Hallo,
wir haben im Mai unseren ersten Nachwuchs bekommen. Ich arbeite in Lux, meine Frau in Dtl. Ich hatte vorher bei der deutschen Stelle nachgefragt, wie es ist, wenn wir beide Elternurlaub neben, diese 12+2 Regel auch gilt, dh ich und meine Frau den Elterurlaub aufteilen und Geld aus Dtl. erhalten, auch wenn ich in Lux arbeite. Der Herr meinte, das Luxemburg das Abkommen nicht unterzeichnet hat und das Lux komplett autonom von Dtl. handelt, und ich Lux fragen müsste, die entscheiden das dann. Gesagt getan, Lux meinete kein Problem, auch wenn meine Frau in Dtl Elterngeld bekommt, bekomm eich auch Elterngeld aus Lux. Ich habe seit Mitte Juli ( nach Mutterschutz) Teilzeitelternurlaub in Luxemburg ( 12 Monate). Eigentlich sollt enun auch das OK aus Dtl. kommen, hatten den Antrag schon lange eingereicht. Nun ruft aber jemand von der Stelle in Trier an und fragt meine Frau, ob ich auch Elterngeld in Lux beziehe. Denn wenn ja, bekäme meine Frau überhaupt kein Elterngeld aus Dtl. Auch wenn ich nur Teilzeitelternurlaub habe. Das finde ich ne Sauerei, da ich vorher nachgefragt habe, und Dtl mir sagte es wäre kein Problem. Aber so sagte mir der Herr vom Amt später, hätte es nun Gespräche zw. Dtl. und Lux gegeben, und Dtl akzeptiert das nicht mehr, es wären nun zahlreiche Ehepaare in Trier betroffen. Meine Frage ist wernoch von euch davon betroffen ist, und wie man am besten darauf reagieren sollte: Einspruch einlegen ? Anwalt engagieren und dagegen klagen ?