich denke so falsch ist er nicht, sehe es ja an den Abrechnungen. Die erste zahlung kamm auch ganz normal im januar und jetzt die zweite. Wir haben aber auch immer alles sofort nach der geburt beantragt. Sind denn sonst alles vorraussetzungen erfüllt? Leiblicher vater, keine elternzeit in luxemburg genommen? lg
Mein letzter Stand war dass dass Elterngeld nicht in Luxemburg mit angerechnet werden darf, deshalb hatten wir die Erziehungslage im Mai für Juli 2013 bis Dezember 2013 nachträglich bekommen und im Juli hatten wir den Brief erhalten dass uns das doch nicht zusteht und dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, es gibt ja ein EuGH urteil dazu. Ich warte mal ab ich denke das es mit dem Widerspruch zusammenhängt.
Jo so ganz blicke ich da auch nicht durch. Wir bekommen immer nur die Differenz bzw ab September dieses Jahres dann komplett weil dann mein Elterngeld entfällt. Es heisst aber auch, das sie nur gelder nicht verrechnen dürfen, die nichts damit zu tun haben oder nicht der erziehungszulage ähneln. Und das elterngeld ist ja quasi wie die erziehungszulage. Oder liege ich da falsch? Lg