Hallo, es wurde ja schon einiges darüber hier geschrieben, jedoch im umgekehrten Falle (U-Pflichtiger arbeitet in Lux).
Meine Frage: Ich arbeite in Luxembourg und bekomme für unser Kind, welches bei mir lebt Differenzkindergeld. Bei einem Kind ist das ja nicht der Rede wert - ich bekomme aber für die beiden Kinder meines Mannes, die ebenfalls bei uns leben, auch Differenzkindergeld. Bei drei Kindern ist das dann doch schon "etwas" (Gruppe mit drei Kindern)
Der Kindesvater zahlt Unterhalt und zieht davon das hälftige dt. Kindergeld ab. Soweit so gut. Was ist mit dem Betrag aus Luxembourg. Dürfte er davon auch die Hälfte abziehen?
Ich frage dass, da ich den Unterhalt titulieren lassen werde und möchte vorab wissen, wie das korrekt läuft. Mir geht es nicht darum etwas einzubehalten. Wenn ihm die Hälfte zusteht, ist das für mich o.k. Möchte nur informiert sein.
Danke für Eure Antworten!!!!