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Forum / Familie und Gesundheit

Differenzzahlung Kindergeld - wichtige Frage  

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MC308
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16 Jahren  ago  

Hallo! Habe eine Nachzahlung in Höhe von 63,20 € erhalten. Habe aber keine Ahnung, wie sich das zusammensetzt. Habe keinen schriftlichen Bescheid erhalten. Arbeite seit 02/08 in Lux. Stimmt es eigentlich, dass es keine Differenzzahlungen mehr gibt, sondern das Kindergeld in D storniert werden muss? Und wie sieht es mit der Einmalzahlung von 922 € aus? Ist diese für das kommende Jahr oder für das vergangene Jahr?

Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen!

Vielen Dank im Voraus


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agulia
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16 Jahren  ago  

Den Bescheid wirst Du voraussichtlich noch erhalten. Wenn Du eine Antwort auf Deine Frage haben möchtest, musst Du schon angeben: a) wieviele Kinder Du hast, b) wie alt diese sind. Was meinst Du mit "...Kindergeld stornieren..."?? Die Einmalzahlung ist weder für das kommende noch für das vergangene sondern für das laufende Jahr. Bin mir aber nicht sicher, ob Du die bekommst, da Du noch nicht am 01.01.08 in Luxusburg gearbeitet hast.


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MC308
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16 Jahren  ago  

Danke für deine Antwort! Ich habe eine Tochter, 15 Monate alt. Mit "Kindergeld stornieren" meinte ich, ob ich das KG in Deutschland "stornieren" muss? Habe von Bekannten gehört, man müsse das KG in Deutschland stornieren und bekäme dann das komplette Geld aus LUX.


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andwei
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16 Jahren  ago  

Hallo. In Deutschland musst du kein Kindergeld stornieren. Du musst das Kindergeld in Luxembourg beantragen, dann bekommst du einige Fragebögen bzw. Formulare. Davon ist auch eins für die deutsche Kindergledkasse. Das wird ausgefüllt und an die Luxemburgische Kindergeldkasse gesendet. Du erhälts dann das komplette Kindergeld aus Luxembourg. Nach EU-Gesetz zahlt dann Deutschland das Kindergeld nach Luxembourg. Den Kindergeldbonus gibt es für Grenzgänger auch und wird ab 2009 2xim Jahr ausgezahlt! Ist nicht mit dem Kindergeld zu verwechsel, es wird zwar über die Kindergeldkasse ausgezahlt, aber ist eine Zahlung steuerlicher Herkunft. Für 2008 gab es eine einmal Zahlung. Hierzu gab es auch eine Info im Portal "DieGrenzgaenger.lu"!! Unter dem folgenden Link findest du eine deutsche Broschüre über alle Familienleistungen in Luxembourg und wie sie sich zusammensetzen. Viel Erfolg dabei. http://www.cnpf.lu/Brochure/BROCHURE%20D.pdf:bigsmile:


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MC308
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16 Jahren  ago  

Vielen Dank für deine Antwort! Wir haben das KG bereits vor 4 Monaten beantragt. Haben bis gestern nichts gehört und dann auch plötzlich nur diese Überweisung. Diese "Einmalzahlung" gab es wohl schon, oder? Ich nehme doch an, dass das KG rückwirkend bezahlt wird, oder? Verstehe daher nicht, wie sich diese 63,20 € zusammensetzen.


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MC308
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16 Jahren  ago  

Und wie sieht es mit den 922€ aus? Stehen diese uns auch nicht zu?


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andwei
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16 Jahren  ago  

Das Kindergeld wir bis zu 2 Jahren rückwirkend gezahlt. Wenn du eine Zahlung erhalten hast bekommst du auch noch einen Bescheid. In Luxembourg ist das oft dass du Zahlungen erhältst und erst später den Bescheid darüber. Bei der Einmalzahlung weis ich nicht wie das geregelt ist. Hier findet man kaum Info dazu. Ich weis nur dass die Luxembourger es monatl. erhalten und Grenzgänger 2 x im Jahr. Hängt mit Zahlungen aus Deutschland zusammen, obwohl es eine steuerliche Geschichte ist! Diese Einmalzahlung wird auch nicht beantragt, sondern kommt automatisch. Musst dich vielleicht noch was Gedulden. Ansonsten wenn du die Möglichkeit hast einen lux. Steuerberater zu fragen, die wissen es ziemlich genau. Auf jeden Fall ist Luxembourg ein Familien orientierter Staat, am Anfang dauert alles etwas länger aber wenn es läuft dann läuft es. Wenn deine Tochter Schulpflichtig wird, erhältst du auch Büchergeld, kommt auch automatisch über die Kindergeldkasse. Die Höhe ist vom Alter der Kinder abhängig. Die o.g. Broschüre ist ganz informativ, kann auch sein dass in der neueren Auflage über die "Einmalzahlungen" was darüber steht. Habe dies bzgl. da noch nicht nachgeschaut. liebe Grüße 🙂


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Simone
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16 Jahren  ago  

Ich denke nicht, dass du die vollen 922,50€ bekommst, da du meiner Meinung nach nur für 11 Monate zusteht. Wenn ich richtig informiert bin, hängt das damit zusammen, dass die steuerliche Vergünstigung durch ein bzw. mehrere Kinder nicht mehr direkt über die Lohnsteuerkarte läuft, sondern dieser Betrag seperat ausgezahlt wird. Deshalb denke ich nicht, dass du dafür eine bestimmte Zeit in Lux. gearbeitet haben musst um Geld zu erhalten. Berichte mal, wenn du was weisst.


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MC308
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16 Jahren  ago  

Danke für deine Antwort! Klar, stehen mir/uns nicht die kompletten 922€ zu. Aber ein Teil? Leider bekommt man nirgends genaue Informationen her.


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Simone
504 Messages

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16 Jahren  ago  

Ich denke auf jeden Fall wirst du für die 11 Monate den Kinderbonus erhalten. Die meisten freuen sich über das Geld, was jetzt "extra" kam, vergessen aber dabei, dass man früher am Ende des Monats eben ein höheres Nettoeinkommen hatte. Für die Leute die mehr verdienen, sind so (glaube ich) etwas schlechter gestellt mit dem Kinderbonus.


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MC308
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16 Jahren  ago  

Dann müssen wir wohl noch etwas abwarten 🙂 Habe aber eben gelesen, da dass Beschäftigungsverhältnis nicht Anfang des Jahres begonnen hat, steht uns der Kinderbonus nicht zu. Dabei handelt es sich bei uns ja wirklich nur um 1 Monat...


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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16 Jahren  ago  

Dann bin ich mal gespannt, wie das bei dir ausgeht. Hätte ich nicht gedacht, dass man dafür das volle Jahr in Lux. gearbeitet haben muss. Ich drücke euch aber die Daumen!


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MC308
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16 Jahren  ago  

Danke, wir auch 🙂


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lisa23
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16 Jahren  ago  

Hallo MC308 ich glaube, du musst die gleiche Enttäuschung wie ich hinnehmen. Ich habe am 15. Januar in Luxemburg begonnen und mir wurde in einer früheren Diskussion in diesem Forum erklärt. dass man den Bonus nur erhält, wenn man am 1. Januar Beiträge in die Luxemburger Sozialkasse eingezahlt hat. Und jeder dessen Arbeitsverhältniss später begonnen hat, bekommt überhaupt nichts für 2008, auch nicht anteilig. Allerdings, so wurde geschrieben, kann man, wenn dass Arbeitsverhältnis mind. 8 (?) Monate bestanden hat, einen Antrag auf Lohnsteuererstattung stellen. Kommt bei mir wegen zu geringem Verdienst nicht in Frage, und somit gibts für mich überhaupt nichts, und das wegen 15 Tagen. :-(( LG