Habe heute ein ½ Jahr nachdem ich den Antrag auf Differenzkindergeld gestellt habe, endlich ein Lebenszeichen der Familienkasse Luxemburg erhalten, leider kein gutes. Der Antrag wurde abgelehnt, mit der Begründung dass die in Deutschland gezahlten Leistungen die Luxemburger übersteigen, bei der Berechnung wurde zu den 154 € Kindergeld das Elterngeld dazugerechnet (ich arbeite in Luxenburg und meine Frau ist z. Z. in Elternzeit und bekommt Elterngeld). Ist das OK, es handelt sich doch um eine Lohnersatzleistung und hat doch mit dem Kindergeld nichts zu tun, oder??? Die ersten zwei Monate in denen meine Frau Mutterschaftsgeld bekommen habe wurden anerkannt, diese fallen allerdings noch in 2007, und da man den Kinderbonus ja nur dann bekommt wenn man im Januar 2008 Anspruch auf Differenzkindergeld besteht bekommen ich den jetzt auch nicht. Weiß jemand einen Rat oder hat jemand Erfahrung in o. g. Sachverhalt? :cry::devil::cry:
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
warum muss ich das elterngeld vorlegen? Doch nur wenn ich erziehungszulage erhalten will. Es wird doch nur nach einer vergleichbaren Leistung aus dem Wohnsitzstaat gefragt und das Eltergeld ist keine vergleichbare Leistung wenn es um Kindergeld geht. Also brauche ich eine solche Bescheinigung auch nicht mit abzugeben. Wenn ich lediglich Differenzkindergeld erhalten will gebe ich lediglich die Bescheinigung der Familienkasse ab das ich 154€ bekomme, das wars, mehr nicht. Da dürfte auch keine Rückfrage nach Elterngeld oder sonst was kommen.
Hallo Taschthom, hallo Jack,
vielen Dank für eure Rückmeldung! Ich habe lediglich Differenzkindergeld beantragt! Dem Antrag musste lt. Punkt B: Falls Ihr Ehepartner in dem Land, in welchem die Kinder erzogen werden, eine Arbeitstätigkeit ausübt oder Arbeitslosengeld erhält: - Eine Bescheinigung der zuständigen Kasse, ob ein Anrecht auf Familienzulagen( Kindergeld/Erziehungsgeld besteht mit entweder Angabe der Hinderungsgründen oder mit Angabe der Höhe der monatlich an Sie gezahlten Beträge. Ist mit Erziehungsgeld vielleicht das Elterngeld nicht gemeint????
also ich habe leider keine ahnung zwecks elterngeld in lu denn meine kinder sind schon zu alt dafür..aber ich habe mal eine andere frage bekommt man aus luxembourg eigentlich so was wie einen bescheid? wo man nachvoll ziehen kann was und wieviel kindergeld man bekommt? ich bekomme seit einigen monaten kindergeld aber in einer höhe die ich nicht nachvoll ziehen kann... wer weiss etwas dazu? 🙁
ist schon lange her ich kann es nicht genau sagen. wir mussten die berechnung zum elterngeld beilegen. das Landesministerium für arbeit, soziales, familie und gesundheit in mainz stellt keine gesonderte abgangsbescheinigung über das elterngeld aus. wie gesagt mein sohn ist anfang 2007 geboren kann sein, dass sich einige dinge geändert haben
Hallo WeilerR,
wir sind jetzt in einer ähnlichen Situation wie du... Allerdings habe ich zwei Kinder und nach der Geburt des zweiten Kindes in 2008 wurde uns die Ausgleichszahlung für beide Kinder gestrichen...(Begründung: Kindergeld + Elterngeld in Deutschland höher als Kindergeld + Erziehungszulage in Luxembourg). In der Tat mussten auch wir alle Belege hierzu vorlegen. Lohnt es sich hier Einspruch zu erheben oder ist es einfach hinzunehmen??
Hi ich hab auch Einspruch eingelegt aber auf den Reagieren die garnicht.............:devil: Nach Ablauf des Elterngeldes hab ich die Anträge nochmal gestellt und warte jetzt schon wieder 3 Monate. Das schlimme ist ja den Kinderbonus zahlen Sie einem nicht aus weil man ja nicht Kindergeldberechtigt, aber die Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte den nehmen sie sofort einem weg......ich denk nicht mehr dran sonst reg ich mich nur noch mehr auf!
Den Kindergeldbonus habe ich für das zweite Kind auch nicht bekommen, wahrscheinlich auch deswegen, weil wir keinen Kindergeldanspruch haben. Für das erste Kind habe ich den Bonus bekommen. Meiner Meinung nach werden hier Dinge verglichen und gestrichen, die nichts miteinander zu tun haben....