Hallo, ich bin alleinstehend, wohne in Deutschland und habe ein Kind, welches bei ihrer Mutter in Deutschland wohnt. Seit einem Jahr arbeite ich in Luxemburg und wir haben das Differenzkindergeld aus Luxemburg beantragt, welches dann zu 50% bei meinem zu zahlenden Unterhalt angerechnet wird. Es hat alles wunderbar geklappt und ist auch eingetroffen. Nun zur Frage: Die Kindsmutter meint, sie müsste dieses Geld nun in D versteuern, weil es ausländische Kapitalerträge wären und hätte somit gar nichts davon. Meiner Meinung nach ist es doch ein Teil des Unterhaltes und somit steuerfrei und auch als Kindergeld sollte es doch auch steuerfrei in D sein. Hat jemand Erfahrungen oder Kenntnisse darüber? Vielen Dank schon mal.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Mit Kapitalerträgen hat das absolut nichts zu tun, da kein Tatbestandswerkmal aus dem § 20 Absatz 1 EStG zutreffend ist. Am Ehesten kämen hier Sonstige Einkünfte nach § 22 EStG in Betracht, wäre da nicht der § 3 Nummer 24 EStG.
Kindergeld ist in Deutschland steuerfrei nach § 3 Nummer 24 EStG, da es sich um Leistungen nach dem BKGG, dass voll in das ESStG (§§62 ff.) handelt. Dass es aus Luxemburg stammt ist dabei unerheblich, da es sich hierbei um dem Grunde nach identische Leistungen handelt, welche bei im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen nach deutschem Recht zu bewerten ist. Folglich gilt für das ausländische Kindergeld der § 3 Nummer 24 EStG analog.
Interessanter ist da die Frage nach dem möglichen Nutzen eines steuerlichen Abzuges des Unterhaltes, den Du an die Mutter zahlst.