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Forum / Familie und Gesundheit

Differenzkindergeld bei Kindern im betreuten Wohnen  

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Patrick Witters
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6 Jahren  ago  

Ich habe da mal eine Frage, da sich keine Informationen im Netz finden lassen und unser Bekanntenkreis auch nicht weiterhelfen kann.

Eine Freundin hat ein Kind, welches seit einem Jahr in einer betreuten Wohngemeinschaft untergebracht ist. Für das Kind wird Kindergeld in D gezahlt und an den Träger dieser Wohngemeinschaft „abgetreten“ (d.h., das Kindergeld von der Familienkasse in D wird direkt an den Träger überwiesen). Das Kind ist jedoch weiterhin bei meiner Freundin gemeldet und verbringt auch jedes WE zuhause bei der Mutter. Das Kind ist unter 18 und geht noch zur Schule.

Meine Freundin ist nun seit Januar (wieder) in Luxemburg beschäftigt und hat das Differenzkindergeld beantragt (Vater arbeitet in D). Dieses zieht sich seitdem hin, Antworten auf Nachfragen bekommt sie nicht und auch die luxemburgische Steuerkarte wurde nur auf Klasse „1“ ausgestellt, weil sie ja noch kein Kindergeld aus Lux bezieht TROTZ Vorlage sämtlicher Belege (außer eben des Nachweises für das Lux-Kindergeld, welches ja erst Ende Juli ausbezahlt wird). Sie hatte in den Jahren zuvor auch Lux-Kindergeld bezogen, hat danach 9 Monate in D gearbeitet und nun wieder in Lux.

Meine Frage: ist das Rechtens? Schließlich wird für das Kind ja Kindergeld in D gezahlt. Außerdem bezahlt meine Freundin einen nicht unerheblichen, monatlichen Betrag für die Unterbringung und ist allein sorgeberechtigt.

Kann mir da jmd. helfen? Ich bin da mit meinem Latein am Ende ....

Lieben Dank!


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info
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6 Jahren  ago  

Das ist nicht angenehm, aber rechtlich ok, die Ansprüche sind über die Steuererklärung geltend zu machen.


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Patrick Witters
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6 Jahren  ago  

Danke, Info! Jedoch hilft das nur bedingt weiter. Anspruch auf Kindergeld in Luxemburg müsste doch nach wie vor bestehen, oder nicht?!


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SaarMosel
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6 Jahren  ago  

Trotz der Beschäftigung der Kindesmutter in Luxembourg, bleibt die deutsche Kasse weiterhin vorrangig für die Zahlung des Kindergeldes zuständig (Kind lebt in Deutschland; Vater ist dort beschäftigt). Luxembourg zahlt hier grundsätzlich die Unterschiedsbeträge . Bliebe nur noch zu klären, ob an das Jugendamt oder an die Mutter. Die Kindesmutter kann somit lediglich den Nachweis erbringen, dass Deutschland zahlt und grundsätzlich ein Anspruch in Luxembourg gegeben ist. Somit würde vor Ort in Luxembourg geprüft; welche Lohnsteuerklasse dort zusteht. Müsstet euch somit einen einen kompetenten Steuerberater wenden, der die Angelegenheit in Lux. regelt.